Weitere Schritte für den Neubau des Feuerwehrhauses mit Schützenheim in Aspertsham
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 05.02.2025
Bauantrag
Die Bauvorlagen für Erweiterung des bestehenden Wohnhauses zum Einbau einer zweiten Wohneinheit in der Waldstraße 10 wurden vom Gemeinderat einstimmig befürwortet.
Neubau Feuerwehrhaus mit Schützenheim in Aspertsham; Sachstand zu den Planungen aufgrund der Förderbedingungen und Brandschutz
Georg Maierhofer aus Schönberg erstellt für den Plan Neubau Feuerwehrhaus mit Schützenheim den Brandschutznachweis. Vorab wurden mit Herrn Maierhofer die bestehenden Planungen durchgesprochen. Alle für den Eingabeplan notwendigen Vorgaben für den Brandschutz wurden nun eingearbeitet.
Mitte Januar war eine Abordnung vom Schützenverein mit Bürgermeister Lantenhammer, zweiter Bürgermeister Reinhard Winterer, Schützenmeister Georg Berndl sowie Markus Maier in der Geschäftsstelle des BSSB auf der Olympiaschießanlage Garching Hochbrück. Der BSSB macht die fachliche Beurteilung für die Bezuschussung über die Regierung von Oberbayern. Die vorgelegten Planentwürfe für Luftgewehr- und Blasrohrstand entsprechen den Förderrichtlinien und sind deshalb auch förderfähig. Es ist mit einem Zuschusssatz von 55% der förderfähigen Kosten zu rechnen. Die Höchstfördersumme könnte somit 700.000 € betragen.
Bürgermeister Lantenhammer informierte den Gemeinderat ferner über die weitere Vorgehensweise zum Plangenehmigungsverfahren. Die Gemeinderäte zeigten sich damit einverstanden.
Neubau Feuerwehrhaus mit Schützenheim in Aspertsham; Abschluss eines Miet- und Nutzungsvertrages mit dem Schützenverein
Ohne Gegenstimme sprach sich das Gremium für den vorgelegten Miet- und Nutzungsvertrag zwischen der Gemeinde und dem Schützenverein aus.
Neubau Feuerwehrhaus mit Schützenheim in Aspertsham; Antragstellung LEADER-Förderung, Übernahme Trägerschaft
Für die Innenausstattung des Schützenheimes Aspertsham soll ein Förderantrag für ein Leader-Förderprogramm gestellt werden. Frau Schenkl von Schnürer & Company GmbH hat dazu geraten einen Beschluss zu fassen über die Übernahme der Trägerschaft durch die Gemeinde.
Der Trägerschaft der Gemeinde Schönberg, für das Projekt „Schützen- und Gemeinschaftshaus Aspertsham“, vorbehaltlich einer LEADER-Förderung wurde zugestimmt.
Änderung der Entwicklungssatzung Aspertsham; Behandlung der bei der Trägerbeteiligung und der Öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss
Die im Zuge der Trägerbeteiligung und öffentlicher Auslegung eingegangenen Stellungnahmen nahm der Gemeinderat u.a. folgende Abwägungen vor:
Die Hinweise der Bayernwerk Netz GmbH zu den Kabeln (Schutzzonen etc.) und der Ausführung von Leitungsbauarbeiten werden berücksichtigt und ergänzt.
Ferner wurde beschlossen Ergänzungen im Text aufzunehmen, wie vom Landratsamt Mühldorf a. Inn, aus den Fachbereichen Wasserrecht und Naturschutz vorgeschlagen.
Abschließend zu diesem Tagesordnungspunkt wurde die Entwicklungssatzung als Satzung beschlossen.
Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 9 (Bereich PV-Anlage Höhfurth); Behandlung der bei der Trägerbeteiligung und der Öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen sowie Feststellungsbeschluss
Auch der Flächennutzungsplan war hinsichtlich des Bereichs PV-Anlage Höhfurth öffentlich ausgelegt und zahlreiche Träger am Verfahren beteiligt. Hierzu gingen keine nennenswerten Stellungnahmen ein, eine Änderung des Flächennutzungsplanes war nicht notwendig und deshalb konnte zu diesem auch gleich der Feststellungsbeschuss erfolgen. Im weiteren Schritt kann der Flächennutzungsplan dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt werden.
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Anlage Höhfurth“; Behandlung der bei der Trägerbeteiligung und der Öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
Wie bereits zur Änderung des Flächennutzungsplanes für dieses Vorhaben, war auch für den Bebauungsplan PV-Anlage Höhfurth die Trägerbeteiligung sowie die öffentliche Auslegung durchgeführt worden. Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim hat hierzu die Zinkkonzentration im Boden angemahnt. Die Aufnahme zur Bestimmung der Zink-Konzentration und des pH-Werts wird in die Festsetzungen des Bebauungsplanes übernommen. Die Hinweise zum Rückbau und zu alternativen Gründungsmethoden werden an den Vorhabenträger weitergegeben.
Eine Stellungnahme des Landratsamtes, Fachabteilung Naturschutz, hinsichtlich der Sichtweite teilte die Gemeinde nicht. Allerdings zeigte sich die Kommune bereit, die bereits an der Rott vorhandene Durchgrünung durch eine Bepflanzung an der nördlichen Grundstücksgrenze im Bereich der PV-Anlage zu ergänzen.
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Höhfurth“;Satzungsbeschluss
Vor dem Satzungsbeschluss ist mit dem Betreiber ein Durchführungsvertrag abzuschließen. Dieser wird voraussichtlich zur nächsten Gemeinderatssitzung vorliegen.
Freiwillige Feuerwehr Schönberg; Bestätigung der Kommandanten
In der Jahreshauptversammlung der FF Schönberg im Januar wurden die beiden Kommandanten jeweils einstimmig in ihre Ämter wiedergewählt.
Der Gemeinderat bestätigte Benjamin Bock als Ersten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Schönberg sowie Georg Lohr als Zweiten Kommandanten.