Stellplatzsatzung beschlossen

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 02.07.2025

Änderungen im Baurecht durch das erste und zweite Modernisierungsgesetz des Freistaats Bayern; Entscheidung über den Erlass einer Stellplatzsatzung sowie einer Spielplatzsatzung
Am 01.01.2025 sind das erste und zweite Modernisierungsgesetz des Freistaats Bayern, welche insbesondere zum Bürokratieabbau beitragen sollen, in Kraft getreten bzw. treten zum 01.10.2025 in Kraft. Diese Gesetze wirken in ganz unterschiedliche Bereiche hinein, in dieser Sitzung wurden jedoch baurechtliche Regelungen zu einer Stellplatz- und Spielplatzsatzung diskutiert. Auch die Bereiche Grüngestaltung und Einfriedungen wurden thematisiert, da auch hier teilweise Änderungen eintreten werden.
Aufgrund der oben genannten Gesetzesänderungen wird zum 01.10.2025 die staatliche Regelung zur Pflicht zur Herstellung sowohl von Stellplätzen als auch von Spielplätzen (bei mehr als drei Wohnungen) wegfallen. Möchte die Gemeinde, dass eine Stellplatzpflicht (auch außerhalb von Bebauungsplänen) weiterhin ab Oktober dieses Jahres gilt, muss sie eine neue Stellplatzsatzung erlassen. Das gleiche gilt für die Spielplatzpflicht.
Nach einer ausführlichen Darlegung der Sachverhalte beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass vom Erlass einer Spielplatzsatzung, einer Satzung zum Verbot von Bodenversiegelung sowie einer Einfriedungssatzung abgesehen wird.
Jedoch sprach sich das Gremium mit einer Gegenstimme dafür aus, dass die Gemeinde zum 01.10.2025 eine Stellplatzsatzung mit einer detaillierten Regelung erlässt. Insbesondere wurde beschlossen, das dann für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderungen von Gebäuden mit Wohnungen 1,5 Stellplätze je Wohneinheit nachzuweisen sind.

Aufrüstung der vorhandenen Sirene
Eine Platine der Sirene ist defekt und muss ausgetauscht werden. Von der Firma Sonnenburg liegt dafür ein Angebot vor über 3.635 € brutto. Eine gleichzeitige Aufrüstung der Sirene auf ein besseres Modell wird für 6.653 € brutto angeboten. Diese Überlegung wurde angestellt, da eine Schallpegelsimulation ergeben hatte, dass insbesondere der westliche Ortsbereich (Martin-Greif-Höhe) sowie der östliche Ortsbereich (Am Bergfeld) nicht oder kaum beschallt wird.
Vom Vertreter der Presse, dem das Wort erteilt wurde, wurde die Frage gestellt, ob überhaupt eine Sirene für die Feuerwehr notwendig ist, da mittlerweile die Alarmierung hauptsächlich über eine App erfolgt und die bisherige Sirene seit geraumer Zeit aufgrund des Defekts nicht mehr funktioniert. Eine Sirene für den Katastrophenschutz sei nicht im Zuständigkeitsbereich der Kommune, daher müssten die Kosten hierfür von staatlicher Seite getragen werden.
Dieser Argumentation wurde von Seiten des Gemeinderats jedoch entgegengehalten, dass nicht jedes aktive Feuerwehrmitglied die App zu jeder Tages- bzw. Nachtzeit nutzt und somit auch für die Feuerwehr die Sirene unerlässlich ist.
Abschließend sprach sich der Gemeinderat zu diesem Tagesordnungspunkt dafür aus, dass der Auftrag für die Reparatur und gleichzeitige Aufrüstung der Sirene auf dem Dach des Feuerwehrhauses auf eine SES-1200-Sirene an die Firma Sonnenburg zum Preis 6.653 € brutto vergeben wird.

Kommunale Wärmeplanung im Konvoi
Nach dem Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung sind alle Gemeinden verpflichtet, bis spätestens 30. Juni 2028 eine Wärmeplanung zu erstellen. Diese stellt ein strategisches Instrument zur langfristigen, klimaneutralen und bezahlbaren Wärmeversorgung der Bevölkerung dar.
Die Durchführung im Konvoi mit mehreren Mitgliedsgemeinden ermöglicht Synergien bei der Datenerhebung, Analyse, Maßnahmenentwicklung sowie beim Einsatz externer Fachplaner. Darüber hinaus fördert sie die regionale Abstimmung über gemeinsame Infrastrukturen, etwa Wärmenetze oder Energiequellen.
Für die Erstellung erhält die Kommune eine pauschale Zuwendung durch den Freistaat Bayern.
Durch die Zusammenarbeit im Konvoi können der bürokratische Aufwand und die Kosten deutlich reduziert und verbleibende Eigenanteile minimiert werden. Eine anteilige Verteilung der Gesamtkosten auf die beteiligten Gemeinden ist vorgesehen.
Mit einer Gegenstimme sprach sich der Gemeinderat dafür aus, dass sich die Gemeinde Zangberg an der Kommunalen Wärmeplanung im Konvoi gemeinsam mit den Gemeinden Oberbergkirchen, Lohkirchen und Schönberg sowie der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen beteiligt. Die Zuschüsse des Freistaats Bayern sollen hierfür in Anspruch genommen werden. Die Federführung bei der Durchführung übernimmt die Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen. Einer Kooperationsvereinbarung wurde zugestimmt. Ferner wurde die Verwaltung beauftragt, alle notwendigen administrativen und vertraglichen Schritte zur Umsetzung, insbesondere die Abstimmung mit den Partnergemeinden und die Beauftragung eines geeigneten Planungsbüros, durchzuführen.

Ortsrecht; Vorschlag zur Aufhebung der Abstandsflächensatzung
Im Jahr 2021 wurde in der Gemeinde eine Abstandsflächensatzung beschlossen. Grund hierfür war eine Änderung des Abstandsflächenrechts in der Bayerischen Bauordnung und der damaligen unsicheren Rechtslage.
In der Praxis hat sich nun des Öfteren gezeigt, dass sich aufgrund der Abstandsflächensatzung größere Abstandsflächen errechnen, als dies nach altem Recht der Fall war.
Anhand eines konkreten Beispiels wurde der Sachverhalt dem Gemeinderat näher erläutert.
Aufgrund dieser möglichen nachteiligen Auswirkungen für die Bauherrn und der damit verbundenen Schlechterstellung gegenüber der alten Gesetzeslage und aus Gründen der Entbürokratisierung hat sich das Gremium einstimmig dafür ausgesprochen, die Abstandsflächensatzung aufzuheben.