Sanierungsmaßnahmen zum Kanalnetz besprochen

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 18.02.2025

Bauantrag
Zu Beginn der Sitzung behandelte der Gemeinderat den eingegangenen Bauantrag. Die Bauvorlagen für die Erhöhung der Traufe/Wandhöhe und die damit verbundene Veränderung der Dachneigung des nördlichen Daches der vorhandenen Doppelgarage in der Mozartstraße 48 wurden befürwortet. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hausmanning I.
Den festgestellten Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Wandhöhe der Garage sowie der Dachneigung wurde zugestimmt. Da die Wandhöhe der Garage auch eine bauordnungsrechtliche Abweichung von der Bayerischen Bauordnung darstellt, wurde seitens der Gemeinde Zangberg angeregt, die Erhöhung der Traufe auf das geringstmögliche Maß zu reduzieren, um eine steilere Dachneigung zu erzielen.

Sanierung des Kanalnetzes in Zangberg; Entscheidung über die noch durchzuführenden Maßnahmen
Anfang des Jahres 2023 wurde vom Gemeinderat entschieden, dass die Kanalsanierung in zwei Bauabschnitten ausgeführt werden soll. Der erste Bauabschnitt in der Ortsmitte Zangberg wurde 2024 realisiert. Der Fremdwasseranteil in der Kläranlage konnte dadurch deutlich reduziert werden. Im Jahr 2025 soll nun der zweite Bauabschnitt ausgeführt werden. Die Gemeinde Zangberg hat am im Juli.2022 einen Zuwendungsbescheid für die Sanierung von Abwasserleitungen erhalten. Er hat eine Laufzeit bis 13.07.2026.
Im Förderbescheid wird von einem Zuwendungssatz von 70 % ausgegangen, da die Gemeinde zum Zeitpunkt der Antragstellung im Jahr 2022 die Härteschwelle 2 erreicht hat. Ob die Gemeinde Zangberg künftig die Härteschwelle 2 wieder erreichen wird, kann im Moment nicht gesagt werden. Der künftige Fördersatz könnte bei 0 % bis maximal 40 % liegen. Die Gemeinde sollte sich also sehr gut überlegen, welche Kanäle saniert werden sollen, weil im Moment noch der hohe Fördersatz gilt.
Im Jahr 2023 wurden noch die zu sanierenden Kanäle im Bereich Ortsmitte und Palmberg von der Fa. Zosseder befahren. Ein finaler Sanierungsvorschlag des Ingenieurbüro Behringer für den Bauabschnitt 2025 steht noch aus.
Entschieden werden sollte jedoch, ob weitere Kanäle untersucht werden sollen, um einen evtl. Sanierungsbedarf zu ermitteln.
Dichtigkeitsprüfung: Die Eigenüberwachungsverordnung schreibt folgendes vor, dass die Prüfung auf Wasserdichtheit 1-mal in 20 Jahren, erstmals bei einem Alter von 40 Jahren vorzunehmen ist.
In Zangberg sind 4.221 m Hauptkanal älter als 40 Jahre. Hinzu kommen noch die Hausanschlüsse. Bei all diesen Kanälen wurde noch keine Dichtigkeitsprüfung durchgeführt, außer vielleicht bei der damaligen Inbetriebnahme. Hierzu liegen keine Unterlagen vor.
In der Gemeinde Oberbergkirchen wurden vor kurzem Angebote für eine Dichtigkeitsprüfung von Kanälen und Schächten eingeholt. Umgerechnet auf den Meter liegt der Preis bei durchschnittlich 15 €/m Hauptkanal. Bei 4.221 m wären dies Kosten von rund 63.000 Euro. Da in der Praxis Probleme bei Dichtigkeitsprüfungen in Verbindung mit Haltungen aufgetreten sind, wurden, obwohl gesetzlich vorgeschrieben, in der Gemeinde Zangberg bislang noch keine Dichtigkeitsprüfung durchgeführt.
Kamerabefahrung: Eine Kamerabefahrung ist alle zehn Jahre durchzuführen. Unabhängig davon also, ob eine Dichtigkeitsprüfung durchgeführt wird oder nicht, sollten Kanäle, die schon zehn Jahre oder länger nicht befahren wurden, erneut befahren werden.
Einstimmig sprach sich der Gemeinderat dafür aus, in diesem Jahr Kamerabefahrungen der Hauptkanäle, Hausanschlüsse und Regenwasserkanäle an festgelegten Stellen durchführen zu lassen. Bürgermeister Georg Auer wurde beauftragt und ermächtigt Angebote einzuholen und den Auftrag im Rahmen einer Direktvergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen. Sofern die Fremdwasserermittlung die Befahrung weiterer Kanäle indiziert, sollen auch diese Kanäle befahren werden.

Abschluss eines Wasserlieferungsvertrages mit der Gemeinde Mettenheim
Die Gemeinde Mettenheim hat im Januar den Entwurf eines Wasserlieferungsvertrages für den Wasserbezug aus der Verbindungsleitung Langenstegham-Stegham übermittelt.
Diesem wurde ohne Gegenstimme zugestimmt.

Breitbandausbau; weitere Vorgehensweise
Bürgermeister Auer erläuterte dem Gremium die aktuelle Situation, insbesondere zu den Förderrichtlinien.
Im Ergebnis war sich der Gemeinderat einig, dass aktuell kein Handlungsbedarf besteht und deshalb keine Projekte angestoßen werden.