Bürgermeister gab Information zur Fernwärmeanlage

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 07.05.2025

Bauantrag
Zu Beginn der Sitzung wurden die Bauvorlagen für die Erweiterung der Maschinenhalle in Reichenrott 2 einstimmig befürwortet.

Fortschreibung des Regionalplans der Region Südostoberbayern – Windenergie; Neufassungen zur Festlegung zur Windenergienutzung, insbesondere Festlegung weiterer Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen
Der Planungsverband Südostoberbayern hat in einer Sitzung 2022 die Fortschreibung des Kapitels für Gewerbliche Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Energieversorgung und Abfallwirtschaft – Energieversorgung, Teil Windenergie des Regionalplans beschlossen. In diesem Zuge sollen die Festlegungen zur Windenergienutzung neu gefasst werden. Damit verbunden ist eine vollständige Aufhebung der bisherigen Festlegungen zur Windenergienutzung.
Der Bedarf zur gegenständlichen Fortschreibung des Regionalplanes Südostoberbayern ist insofern gegeben, als eine Anpassung an das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) erforderlich ist, welches festlegt, dass in jedem Regionalplan im Rahmen von regionsweiten Steuerungskonzepten Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen im erforderlichen Umfang festzulegen sind.
Mit den bereits im Regionalplan Südostoberbayern festgelegten Vorrang- und Vorbehaltsgebieten können die vorgegebenen Flächenziele des LEP nicht erreicht werden, weshalb die gegenständliche Teilfortschreibung notwendig ist. Beabsichtigt ist, die Voraussetzungen für die Durchsetzungsfähigkeit von Windenergieanlagen in diesen Gebieten zu schaffen.
Für die Gemeinde Schönberg wurden in dem neuen Entwurf der Verordnung über den Regionalplan für die Region Südostoberbayern insgesamt 5 Windvorranggebiete vorgesehen. Eines davon betrifft das bereits bisherig festgesetzte Vorranggebiet nordöstlich von Öd (neu W7). Die weiteren befinden sich im Wald nordwestlich von Gehertsham (W12), im Wald südlich von Eiselsberg/Asenreuth (W14) sowie im Waldstück zwischen Eglso und Inzlham (W16). Das fünfte befindet sich im Grenzbereich zwischen Oberbergkirchen und Schönberg, in einem Waldstück südlich von Inzlham (W15), tlw. auf Oberbergkirchner Gemeindegebiet.
Bürgermeister Lantenhammer stellte die neuen Vorranggebiete im Detail vor und auch eine erste Einschätzung eines Investors. Die Abstände zur Wohnbebauung betragen 500 m. Für einen wirtschaftlichen Betrieb von Windrädern wäre aktuell ein Abstand von mind. 600 m erforderlich, d.h. im Moment ist bei diesen Flächen nicht damit zu rechnen, dass mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand der Bau einer Windenergieanlage in Frage kommt.
Der Gemeinderat nahm den Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans der Region Südostoberbayern – Windenergie – mit fünf Vorranggebiete auf Schönberger Gemeindegebiet vorgesehen sind, eines davon tlw. auf Oberbergkirchner Gemeindegebiet, zur Kenntnis.

Neubau einer Trinkwasser-Verbundleitung Oberbergkirchen-Schönberg; Genehmigung von Kauf- und Wasserlieferungsverträgen

Die Gemeinde Oberbergkirchen konnte noch immer keinen Förderbescheid für die Maßnahme erhalten, weil das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim den Zuwendungsantrag nicht akzeptieren will und alle Nachbesserungsversuche bisher erfolglos waren. Im April 2025 gab es ein Gespräch mit Herrn Holzmann, Frau Reibl und Frau Huber vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim sowie Bürgermeister Hausperger, Georg Obermaier, GL und Herrn Bennani vom Ingenieurbüro Sehlhoff.
Hier machten die Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim deutlich, dass eine Verbundleitung nur dann gefördert werden könne, wenn der Verbund zwischen zwei Gemeinden erfolge. Die Wassergenossenschaft müsse außen vor bleiben.
Die Durchleitung durch das Netz der Wassergenossenschaft würde nur dann akzeptiert, wenn

  1. das Eigentum der Leitung zwischen Irl und Aspertsham an die Gemeinden Oberbergkirchen und Schönberg übertragen wird (Vertrag liegt bereits vor)
  2. keine Wasserlieferung zwischen der Gemeinde Oberbergkirchen und der Wassergenossenschaft erfolgt (besehender Wasserlieferungsvertrag muss geändert werden)
  3. akzeptiert wird dagegen der Weiterbestand des zwischen der Wassergenossenschaft und der Gemeinde Schönberg bestehenden Notverbundes (regeln die Gemeinde Schönberg und die Wassergenossenschaft untereinander, die Gemeinde Oberbergkirchen muss zustimmen, weil eine Weiterverrechnung an die Gemeinde Oberbergkirchen nicht auszuschließen ist).

Um diesen drei Forderungen gerecht zu werden, wurden seitens der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen Verträge erarbeitet.
Sie sehen im Wesentlichen vor, dass eine Bilanzierung und Verrechnung zwischen der Wassergenossenschaft und der Gemeinde Schönberg erfolgt. Die Gemeinde Schönberg wiederum rechnet Lieferdifferenzen mit der Gemeinde Oberbergkirchen ab. Der vorgeschlagene Wasserpreis von 0,45 € je Kubikmeter entsprach in etwa den aktuellen Selbstkosten der Anlage.
Einstimmig sprachen sich die Gemeinderatsmitglieder jeweils für den vorgelegten Kaufvertrag für Wasserleitung, Wasserlieferungsvertrag (Verbundleitung) sowie Wasserlieferungsvertrag (Notverbund) aus. 

Fernwärmeversorgungsanlage Schönberg; Information über Anlagenachweis und Gebührenkalkulation

Die Gebührenkalkulation und die Anlagenachweise für die Fernwärmeanlage der Gemeinde Schönberg wurden, wie vom Gemeinderat gewünscht, vorgestellt. 2024 war das Ergebnis der Gebührenkalkulation sehr erfreulich, ein Überschuss von 18.300 € konnte erzielt werden. Jedoch ist in 2024 die Schlussrechnung für den Leitungsbau Lerch noch nicht eingegangen. Würde man diese und auch die dazugehörige Zuwendung in 2024 dazurechnen, so hätte die Anlage trotzdem einen Überschuss erzielt von rund 6.600 €.
Durch den Bau der Hackschnitzelheizung mit Gebäude wird die Anlage, zumindest bis die Zuwendungen eingehen, ein Defizit erwirtschaften. Der weitere Anschluss von Gebieten, insb. Bondl-Feld, ist in der Kalkulation noch nicht berücksichtigt.
Bürgermeister Lantenhammer stellte als Fazit aus der neuen Kalkulation dar, dass der Bau der Hackschnitzelheizung zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen solle. Die Anlage läuft derzeit gut und der Bau ist aktuell nicht zwingend. Wird das Heizhaus gebaut, führt dies zur Unwirtschaftlichkeit der Anlage und das Defizit kann nur mit einer Gebührenerhöhung ausgeglichen werden. Daher war sich der Gemeinderat einig, den Bau des Heizhauses zu verschieben.