Haushalt für 2025 beschlossen – einige Projekte stehen an
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 20.03.2025
Bauantrag
Wie üblich behandelte der Gemeinderat zu Beginn der Sitzung die eingegangenen Bauanträge.
Hier sprach man sich einstimmig für die Bauvorlagen zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle in Bergham 2 aus.
Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Durchführung von Bündelausschreibungen für die Strombeschaffung
Die Teilnahme an einer Bündelausschreibung bietet für die Gemeinde u.a. folgende Vorteile:
Die Gemeinde erfüllt ihre gesetzliche Ausschreibungspflicht (ein mehrjähriger Stromliefervertrag wird in der Regel EU-weit auszuschreiben sein).
Zudem können durch die Bündelung der Stromnachfrage von mehreren Gemeinden (Teilnehmern) erfahrungsgemäß günstigere Konditionen als bei Einzelausschreibungen erzielt werden. Neben den Aufwänden für eine eigenständige Datenaufbereitung reduziert sich der Verwaltungs- und Kostenaufwand im Vergleich zu einer Einzelbeschaffung indem die Bündelausschreibung durch einen professionellen Dienstleister vorbereitet und durchgeführt wird.
Die enPORTAL GmbH hat nach einem EU-weiten Wettbewerbsverfahren der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH den Zuschlag erhalten als Kooperationspartner der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH für die Vorbereitung und Durchführung der zukünftigen Bündelausschreibungen zur Energiebeschaffung im Auftrag der Gemeinde tätig zu sein. Die Vorbereitung, die Durchführung und die Administration des Vergabeverfahrens sowie die Datenbeschaffung und Datenpflege erfolgen über das webbasierte Beschaffungsportal enPORTAL connect.
Mit einer Gegenstimme sprach sich der Gemeinderat dafür aus, die Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen zu beauftragen mit der enPORTAL GmbH den Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Beschaffung von elektrischer Energie und Gas über ihr webbasiertes Beschaffungsportal enPORTAL connect abzuschließen. Es soll 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft werden. Ferner wurde der Erste Bürgermeister beauftragt bzw. bevollmächtigt, alle in diesem Zusammenhang anfallenden Schritte abzuwickeln.
Örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2024 Bericht der Kassenprüfer
Gemeinderatsmitglied Retzer berichtete von der Mitte Februar durchgeführten Kassenprüfung.
Alle Buchungen waren belegt und nachvollziehbar. Die Kasse wurde ordnungsgemäß geführt, Haushaltsdisziplin wurde gewahrt, Überschreitungen waren begründet. Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis und hatte hierzu keinerlei Einwände.
Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 und Entlastung des Bürgermeisters
Die im Haushaltsjahr 2024 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben wurden nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung für 2024 wurde mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt: 2.251.211,01 €
Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt: 1.810.848,39 €
Gesamthaushalt: 4.062.059,40 €
Stand des Vermögens und der Schulden
Entnahme aus der Rücklage: 145.042,62 € Rücklagenstand am 31.12.2024: 90.943,26 €
Schuldenstand am 31.12.2024: 588.723,99 € Einwohnerstand: 910 Einwohner
Dem Ersten Bürgermeister wurde die Entlastung erteilt.
Investitionsprogramm und Finanzplan 2024-2028; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025
Der Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen, Herr Obermaier, stellte dem Gemeinderat die wichtigsten Positionen des Haushaltsplanes vor. In diesem und im nächsten Jahr stehen viele Projekte an. Um diese realisieren zu können, muss die Gemeinde Darlehen in erheblicher Höhe aufnehmen; deren Zinslast wird die Gemeinde aber nicht leisten können.
Im Zuge der Beratungen erwähnte Gemeinderatsmitglied Kirchisner, er würde die Verkehrsmessung öfter als einmal im Monat durchführen. Der Haushaltsplan mit Haushaltssatzung für 2025 wurde wie folgt genehmigt:
Im Verwaltungshaushalt: Einnahmen und Ausgaben mit 2.247.300 Euro
Im Vermögenshaushalt: Einnahmen und Ausgaben mit 2.959.100 Euro
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurde auf 1.000.000 Euro festgesetzt.
Gleich bleiben die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern:
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe (A) 450 v.H.
b) für die sonstigen Grundstücke (B) 330 v.H.
Gewerbesteuer 400 v.H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000 Euro festgelegt.
Das Investitionsprogramm und der Finanzplan stellen sich wie folgt dar:
Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2028
Jahr Ausgaben
2024 2.787.800 €
2025 2.556.900 €
2026 2.774.500 €
2027 2.233.300 €
2028 362.000 €
Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2028
Jahr Einnahmen Ausgaben
2024 5.057.300 € 5.057.300 €
2025 5.110.000 € 5.110.000 €
2026 5.114.200 € 5.114.200 €
2027 5.236.200 € 5.236.200 €
2028 3.425.400 € 3.425.400 €
Zustand Staatsstraße im Gemeindegebiet
Die Staatsstraße im Ort ist in einem schlechten Zustand, führte Gemeinderatsmitglied Retzer aus. Auch der Kreisverkehr in Brodfurth ist stark ramponiert.
Erster Bürgermeister Schick ergänzte hierzu, dass die Staatsstraße von Brodfurth nach Bichling im August/September dieses Jahres saniert wird. Seitens des Staatlichen Bauamtes ist es nicht auszuschließen, dass die Staatsstraße Richtung Zangberg im Zuge des Geh-/Radwegebaus saniert wird.