Fernwärme soll von einem zu gründenden Unternehmen weiter gebaut werden
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 20.03.2025
Bauanträge
Den Bauvorlagen für 1. Anbau einer 2. Wohneinheit mit Doppelgarage an das bestehende Wohnhaus, sowie
Teilabbruch des best. Wohnhauses, 2. Aufstockung der best. Wohneinheit, 3. Neubau Heizungsraum mit Hackschnitzellager und Lagerraum in Riegelsberg 4 konnte nicht zugestimmt werden. Es wurde festgestellt, dass die Löschwasserversorgung nicht ausreichend ist. Die Planung deutet des Weiteren darauf hin, dass die erforderlichen Abstände nach den Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen nicht eingehalten sind. Zudem wurde festgestellt, dass die Sicht beim Ausfahren vom Hof in die Straße zumindest durch die geplante Garage eingeschränkt ist.
Zugestimmt wurde den Bauvorlagen für Wohnhausumbau mit Neubau Doppelgarage, Terrassen- und Eingangsüberdachung in Geiselharting 3.
Ausbau der Fernwärme im Ort Oberbergkirchen, insbesondere Fernwärmeversorgung im Baugebiet „Am Hang III“; Entscheidung über den Bau einer Fernwärmeleitung vom Baugebiet „Am Hang III“ zur Schlossgartenstraße 6
Hierzu wurde erläutert, dass 69 Eigentümer ein konkretes Interesse an einem Anschluss an die Fernwärmeversorgung bekundet haben. Das sind weniger als noch bei der Datenabfrage für die Erstellung der Machbarkeitsstudie. In der Versammlung zur Fernwärme im Januar wurden die beiden möglichen Betreiberformen erläutert:
• Wärmegenossenschaft
• GmbH & Co. KG
Bezüglich der Gründung einer Genossenschaft gab es auch nach der Versammlung Interessenten und weitere Gespräche. Bürgermeister Hausperger führte jedoch aus, dass er einen Anruf bekommen habe, wonach das Ziel der Gründung einer Genossenschaft nicht weiterverfolgt werde. Anders ist die Situation zur Gründung einer GmbH & Co. KG. Hier gibt es konkrete Interessenten.
Da ab dem späten Frühjahr die Grundstücke im Baugebiet Am Hang III bebaut werden können, könnte es durchaus sein, dass noch dieses Jahr erste Gebäude bezogen werden, die dann Wärme benötigen. Deshalb benötigt die Gemeinde noch dieses Jahr eine Lösung für diese Anwesen.
Die Fernwärmeleitung zwischen Bürgertreff Oberbergkirchen und Neubaugebiet könnte die Gemeinde sofort bauen, ein Förderbescheid liegt vor. Das Heizhaus könnte bereits von der GmbH & Co. KG gebaut werden. Wegen des hohen Aufwands für Ausschreibung und Vergabe muss sofort eine Entscheidung getroffen werden.
Es gibt noch eine zweite Variante. Die GmbH & Co. KG würde auf Basis der Machbarkeitsstudie der Gemeinde eine eigene Machbarkeitsstudie erstellen, einen eigenen Förderantrag stellen und die Leitung gleich selbst bauen. Das bestehende Leitungsnetz im Neubaugebiet muss an die GmbH & Co. KG verpachtet werden. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht, weil sonst die Förderung zurückgezahlt werden muss.
Die Gemeinde muss sich für eine der beiden Varianten entscheiden.
Einstimmig sprach sich der Gemeinderat dafür aus, das Leitungsnetz im Baugebiet an eine noch zu gründende GmbH & Co. KG zu verpachten und die Durchführung weiterer Baumaßnahmen durch diese GmbH & Co. KG.
Neubau einer Trinkwasser-Verbindungsleitung zwischen Bichling und Aspertsham; Neuer Zuwendungsantrag
Ausgangssituation ist, dass der am 21.12.2023 gestellte Zuwendungsantrag vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim mit Schreiben vom 08.04.2024 abgelehnt wurde. Es folgte ein schriftlicher Austausch zwischen der VGem Oberbergkirchen und dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim zur Abklärung der Voraussetzungen, um Fördermittel erhalten zu können. All dies war mit extrem langen Bearbeitungszeiten verbunden. Seitens der Verwaltung wurde ein Vertrag ausgearbeitet, der die gestellten Anforderungen alle enthielt, woraufhin letztlich die Antwort Mitte Februar 2025 vom WWA kam, dass damit die Voraussetzungen der Förderrichtlinien nicht eingehalten werden. Irritiert von der Antwort wurde nun die Frage gestellt, ob es nicht angesichts dieses Sachverhalts sinnvoller wäre sich mit dem WWA und dem StMUV an einen Tisch zu setzen, damit eine zielführende Lösung erarbeitet werden kann. Eine Antwort hierzu steht noch aus.
