Weitere Planung zur Fernwärme vorgestellt
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 12.06.2025
Bauanträge
Die ersten Tagesordnungspunkte dieser Sitzung betrafen die eingegangenen Bauanträge.
So konnte dem Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides vom 23.08.2021 zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle und Werkstatt sowie Abbruch der bestehenden Gebäude in Asenham 24 vollumfänglich zugestimmt werden.
Einig war sich das Gremium auch bei den Bauvorlagen für die Errichtung einer Stützmauer mit L-Steinen in Bichling 4a. Auch dieses Vorhaben wurde befürwortet.
Und auch für den Antrag der Pfarrkirchenstiftung Oberbergkirchen für den Ersatzbau einer Friedhofs-Stützmauer, Oberbergkirchen, Hofmark 1 sprach man sich einstimmig aus.
Aufstellung einer Außenbereichssatzung Ortssteil Erlham; Billigungsbeschluss
Bürgermeister Hausperger erläuterte, dass der Planer, Herr Breinl, den Entwurf der Außenbereichssatzung Erlham mittlerweile erstellt hat. Für die anstehende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Vorschriften im vereinfachten Verfahren angewandt. Diskutiert wurden noch die Fragen hinsichtlich einer Regelung zu Satteldächern und Einfriedungen.
So wurde dem Entwurf des Planungsbüros Breinl der Außenbereichssatzung Erlham zugestimmt.
Die Außenbereichssatzung Erlham, Bauleitplan Nr. 022, wurde zum Zwecke der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gebilligt. Festsetzungen zu Einfriedungen und Satteldächern sollen herausgenommen werden.
Ausbau der Fernwärme im Ort Oberbergkirchen, insbesondere Fernwärmeversorgung im Baugebiet „Am Hang III“; aktueller Stand der Planungen
Hier wurde folgender Sachverhalt aufgezeigt: Will die Gemeinde noch in diesem Jahr Wärme im Neubaugebiet liefern können, ist sehr große Eile geboten. Bislang existieren keine Projektunterlagen und das Vorhaben ist genehmigungspflichtig. Eine normale Projektlaufzeit für die fertige Heizanlage dürfte ein bis zwei Jahre betragen. Um die Zeit zu verkürzen wurde dem Gemeinderat ein Projektablauf vorgestellt, dessen erste Schritte bereits eingeleitet wurden.
Von einer Direktvergabe von Aufträgen ist grundsätzlich abzuraten, da förderrechtliche Risiken bestehen. Bei einer Auftragsvergabe mittels Beschränkter Ausschreibung ist die Projektlaufzeit aber deutlich länger, da zunächst ein Planungsbüro mit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen beauftragt werden muss. Das Risiko muss also in Kauf genommen werden, wenn zeitnah gebaut werden soll.
Entsprechend dem Beschluss aus der letzten Gemeinderatssitzung wurde der Standort des Wasserspeichers für ein Heizhaus geprüft. Dieser wurde dann aber als unrealistisch verworfen, weil der Hackschnitzelbunker dort vorgesehen ist, wo sich jetzt der Rückspülschacht für die Enteisenung befindet.
Der nun geplante Standort im Neubaugebiet sieht vor, dass bei der Parzelle 1.6A auf einen der Stellplätze verzichtet wird.
Abschließend zu diesem Tagesordnungspunkt zeigte sich der Gemeinderat mit der vorgestellten Vorgehensweise einverstanden. Der Bauausschuss soll bei den Vergaben mit eingebunden werden.
Kommunale Wärmeplanung im Konvoi
Nach dem Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung sind alle Gemeinden verpflichtet, bis spätestens 30. Juni 2028 eine Wärmeplanung zu erstellen. Diese stellt ein strategisches Instrument zur langfristigen, klimaneutralen und bezahlbaren Wärmeversorgung der Bevölkerung dar.
Die Durchführung im Konvoi mit mehreren Mitgliedsgemeinden ermöglicht Synergien bei der Datenerhebung, Analyse, Maßnahmenentwicklung sowie beim Einsatz externer Fachplaner. Darüber hinaus fördert sie die regionale Abstimmung über gemeinsame Infrastrukturen, etwa Wärmenetze oder Energiequellen.
Für die Erstellung erhält die Kommune eine pauschale Zuwendung durch den Freistaat Bayern.
Durch die Zusammenarbeit im Konvoi können der bürokratische Aufwand und die Kosten deutlich reduziert und verbleibende Eigenanteile minimiert werden. Eine anteilige Verteilung der Gesamtkosten auf die beteiligten Gemeinden ist vorgesehen
Einstimmig sprach sich der Gemeinderat dafür aus, dass sich die Gemeinde Oberbergkirchen an der Kommunalen Wärmeplanung im Konvoi gemeinsam mit den Gemeinden Lohkirchen, Schönberg und Zangberg sowie der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen beteiligt. Die Zuschüsse des Freistaats Bayern sollen hierfür in Anspruch genommen werden. Die Federführung bei der Durchführung übernimmt die Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen. Einer Kooperationsvereinbarung wurde zugestimmt. Ferner wurde die Verwaltung beauftragt, alle notwendigen administrativen und vertraglichen Schritte zur Umsetzung, insbesondere die Abstimmung mit den Partnergemeinden und die Beauftragung eines geeigneten Planungsbüros, durchzuführen.
Großbrand in Oberbergkirchen am 12.06.2025
Bürgermeister Hausperger dankte am Ende des öffentlichen Teils der Sitzung den Freiwilligen Feuerwehren, die beim Großbrand Am Alten Sportplatz vor Ort waren für ihren Einsatz und ihre Hilfsbereitschaft. Aufgrund dessen hat alles hervorragend geklappt und die Situation konnte schnell unter Kontrolle gebracht werden.