Diesjährigen Haushalt beschlossen

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 10.04.2025

Bauantrag
Die Bauvorlagen für Anbau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle in Irlham 1 wurden vom Gemeinderat einstimmig befürwortet.

Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oberbergkirchen, durch Deckblatt Nr. 12 (im Bereich des bestehenden Mischgebietes und des ehemaligen Kindergartens); Aufstellungsbeschluss
Der Eigentümer der Fl.Nr. 29/3, Gemarkung Oberbergkirchen plant auf seinem Grundstück die Errichtung von zwei Doppelhäusern.
Das Grundstück befindet sich im Bebauungsplan Am Alten Sportplatz und ist von der Gebietsart her als Mischgebiet ausgewiesen.
Um den Bebauungsplan ändern zu können, muss auch der Flächennutzungsplan geändert werden, in dem für das Grundstück Fl. Nr. 29/3 sowie für das östlich angrenzende Grundstück derzeit ebenfalls eine Fläche als Mischgebiet dargestellt ist. Beide Flächen müssten im Flächennutzungsplan als Flächen für ein Wohngebiet dargestellt werden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren möglich.
Diesbezüglich fasste der Gemeinderat den Beschluss den Flächennutzungsplan der Gemeinde Oberbergkirchen zu ändern. Der Änderungsbereich umfasst folgendes dargestelltes Gebiet (rot gestrichelt umrandet):

Folgende Änderungen sind vorgesehen: Darstellung der Fläche als Wohngebiet.

Änderung des Bebauungsplanes „Am Alten Sportplatz“, (im Bereich des bestehenden Mischgebietes und Kindergartens); Aufstellungsbeschluss
Wie bereits im vorherigen Tagesordnungspunkt ausgeführt, plant der Eigentümer der Fl.Nr. 29/3, Gemarkung Oberbergkirchen auf seinem Grundstück die Errichtung von zwei Doppelhäusern.
Das Vorhaben ist somit derzeit nicht zulässig, eine Befreiung vom Bebauungsplan für die Änderung der Gebietsart ist nicht möglich. Nur durch eine Änderung des Bebauungsplanes kann für das geplante Vorhaben Baurecht geschaffen werden.
Sinnvoll wäre bei der Änderung des Bebauungsplanes auch, den Bereich im Bereich des „Bürgertreffs“ bebauungsplanrechtlich zu ändern. Dieser Bereich ist im derzeitigen Bebauungsplan als „Kindergarten“ gekennzeichnet. Diese Funktion hat das Gebäude allerdings nicht mehr. Der Vorschlag wäre, für diesen Bereich den Bebauungsplan aufzuheben mit der Folge, dass sich das Grundstück dann baurechtlich im Innenbereich befindet. Die Zulässigkeit von zukünftigen Bauvorhaben richtet sich dann nach der Umgebungsbebauung. Die derzeit darin befindlichen Nutzungen sind im Innenbereich alle zulässig.
Hierzu beschloss der Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplanes Am Alten Sportplatz.
Das Planungsgebiet umfasst folgenden Bereich: Das Gebiet des ehemaligen Kindergartens (jetzt Bürgertreff) und das östlich davon liegende derzeitige Mischgebiet. Der genaue Umgriff ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt:

Folgende Planungen/Änderungen sind beabsichtigt:
Im Bereich der rot gestrichelt umrandeten Fläche:
– Änderung der Gebietsart von MI (Mischgebiet) in WA (Allgemeines Wohngebiet)
– Zufahrt von Norden her für die Fl.Nr. 29/4, (Schloßgartenstraße)
– Anpassungen von Festsetzungen (Dachneigung, Baugrenzen etc.)
Im Bereich der rot-grün gestrichelt umrandeten Fläche:
– Aufhebung des Bebauungsplanes im Bereich des Bürgertreffs (ehem. Kindergarten)