Aktuell kann kein Zuwendungsantrag gestellt werden, weil die alte Zuwendungsrichtlinie, die RZWas 2021 außer Kraft getreten ist und die neue Zuwendungsrichtlinie erst zum 01.04.2025 kommen soll.
Bürgermeister Hausperger ergänzte, dass er mit der Gemeinde Ampfing gesprochen habe. Demnach können deren Brunnen die Vollversorgung der Gemeinde Oberbergkirchen nicht übernehmen, womit diese Verbindungsleitung durchaus hohe Bedeutung hat.
Gemeinderatsmitglied Kreck schlug vor, im Zuge des Radwegbaues den Bauabschnitt bis Bichling zu realisieren und erst ein paar Jahre später den nächsten Bauabschnitt. Herr Obermaier, Geschäftsstellenleiter der VGem, antwortete, dass dies ohnehin geplant sei, wobei allerdings auf die Laufzeit des Zuwendungsbescheides geachtet werden muss.
Der Gemeinderat beschloss das Vorhaben Neubau einer Trinkwasser-Verbindungsleitung zwischen Bichling und Aspertsham weiterverfolgen und hierzu einen Zuwendungsbescheid stellen zu wollen.
Sanierung Abwasserentsorgung Aubenham; Ausführungsplanung und neuer Zuwendungsantrag
Einstimmig sprach sich der Gemeinderat für die Ausführungsunterlagen des Ingenieurbüros Sehlhoff und das bepreiste Leistungsverzeichnis für die Tiefbauarbeiten zur Sanierung der Abwasserentsorgung Aubenham aus. Der Planung wurde zugestimmt, sofern geprüft wird, ob ein Verzicht auf die Spundwand möglich ist, z.B. durch ein Schacht-in-Schacht-System oder ein Anböschen der Baugrube. Ferner soll beim Wasserwirtschaftsamt Rosenheim ein Zuwendungsantrag eingereicht werden.
Tennisanlage in Aubenham; Entscheidung über den Bau einer Regenwasser-Zisterne
Im Zuge der Planung für den Kanalanschluss für den Kinderhort wurde auch eine Zisterne zur Bewässerung der Tennisanlage angedacht. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, auf dem Hortgrundstück eine Regenwasserzisterne mit einem 15 m³ Inhalt zu errichten. Dem Kauf einer Zisterne und der Beauftragung der Erdarbeiten und der Leitungsbauarbeiten wurde zugestimmt.
Örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2024
Gemeinderatsmitglied und Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Sabine Hopf berichtete über die Anfang März durchgeführte Rechnungsprüfung. Es wurde vor allem die Liste der Haushaltsüberschreitungen genau geprüft. Alle Rückfragen konnten von der Kasse und vom 1. Bürgermeister beantwortet werden. Eine ordnungsgemäße Buchführung konnte bescheinigt werden. Gegen den Bericht zur Rechnungsprüfung wurden keine Einwände erhoben.
Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 und Entlastung des Bürgermeisters
Die im Haushaltsjahr 2024 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben wurden nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung für 2024 wurde mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt: 4.402.762,11 €
Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt: 3.505.263,13 €
Gesamthaushalt: 7.908.025,24 €
Stand des Vermögens und der Schulden
Entnahme aus der Rücklage: 2.035.383,29 €
Rücklagenstand am 31.12.2024 20.268,81 €
Schuldenstand am 31.12.2024 89.260,00 €
Einwohnerstand: 1.811 Einwohner
Dem Ersten Bürgermeister wurde die Entlastung erteilt.
Errichtung einer Flutlichtanlage auf dem Hauptplatz durch den SV 66 Oberbergkirchen; Antrag auf Erhöhung der gemeindlichen Kostenbeteiligung
In einer früheren Sitzung wurde bereits eine Kostenübernahme von bis zu 20.000 Euro in Aussicht gestellt. Der Sportverein hat die Maßnahme noch nicht umgesetzt, nun sind die Kosten dafür um 10.000 € auf rund 85.000 € gestiegen. Die Fußballabteilung bat deshalb um eine Erhöhung der gemeindlichen Kostenbeteiligung um 5.000 € bis 10.000 €. Die Gemeinderäte sprachen sich dafür aus eine Kostenübernahme von bis zu 25.000 Euro in Aussicht zu stellen.