Ökoflächen müssen aufgewertet werden
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 09.07.2025
Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 7 (im Bereich des Bebauungsplanes Seminarhof & Camping beim Reiter z‘Aspertsham); Behandlung der bei der Trägerbeteiligung und der Öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
Sowohl für den Bebauungsplan „Seminarhof & Camping beim Reiter z‘Aspertsham“ als auch für das dazugehörige Deckblatt Nr. 7 des Flächennutzungsplanes wurde Ende letzten Jahres die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Mit den dazu eingegangenen Stellungnahmen hatte sich der Gemeinderat in der letzten Sitzung zu befassen.
Bayernwerk wies insbesondere auf die Schutzzonen von Kabeln hin sowie darauf, dass Standard-Hausanschlüsse max. 30 kW abdecken. Dies wurde bereits bei der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange berücksichtigt und im Entwurf des Bebauungsplanes ergänzt.
Die Handwerkskammer befürwortete das Vorhaben, die ehemalige Hofstelle wieder einer Nutzung zuzuführen und dadurch die wirtschaftlichen Interessen im Gemeindegebiet zu unterstützen. Es soll sichergestellt sein, dass die im Umfeld befindlichen Handwerksbetriebe durch die neue Nutzungsform nicht beeinträchtigt sein werden. Dies sieht die Gemeinde als gewährleistet an. Auch die IHK hob positiv die Zulassung eines Lebensmittelmarktes sowie eines Gastronomiebetriebes hervor. Auch das Gesundheitsamt hatte keine Einwände, die der Erstellung des Bauleitplanes entgegenstehen. Der Fachbereich Naturschutz erbat einen Hinweis bzgl. (unausweichlicher) Fällungen von Bäumen bzw. dem Abriss von Bestandsgebäuden; hier sollten die Belange des Artenschutzes unbedingt beachtet werden. Gebäude bzw. Habitatstrukturen sind demnach rechtzeitig auf Besatz zu kontrollieren, nur in geeigneten Zeiträumen zu entfernen und vor der Fällung durch geeignete Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Dieser Hinweis wurde im Bebauungsplan aufgenommen. Der Fachbereich Hoch- und Tiefbau wies auf die einzuhaltenden Punkte bei Errichtung einer neuen Zufahrt hin. Eine solche ist vorerst jedoch nicht geplant. Ebenso wurde darauf hingewiesen, dass Lärmschutzmaßnahmen für von der Straße ausgehende Lärmemmissionen nicht vom Baulastträger der Straße übernommen und auch keine verkehrsrechtlichen Maßnahmen in Aussicht gestellt werden. Der Fachbereich Verkehrswesen wünscht sich die Errichtung von Geh- und Radwegen. Jedoch fehlt hierzu derzeit sowohl passende Grundstücke als auch die finanziellen Mittel.
Die Regierung von Oberbayern hat in ihrer Stellungnahme lediglich erwähnt, dass sich in der neuen Entwurfsplanung keine raumordnerischen relevanten Änderungen ergeben haben. Die Einwände aus der letzten Auslegung wurden allesamt von der Gemeinde entweder berücksichtigt oder ausgeräumt.
Das Wasserwirtschaftsamt hob lobend die Festsetzung, wonach anfallendes Niederschlagswasser nur gedrosselt über eine Regenrückhalteeinrichtung in die bestehende Leitung zum Wieslinger Bach eingeleitet werden darf, hervor. Auch, dass keine Entsorgung mobiler Toiletten angeboten wird, da die Vorgaben der Regelwerke hierzu nicht eingehalten werden können, ist im Sinne des Wasserwirtschaftsamtes.
Desweiteren wurden keine Einwände mehr vorgebracht.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schönberg durch Deckblatt Nr. 7 (im Bereich des Bebauungsplanes Seminarhof & Camping beim Reiter z‘Aspertsham); Feststellungsbeschluss
Nachdem keine Änderungen der Planungen aufgrund der Stellungnahmen erforderlich wurden, sondern nur ergänzende Hinweise und Richtigstellungen, wurde der Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 7 in der Planfassung vom 09.07.2025 beschlussmäßig festgestellt. Der Flächennutzungsplan ist nun zur Genehmigung dem Landratsamt Inn vorzulegen.