Gründung einer interkommunalen Gesellschaft („Landkreiswerk Mühldorf a. Inn“) zur Betätigung im Bereich der Energieerzeugung und -vermarktung
Bürgermeister Hausperger erläuterte hierzu das geplante Projekt des Landkreises Mühldorf a. Inn und die Aufgaben des Landkreiswerkes. Seinen Ausführungen nach hat der Landrat in der letzten Versammlung betont das Landkreiswerk nicht zu gründen, sollten sich die politischen Vorgaben grundlegend ändern.
Gemeinderatsmitglied Blieninger sah das Landkreiswerk kritisch, da es sehr viel Geld kostet und der Gemeinde wohl nichts bringen wird, ähnlich wie beim Landespflegeverband.
Gemeinderatsmitglied Kreck vertrat eine andere Meinung, da das Landkreiswerk eine Gewinnerzielungsabsicht hat, indem durchgeführte Planungen verkauft werden. Auch sollen Bürger Anteile an geplanten Anlagen im Landkreis zeichnen können. Somit würde die Wertschöpfung im Landkreis bleiben.
Mit zwei Gegenstimmen sprach sich der Gemeinderat für die Gründung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU) mit dem Arbeitstitel „Landkreiswerk Mühldorf a. Inn“ aus. Die Verwaltung und der Bürgermeister wurden ermächtigt alle sonstigen für die Gründung sowie den Beitritt der Gemeinde zu dem Landkreiswerk Mühldorf a. Inn erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen. Zudem stimmte man zu zur Gründung des gemeinsamen Kommunalunternehmens eine Einlage in Höhe von insgesamt 5,00 € pro Einwohner pro Jahr in den ersten fünf Jahren in das Kommunalunternehmen in bar einzuzahlen.

Investitionsprogramm und Finanzplan 2024-2028; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025
Gemeinsam mit dem Kämmerer der VGem Oberbergkirchen, Herrn Obermaier, erläuterte der Erste Bürgermeister den Haushalt für 2025.
Einstimmig sprach man sich für folgenden Haushaltsplan aus:
Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.485.700 Euro
Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.728.600 Euro
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.650.000 Euro festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe (A) 420 v.H.
für die sonstigen Grundstücke (B) 320 v.H.
Gewerbesteuer 400 v.H.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000 Euro festgesetzt.
Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2028
Jahr Ausgaben
2024 7.225.500 €
2025 6.622.800 €
2026 2.673.000 €
2027 1.261.000 €
2028 276.000 €
Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2028
Jahr Einnahmen Ausgaben
2024 12.291.800 € 12.291.800 €
2025 11.214.300 € 11.214.300 €
2026 7.252.500 € 7.252.500 €
2027 6.053.400 € 6.053.400 €
202 5.600.900 € 5.600.900 €

Sanierung Abwasserentsorgung Aubenham; Ausschreibung Maschinentechnik/EMSR
Hierzu lagen nun die Ausschreibungsunterlagen für Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik (EMSR) vor. Einstimmig wurde dem Leistungsverzeichnis zugestimmt.

Neubau einer Trinkwasser-Verbindungsleitung zwischen Bichling und Aspertsham, Genehmigung von Kauf- und Wasserlieferungsvertrag
Leider konnte in einem Gespräch mit dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim immer noch nicht abschließend geklärt werden, ob die von der Gemeinde beabsichtigte Vorgehensweise förderschädlich ist, auch das zuständige Ministerium vertritt hierzu eine kontroverse Meinung.
Der Zuwendungsantrag wurde seitens der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen am 03.04.2025 jedoch eingereicht, weil ansonsten der Terminplan für den Radwegbau erneut in Frage gestellt wird. Um die Förderfähigkeit der Radwege zu erhalten, muss noch 2025 ein Baubeginn erfolgen. Der Wasserlieferungsvertrag wurde um einen Kaufvertrag ergänzt. Beide Verträge bedürfen noch der Genehmigung der zuständigen Gremien.
Der Gemeinderat entschied sich für folgende weitere Vorgehensweise: Nach Eingang der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim soll ein juristischer Beistand hinzugezogen werden, sofern sich die Bedenken des Wasserwirtschaftsamts Rosenheim nicht ausräumen lassen.
Dem Kaufvertrag für Wasserleitung und Wasserlieferungsvertrag (Verbindungsleitung) wurde vollumfänglich zugestimmt.