Bürgermeister gab Information zur Fernwärmeanlage
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 07.05.2025
Bauantrag
Zu Beginn der Sitzung wurden die Bauvorlagen für die Erweiterung der Maschinenhalle in Reichenrott 2 einstimmig befürwortet.
Fortschreibung des Regionalplans der Region Südostoberbayern – Windenergie; Neufassungen zur Festlegung zur Windenergienutzung, insbesondere Festlegung weiterer Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen
Der Planungsverband Südostoberbayern hat in einer Sitzung 2022 die Fortschreibung des Kapitels für Gewerbliche Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Energieversorgung und Abfallwirtschaft – Energieversorgung, Teil Windenergie des Regionalplans beschlossen. In diesem Zuge sollen die Festlegungen zur Windenergienutzung neu gefasst werden. Damit verbunden ist eine vollständige Aufhebung der bisherigen Festlegungen zur Windenergienutzung.
Der Bedarf zur gegenständlichen Fortschreibung des Regionalplanes Südostoberbayern ist insofern gegeben, als eine Anpassung an das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) erforderlich ist, welches festlegt, dass in jedem Regionalplan im Rahmen von regionsweiten Steuerungskonzepten Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen im erforderlichen Umfang festzulegen sind.
Mit den bereits im Regionalplan Südostoberbayern festgelegten Vorrang- und Vorbehaltsgebieten können die vorgegebenen Flächenziele des LEP nicht erreicht werden, weshalb die gegenständliche Teilfortschreibung notwendig ist. Beabsichtigt ist, die Voraussetzungen für die Durchsetzungsfähigkeit von Windenergieanlagen in diesen Gebieten zu schaffen.
Für die Gemeinde Schönberg wurden in dem neuen Entwurf der Verordnung über den Regionalplan für die Region Südostoberbayern insgesamt 5 Windvorranggebiete vorgesehen. Eines davon betrifft das bereits bisherig festgesetzte Vorranggebiet nordöstlich von Öd (neu W7). Die weiteren befinden sich im Wald nordwestlich von Gehertsham (W12), im Wald südlich von Eiselsberg/Asenreuth (W14) sowie im Waldstück zwischen Eglso und Inzlham (W16). Das fünfte befindet sich im Grenzbereich zwischen Oberbergkirchen und Schönberg, in einem Waldstück südlich von Inzlham (W15), tlw. auf Oberbergkirchner Gemeindegebiet.
Bürgermeister Lantenhammer stellte die neuen Vorranggebiete im Detail vor und auch eine erste Einschätzung eines Investors. Die Abstände zur Wohnbebauung betragen 500 m. Für einen wirtschaftlichen Betrieb von Windrädern wäre aktuell ein Abstand von mind. 600 m erforderlich, d.h. im Moment ist bei diesen Flächen nicht damit zu rechnen, dass mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand der Bau einer Windenergieanlage in Frage kommt.
Der Gemeinderat nahm den Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans der Region Südostoberbayern – Windenergie – mit fünf Vorranggebiete auf Schönberger Gemeindegebiet vorgesehen sind, eines davon tlw. auf Oberbergkirchner Gemeindegebiet, zur Kenntnis.

Neubau einer Trinkwasser-Verbundleitung Oberbergkirchen-Schönberg; Genehmigung von Kauf- und Wasserlieferungsverträgen
Die Gemeinde Oberbergkirchen konnte noch immer keinen Förderbescheid für die Maßnahme erhalten, weil das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim den Zuwendungsantrag nicht akzeptieren will und alle Nachbesserungsversuche bisher erfolglos waren. Im April 2025 gab es ein Gespräch mit Herrn Holzmann, Frau Reibl und Frau Huber vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim sowie Bürgermeister Hausperger, Georg Obermaier, GL und Herrn Bennani vom Ingenieurbüro Sehlhoff.
Hier machten die Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim deutlich, dass eine Verbundleitung nur dann gefördert werden könne, wenn der Verbund zwischen zwei Gemeinden erfolge. Die Wassergenossenschaft müsse außen vor bleiben.
Die Durchleitung durch das Netz der Wassergenossenschaft würde nur dann akzeptiert, wenn
- das Eigentum der Leitung zwischen Irl und Aspertsham an die Gemeinden Oberbergkirchen und Schönberg übertragen wird (Vertrag liegt bereits vor)
- keine Wasserlieferung zwischen der Gemeinde Oberbergkirchen und der Wassergenossenschaft erfolgt (besehender Wasserlieferungsvertrag muss geändert werden)
- akzeptiert wird dagegen der Weiterbestand des zwischen der Wassergenossenschaft und der Gemeinde Schönberg bestehenden Notverbundes (regeln die Gemeinde Schönberg und die Wassergenossenschaft untereinander, die Gemeinde Oberbergkirchen muss zustimmen, weil eine Weiterverrechnung an die Gemeinde Oberbergkirchen nicht auszuschließen ist).
Um diesen drei Forderungen gerecht zu werden, wurden seitens der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen Verträge erarbeitet.
Sie sehen im Wesentlichen vor, dass eine Bilanzierung und Verrechnung zwischen der Wassergenossenschaft und der Gemeinde Schönberg erfolgt. Die Gemeinde Schönberg wiederum rechnet Lieferdifferenzen mit der Gemeinde Oberbergkirchen ab. Der vorgeschlagene Wasserpreis von 0,45 € je Kubikmeter entsprach in etwa den aktuellen Selbstkosten der Anlage.
Einstimmig sprachen sich die Gemeinderatsmitglieder jeweils für den vorgelegten Kaufvertrag für Wasserleitung, Wasserlieferungsvertrag (Verbundleitung) sowie Wasserlieferungsvertrag (Notverbund) aus.
Fernwärmeversorgungsanlage Schönberg; Information über Anlagenachweis und Gebührenkalkulation
Auf Wunsch des Rechnungsprüfungsausschusses wurden die Gebührenkalkulation und die Anlagenachweise für die Fernwärmeanlage der Gemeinde Schönberg vorgestellt.
In 2024 war das Ergebnis der Gebührenkalkulation sehr erfreulich, ein Überschuss von 11.115 € konnte erzielt werden. Für das Jahr 2025 wird auch mit einem Überschuss gerechnet, der aber wahrscheinlich nicht so groß sein wird, da mit der Auszahlung der noch ausstehenden Zuschüsse heuer noch nicht gerechnet wird.
In der Diskussion waren sich die Gemeinderäte einig, dass eine Notwendigkeit, das Hackschnitzel-Kraftwerk gleich jetzt zu bauen, nicht besteht. Im letzten Winter, nachdem fast alle angeschlossen waren, konnte man die Wärmelieferung mit der Abwärme aus der Biogasanlage Senftl sowie dem Wärmeverbund mit der Fa. Schnablinger sicherstellen. Der vorhandene Ölkessel diente lediglich zur Spitzenabdeckung.
Die Verlängerung des Zuschussbescheides für den Bau der Hackschnitzelheizung im Gewerbegebiet Eschlbach soll bis 31.12.2031 beantragt werden.
Gemeinderatsmitglied Josef Mayrhofer befürwortet es, mit dem Bau noch etwas zu warten und die Zeit zu nutzen, um zu prüfen, wie man eventuell mit Überschussstrom aus PV und vor allem Windkraft in der Schönberger Heizzentrale zuheizen könnte, ähnlich wie in der Gemeinde Fuchstal. Würde der Biogasanlagenbetreiber Senftl auf die Flex-Lösung wechseln, könnte man sich dann auch besser darauf einstellen.
Der Gemeinderat ist sich einig, den Bau des Heizhauses zu verschieben.