Aufstellung des Bebauungsplanes Seminarhof & Camping beim Reiter z‘Aspertsham; Behandlung der bei der Trägerbeteiligung und der Öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
Siehe hierzu Ausführungen zum Tagesordnungspunkt Flächennutzungsplan
Aufstellung des Bebauungsplanes Seminar & Camping beim Reiter z‘Aspertsham; Satzungsbeschluss
Der Bebauungsplan „Camping & Seminarhof beim Reiter z’Aspertsham“ wurde, unter Berücksichtigung der beschlossenen Ergänzungen der Hinweise und Richtigstellungen, in der Planfassung vom 09.07.2025 als Satzung beschlossen. Die Bekanntmachung der Satzung und somit deren Inkrafttreten kann jedoch erst nach Genehmigung des Flächennutzungsplanes erfolgen.
Änderungen im Baurecht durch das erste und zweite Modernisierungsgesetz des Freistaats Bayern; Entscheidung über den Erlass einer Stellplatzsatzung sowie einer Spielplatzsatzung
Am 01.01.2025 sind das erste und zweite Modernisierungsgesetz des Freistaats Bayern, welche insbesondere zum Bürokratieabbau beitragen sollen, in Kraft getreten bzw. treten zum 01.10.2025 in Kraft. Diese Gesetze wirken in ganz unterschiedliche Bereiche hinein, in dieser Sitzung wurden jedoch baurechtliche Regelungen zu einer Stellplatz- und Spielplatzsatzung diskutiert. Auch die Bereiche Grüngestaltung und Einfriedungen wurden thematisiert, da auch hier teilweise Änderungen eintreten werden.
Aufgrund der oben genannten Gesetzesänderungen wird zum 01.10.2025 die staatliche Regelung zur Pflicht zur Herstellung sowohl von Stellplätzen als auch von Spielplätzen (bei mehr als 3 Wohnungen) wegfallen. Möchte die Gemeinde, dass eine Stellplatzpflicht (auch außerhalb von Bebauungsplänen) weiterhin ab Oktober dieses Jahres gilt, muss sie eine neue Stellplatzsatzung erlassen. Das gleiche gilt für die Spielplatzpflicht. Da in der Gemeinde Schönberg sowohl im Ort Schönberg durch die vorhandenen Kinder- und Krippenspielplätze als auch mit dem derzeit in Erstellung befindlichen Spielplatz im Bondlfeld ein gutes Angebot an Spielmöglichkeiten gibt, ist die Entscheidung über den Erlass einer Satzung wohl wenig bedeutsam, war der Tenor im Gemeinderat.
Deshalb sprach sich das Gremium einstimmig gegen den Erlass einer Spielplatzsatzung, Satzung zum Verbot von Bodenversiegelung sowie Einfriedungssatzung aus.
Ebenfalls einstimmig fiel der Beschluss für eine Stellplatzsatzung mit einer detaillierten Regelung aus.
Gemeindliche Ausgleichsflächen und Ökokonto; Zustandsbericht und Maßnahmen
Die untere Naturschutzbehörde hat Mitte Juni die vierjährige Kontrolle der Ausgleichsflächen durchgeführt. Das Ergebnis war, dass die Ökokonten, die im gemeindlichen Besitz sind, sehr artenarm sind und unbedingt aufgewertet werden sollen.
Erster Bürgermeister Lantenhammer stellte dem Gemeinderat eine erhaltene Übersichtsliste dazu vor. Sollten im Laufe des Jahres 2025 die Mängel nicht beseitigt werden, wird die Thematik an die Kommunalaufsicht weitergegeben.
In diesem Zusammenhang sprach sich der Gemeinderat dafür aus, den Bauhof zu beauftragen, die notwendigen Saatstreifen bei den Ökokonten im Herbst anzusäen. Ebenfalls soll bei Herrn Georg Hans angefragt werden, was das Ansäen der Ökoflächen durch ihn kostet.
Die Verwaltung soll sich insbesondere um Lösungen für die Flächen vom Gewerbegebiet Eschlbach, sowie des Wohngebietes Bondlfeld bemühen.
Anschaffung einer neuen Flächennutzungskarte für den Sitzungssaal
Da die bestehende Flächennutzungsplankarte im Sitzungssaal mittlerweile in die Jahre gekommen ist, hat Matthias Knüttel Matthias von der VGem Oberbergkirchen zwei Vorschläge für eine neue Karte erarbeitet.
Der Gemeinderat favorisiert einen Vorschlag davon und sprach sich noch für Detailänderungen hierzu aus. Gemeinderatsmitglied Robert Kleindienst bot an, den Plan auszudrucken.