Erhöhung der Wassergebühren unumgänglich

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 06.08.2025

Bauantrag
Eingangs der Sitzung beschäftigte sich der Gemeinderat mit dem eingegangenen Bauantrag. Dem Antrag über den Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle in Sitzing 1 wurde vollumfänglich zugestimmt.

4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Schönberg; Erhöhung der Gebührensätze
Für die Wasserversorgungsanlage werden derzeit 60,00 € Grundgebühr und 0,48 €/m³ Verbrauchsgebühr erhoben. Diese Gebührensätze bestehen seit dem 01.10.2020.
Dem Gemeinderat wird eine Grafik präsentiert, die eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben der letzten zehn Jahre der Versorgungsanlage darstellt.
Wie bereits im Vorbericht zum Haushaltsplan aufgezeigt wurde, ist der Unterhaltsaufwand in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Betrug dieser im Jahr 2020 noch rund 40.000 €, erhöhte sich dieser in den letzten Jahren auf über 60.000 €. Leider wurden die Hoffnungen auf mögliche Kostensenkungen in 2025 nicht erfüllt, im Gegenteil – der Aufwand liegt bereits im Juli bei rund 50.000 €, insbesondere die Stromkosten und der Bauhofaufwand sind erheblich gestiegen. Der aktuelle Aufwand zur Reparatur der Brunnenpumpe etc. ist hier noch nicht berücksichtigt. Eine Erhöhung der Gebührensätze scheint unumgänglich.
Bei der Vorauskalkulation für die nächsten Jahre wurden im investiven Bereich lediglich Kosten für die Erschließung eines Baugebietes eingerechnet. Berücksichtigt ist zudem bereits jetzt der „Wassercent“, der ab 01.07.2025 eingeführt werden soll. Demnach werden 0,10 €/m³ Wasser zu zahlen sein – nicht für den kompletten Verbrauch, es wird Ausnahmen geben, u. a. für Feuerwehren und Landwirte.
Damit die Anlage nicht nur kostendeckend betrieben, sondern auch das mittlerweile vorhandene Defizit abgebaut werden kann, wurde von Seiten der Verwaltung eine Gebührenerhöhung auf 75,00 € Grundgebühr und 0,80 €/m³ Verbrauchsgebühr vorgeschlagen.
In diesem Zusammenhang regte Gemeinderatsmitglied Reinhard Weindl an, die Gebührenkalkulation jährlich im Gemeinderat zu behandeln, um eine derartige Erhöhung künftig vermeiden zu können.
Des Weiteren wurde im Gemeinderat die Frage gestellt, ob die Landwirte und Feuerwehren aufgrund des „Wassercents“ nur eine Gebühr von 0,70 €/m³ bezahlen müssen oder ob die Gebühr für alle gleich ist, nur wird der „Wassercent“ nicht abgeführt. Die Antwort auf diese Frage soll in der kommenden Gemeinderatssitzung mitgeteilt werden.
Einstimmig sprach sich der Gemeinderat für die Anpassung der Grundgebühr auf 75,– Euro sowie der Verbrauchsgebühr auf 0,80 Euro/m³ zum 01.10.2025 aus.

Neue Karte Flächennutzungsplan für den Sitzungssaal
Nachdem von Matthias Knüttel, Mitarbeiter der IT-Abteilung der Verwaltung, zwei Vorschläge für die neue Karte des Flächennutzungsplanes erarbeitet wurden, sprach sich das Gremium ohne Gegenstimme für die Variante 1 als neue Karte im Sitzungssaal aus.