Wie geht’s weiter mit dem Krameranwesen?

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 02.04.2025

Bauanträge
Wie üblich, behandelte der Gemeinderat zu Beginn der Sitzung die eingegangenen Bauanträge.
So wurde den Bauvorlagen für Abbruch von Bestandsgebäuden und Neubau einer landw. Maschinen- und Bergehalle mit Werkstatt in Misthilgen 1 zugestimmt.
Ebenso befürwortete man die Bauvorlagen für Neubau von Garagen in Wargling 1.

Änderung des Flächennutzungsplanes (Seminarhof & Camping beim Reiter z‘Aspertsham) Behandlung der bei der frühzeitigen Träger- und Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen sowie Billigungsbeschluss für die Öffentliche Auslegung und Trägerbeteiligung
Hierzu gingen von verschiedenen mit dem Projekt betroffenen Trägern Stellungnahmen ein. Die Regierung von Oberbayern gab zu verschiedenen Themen Stellungnahmen ab, beispielsweise zum Thema Einzelhandel. Da beim Bauvorhaben u.a. auch ein Kiosk geplant ist, sah es der Gemeinderat positiv, dass sich Aspertshamer Einwohner aus der unmittelbaren Umgebung mit Lebensmittel versorgen können, auch aus ökologischer Sicht, da weitere Wege vermieden werden können. Ferner wurde auch der Wohnraum thematisiert.
Der Gemeinderat nahm alle vorgebrachten Bedenken und Anregungen zur Kenntnis und nahm je nach Sachverhalt und Abwägung noch Änderungen zum Flächennutzungsplan vor.

Aufstellung des Bebauungsplanes „Seminarhof & Camping beim Reiter z‘Aspertsham“; Behandlung der bei der frühzeitigen Träger- und Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
Auch hinsichtlich des geplanten Bebauungsplanes gingen zahlreiche Stellungnahmen zu unterschiedlichen Gesichtspunkten ein. Die Regierung von Oberbayern übermittelte einige Anregungen wie beispielsweise zum Thema Siedlungsstruktur. Die Gemeinde hatte sich jedoch hierzu vorab Gedanken zu möglichen Alternativen hinsichtlich der zu überplanenden Fläche gemacht und keine anderen Möglichkeiten als sinnvoll betrachtet. Der Bund Naturschutz hat dringend dazu geraten, eine saP zur Klärung artenschutzrechtlicher Fragen durchzuführen, da sonst keine Rechtssicherheit für die Planung besteht. Auch mit diesem Thema hatte sich die Kommune bereits im Vorfeld beschäftigt und mit dem Umwelt-Planungsbüro Scholz eine Bestandserfassung der Zauneidechse durchgeführt, die Maßnahme wurde eng mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Darin konnte kein Vorkommen der Zauneindechse nachgewiesen werden. Auch das mehrere Fachabteilungen des Landratsamtes Mühldorf a. Inn und das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim gaben ausführliche Stellungnahmen ab, deren Anregungen teilweise in den Bebauungsplan übernommen wurden.
Der Gemeinderat nahm alle eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und nahm nach Abwägung der Sachlage Ergänzungen bzw. geringfügige Änderungen beim Bebauungsplan vor. Des Weiteren wurde der Billigungsbeschluss für den Entwurf des Bauleitplanes für die Öffentliche Auslegung gefasst.

Örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2024
Gemeinderatsmitglied Sporrer berichtete von der örtlichen Rechnungsprüfung, die im März durchgeführt wurde. Insbesondere Haushaltsüberschreitungen wurden überprüft. Die Fragen konnten vor Ort geklärt werden. Der Rechnungsprüfungsausschuss bescheinigt eine ordentliche Kassenführung.
Der Rechnungsprüfungsausschuss bat um Überprüfung, warum bei den Heizkosten des Schulgebäudes eine so hohe Überschreitung notwendig war. Waren hier die Heizkosten so hoch oder war der Ansatz zu niedrig?
Bei den Nebenkosten der Gebäude in der Gewerbestraße 3 war eine sehr hohe Überschreitung feststellbar. Hier sollte überprüft werden ob diese Nebenkosten wieder eingehen.
Erster Bürgermeister Lantenhammer erklärte hierzu, dass der Wasserverbrauch im letzten Jahr sehr hoch war aufgrund von Wasserrohrbrüchen. Diese sind mittlerweile repariert. Von den Mietern wurden bislang Pauschalen verlangt, die aber deutlich zu niedrig waren. Es sollen deshalb bei jedem Gebäude Wasserzähler eingebaut werden. Der Bauhof ist beauftragt hierfür geeignete Zähler zu finden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss wünschte sich einen Überblick über die Kalkulationen der Fernwärmeanlage. Diese Zahlen sollen in der Mai-Sitzung dem Gemeinderat vorgestellt werden.
Der Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 wurde bekannt gegeben. Einwendungen wurden nicht erhoben.

Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 und Entlastung des Ersten Bürgermeisters
Die im Haushaltsjahr 2024 angefallenen Haushaltsüberschreitungen wurden, soweit sie nicht erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatssitzungen erfolgt ist, nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung für 2024 wurde mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt: 2.970.745,90 €
Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt: 2.908.603,51 €
Gesamthaushalt: 5.879.349,41 €
Stand des Vermögens und der Schulden
Zuführung zur Rücklage: 41.465,44 €
Rücklagenstand Gemeinde am 31.12.2024 681.492,05 €
Schuldenstand am 31.12.2024 3.008.179,42 €
Einwohnerstand: 1.167 Einwohner
Dem Ersten Bürgermeister wurde die Entlastung erteilt.

Investitionsprogramm und Finanzplan 2024-2028; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025
Erster Bürgermeister Lantenhammer und Herr Obermaier, Kämmerer der VGem Oberbergkirchen, erläuterten die wichtigsten Festsetzungen im Haushaltsplan. Im Ergebnis benötigt die Gemeinde eine zusätzliche Darlehensaufnahme in Höhe von 750.000 €.
Einstimmig sprach sich der Gemeinderat für folgende Haushaltssatzung aus:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.146.500 EUR
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.299.900 EUR
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurde auf 750.000 € festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wurden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe (A) 450 v.H.
b) für die sonstigen Grundstücke (B) 340 v.H.
Gewerbesteuer 400 v.H.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 Euro festgesetzt.
Der Finanzplan sowie das Investitionsprogramm stellen sich wie folgt dar:
Finanzplan
Jahr Einnahmen Ausgaben
2024 7.049.700 € 7.049.700 €
2025 5.446.400 € 5.446.400 €
2026 4.711.100 € 4.711.100 €
2027 5.207.300 € 5.207.300 €
2028 4.779.700 € 4.779.700 €
Investitionsprogramm
Jahr Ausgaben
2024 1.905.000 €
2025 2.089.500 €
2026 1.364.000 €
2027 1.914.400 €
2028 1.431.500 €

Krameranwesen Hauptstraße 6; Geplanter Umbaubeginn
Hierzu wurde erläutert, dass zum 31.12.2025 der Mietvertrag mit dem Landkreis gekündigt werden könnte. Bürgermeister Lantenhammer traf sich mit Architekt Lorenz um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sollte der Gemeinderat beabsichtigen mit dem Umbauarbeiten im nächsten Jahr zu beginnen, dann müsste er jetzt eine Entscheidung haben, damit er mit den Planungen beginnen kann.
Auch bezüglich der Wohnungsgrößen wurde gesprochen. Derzeit wären vier Zwei-Zimmer Wohnungen und eine Drei-Zimmer-Wohnung vorgesehen. Aus den Erfahrungen der Wohnungsbaugesellschaften im Landkreis ergibt sich eindeutig ein Trend zu größeren Wohnungen. Geschuldet ist dies u.a. auch deshalb, weil weniger Einfamilienhäuser gebaut werden.
Architekt Lorenz wird sich in nächster Zeit Gedanken machen, wie man im Gebäude größere Wohnungen schaffen kann. Dabei wäre vorstellbar, dass die Garagen und auch das DG der Garagen zu Wohnungen umgebaut werden.
Der Bauausschuss nahm dies zur Kenntnis und teilt die Einschätzung bezüglich der Wohnungsgrößen. Aufgrund der anstehenden Maßnahmen und finanziellen Lage der Gemeinde soll der Mietvertrag um ein Jahr verlängert werden.