Lohkirchen tritt dem Landkreiswerk Mühldorf a. Inn bei
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 08.05.2025
Bauantrag
Zu Beginn der Sitzung befürwortete der Gemeinderat einstimmig die Bauvorlagen für den Neubau eines Wohnhauses und eines Nebengebäudes mit Garagen, Lager, Hackschnitzelheizung und Bunker, sowie Abbruch von zwei Gebäuden, außerdem einer Nutzungsänderung des best. Wohnhauses für eine Einliegerwohnung im EG und Lager/Gewerbe im OG in Dirnberg 1.
Fortschreibung des Regionalplans der Region Südostoberbayern – Windenergie; Neufassungen zur Festlegung zur Windenergienutzung, insbesondere Festlegung weiterer Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen
Der Planungsverband Südostoberbayern hat in einer Sitzung 2022 die Fortschreibung des Kapitels für Gewerbliche Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Energieversorgung und Abfallwirtschaft – Energieversorgung, Teil Windenergie des Regionalplans beschlossen. In diesem Zuge sollen die Festlegungen zur Windenergienutzung neu gefasst werden. Damit verbunden ist eine vollständige Aufhebung der bisherigen Festlegungen zur Windenergienutzung.
Der Bedarf zur gegenständlichen Fortschreibung des Regionalplanes Südostoberbayern ist insofern gegeben, als eine Anpassung an das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) erforderlich ist, welches festlegt, dass in jedem Regionalplan im Rahmen von regionsweiten Steuerungskonzepten Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen im erforderlichen Umfang festzulegen sind.
Mit den bereits im Regionalplan Südostoberbayern festgelegten Vorrang- und Vorbehaltsgebieten können die vorgegebenen Flächenziele des LEP nicht erreicht werden, weshalb die gegenständliche Teilfortschreibung notwendig ist. Beabsichtigt ist, die Voraussetzungen für die Durchsetzungsfähigkeit von Windenergieanlagen in diesen Gebieten zu schaffen.
Für die Gemeinde Lohkirchen werden in dem neuen Entwurf der Verordnung über den Regionalplan für die Region Südostoberbayern 2 Windvorranggebiete, W10 und W11 vorgesehen:
Der Gemeinderat nahm den Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans der Region Südostoberbayern – Windenergie – zur Kenntnis. Es wurde festgestellt, dass in dem Entwurf zwei Windvorranggebiete auf dem Gemeindegebiet Lohkirchen festgesetzt werden sollen. Eines davon erstreckt sich auch auf Niederbergkirchner Gemeindegebiet.
Die Auslegungsfrist läuft bis zum 06.06.2025.
Einwände oder Anregungen dazu werden nicht vorgebracht.
Gründung einer interkommunalen Gesellschaft („Landkreiswerk Mühldorf a. Inn“) zur Betätigung im Bereich der Energieerzeugung und -vermarktung
Im Bereich der öffentlichen Verwaltung kommt den Kommunen zur Umsetzung der Energiewende auf regionaler und lokaler Ebene eine Schlüsselrolle zu. Sie sollen die Vorgaben der Bundesregierung und der Staatsregierung konkret umsetzen und den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben.
Mit Unterstützung einer auf dieses Thema spezialisierten Kanzlei haben die Vertreter der künftigen Träger des Landkreiswerks Mühldorf a. Inn ein konkretes Konzept und Vertragswerk für die Umsetzung des Landkreiswerks ausgearbeitet, mit dem vor Ort Erneuerbare-Energie-Projekte entwickelt und umgesetzt sowie bestehende Projekte verwaltet werden sollen.
Bevor eine Erneuerbare-Energie-Anlage errichtet werden kann, müssen zunächst die Grundlagen für deren Errichtung geschaffen werden („Projektentwicklung“). Dies soll künftig die Aufgabe des Landkreiswerks sein. Nach der erfolgreichen Entwicklung von Projekten soll die jeweilige Projektumsetzung, insbesondere also die Errichtung der Anlagen, in hierfür dann jeweils zu gründenden Projektgesellschaften erfolgen.
Das Landkreiswerk zielt darauf ab, gemeinschaftlich Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien auf dem Gebiet der Gemeinden unter Realisierung größtmöglicher Wertschöpfung selbst zu entwickeln und in eigens für die Errichtung und den Betrieb der Erneuerbaren-Energie-Anlage gegründete Projektgesellschaften umzusetzen.
Mit einer Gegenstimme stimmte der Gemeinderat mehrheitlich der Gründung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU) mit dem Arbeitstitel „Landkreiswerk Mühldorf a. Inn“ zu.
Zur Gründung des Landkreiswerks Mühldorf a. Inn beschloss der Rat die vorgelegte Satzung. Die Verwaltung und der Bürgermeister wurden ermächtigt alle sonstigen für die Gründung sowie den Beitritt der Gemeinde zu dem Landkreiswerk Mühldorf a. Inn erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen. Ferner wurde die Zustimmung gegeben, dass eine Einlage zur Gründung des gemeinsamen Kommunalunternehmens in Höhe von 5,00 Euro pro Einwohner eingezahlt wird.