Kommunaler Wärmeplanung wurde zugestimmt
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 04.06.2025
Bauantrag
Zu Beginn der Sitzung befürwortete der Gemeinderat einstimmig den Bauantrag über die Errichtung einer Terrassenüberdachung sowie einer Einfriedung in der Eichenstraße 4. Das Vorhaben weicht in der Dachneigung vom Bebauungsplan ab und die Baugrenze wird sowohl nach Süden als auch nach Westen überschritten. Die Einfriedung soll als Stabmattenzaun ausgeführt werden. Im Bebauungsplan wäre Holz vorgesehen.
Hinsichtlich der Zaunanlagen in der Birkenstraße ging zwar kein Bauantrag ein, jedoch war dies Gegenstand einer Diskussion im Gemeinderat, da hier Vorgänge in absehbarer Zeit zu erwarten sind. Der Gemeinderat war sich einig, dass man an der bisherigen Zaunhöhe von 1 Meter straßenseitig festhalten will, als Material wurde auch Metall in Aussicht gestellt. Ob auch Kunststoff zugelassen werden soll, wurde nicht endgültig besprochen.
Kommunale Wärmeplanung im Konvoi
Gemäß dem Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung (Wärmeplanungsgesetz – WPG) sind alle Gemeinden verpflichtet, bis spätestens 30. Juni 2028 eine Wärmeplanung zu erstellen. Diese stellt ein strategisches Instrument zur langfristigen, klimaneutralen und bezahlbaren Wärmeversorgung der Bevölkerung dar.
Die Durchführung im Konvoi mit mehreren Mitgliedsgemeinden ermöglicht Synergien bei der Datenerhebung, Analyse, Maßnahmenentwicklung sowie beim Einsatz externer Fachplaner. Darüber hinaus fördert sie die regionale Abstimmung über gemeinsame Infrastrukturen, etwa Wärmenetze oder Energiequellen.
Die Gemeinde erhält für die Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans eine pauschale Förderung in Höhe von 34.800 Euro durch den Freistaat Bayern. Diese Mittel werden unabhängig von den tatsächlich anfallenden Kosten gewährt, sofern die Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt sind.
Durch die Zusammenarbeit im Konvoi können der bürokratische Aufwand und die Kosten deutlich reduziert und verbleibende Eigenanteile minimiert werden. Eine anteilige Verteilung der Gesamtkosten auf die beteiligten Gemeinden ist vorgesehen.
Hierzu sprach sich der Gemeinderat dafür aus, sich gemeinsam mit den Gemeinden Lohkirchen, Oberbergkirchen und Zangberg sowie der eigenen Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen an der Kommunalen Wärmeplanung im Konvoi zu beteiligen.
Die Koordination und fachliche Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung soll durch eine geeignete externe Stelle, die im Auftrag der beteiligten Kommunen agiert, erfolgen. Die Federführung bei der Durchführung übernimmt die Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen.
Ferner nimmt die Gemeinde zur Finanzierung der Kommunalen Wärmeplanung die pauschale Förderung des Freistaats Bayern in Höhe von 34.800 Euro gemäß der Förderrichtlinie in Anspruch. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, alle notwendigen administrativen und vertraglichen Schritte zur Umsetzung durchzuführen.
Hackschnitzel-Heizwerk im Gewerbegebiet Eschlbach; Vorschläge für Tekturplanung
Man vereinbarte zur Planungsoptimierung des Heizwerkes, sich die Heizkraftwerke in Eiting und Ampfing anzuschauen. Das Ergebnis dieser Besichtigung war, dass der Heizraum auf alle Fälle mit großen Fahrzeugen befahrbar sein soll. Außerdem könne man prüfen, ob die Beschickung der Hackschnitzel mittels Feder-Auskragung oder durch einen Schubboden erfolgen soll. Dazu möchte man dann Kostenangebote einholen. Durch einen Schubboden könnte man die Stellung der Heizöfen auch günstiger gestalten.
Bürgermeister Lantenhammer berichtete auch vom Gespräch mit der Gemeinde Fuchstal, die einen 5.000-Kubikmeter-Wärmespeicher für den Überschussstrom aus ihren Windrädern gebaut hat. Durch diesen Wärmespeicher kann die Fernwärmeversorgung mit ca. 200 Haushalten der Gemeinde Fuchstal 3 bis 4 Tage versorgt werden. Da die Wärmespeicherung in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen wird, möchten die Schönberger Gemeinderäte auch auf dem Gelände des Heizkraftwerkes im Gewerbegebiet Eschlbach einen solchen Speicher vorsehen. Man könnte dadurch den Überschussstrom besonders aus Windkraft und PV für die gemeindliche Fernwärmeversorgung in Schönberg nutzen.
Letztendlich kamen die Gemeinderäte zu dem Entschluss, dass der Bau des Hackschnitzel-Heizkraftwerkes in Eschlbach zurzeit noch nicht notwendig ist. Man sollte den bestehenden Plan für den Bau des Heizkraftwerkes optimieren und auf dem Grundstück die Möglichkeit eines Wärmespeichers vorsehen. Der Bau zur Entscheidung des Heizkraftwerkes wird voraussichtlich in 4 bis 5 Jahren fallen, wenn die Siedlung Bondlfeld und das neue Baugebiet Bondlfeld II mit Fernwärme erschlossen sind und man weiß, welche Speicherkapazitäten man zukünftig braucht. Die Schönberger Gemeinderäte könnten sich für die Zukunft vorstellen, wie in Fuchstal, die Fernwärme-Heizzentrale mit Wärmespeicher auszustattem, in dem der Überschussstrom aus den Windrädern gespeist wird.
Sachstandsbericht zur Errichtung einer Agri-PV-Anlage in Grabing sowie Windkraftanlagen im Bernloher Holz
Hierzu gab Bürgermeister Lantenhammer die Informationen zum aktuellen Sachstand. Die Planung der PV-Anlage in Grabing läuft derzeit. Dort wird ein Antrag bei Bayernwerk zur Errichtung eines 8 Megawatt Batteriespeichers gestellt mit Einspeiseberechtigung und ferner wird auch gerade das Artenschutzgutachten erstellt.
Derzeit sieht es so aus, wenn die Fläche unterhalb der Module mit Energiepflanzen (Code 870) – z. B. Ackergras) bepflanzt wird, dass der Ackerstatus auf Dauer (auch länger als fünf Jahre) erhalten bleibt.
Wie der Bürgermeister weiter ausführte, wird er in Kürze einen Termin bei der Firma Wind 18 wahrnehmen zur Besprechung des Entwurfes des Gesellschaftervertrages.