Schnelles Internet für Schule befürwortet

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 05.08.2025

Breitbandausbau – Glasfaseranschluss für das Schulhaus und die Gemeindekanzlei, Fördermöglichkeiten
Hierzu informierte Bürgermeister Auer, dass der Freistaat Bayern aktuell noch Zuschüsse für den Glasfaserausbau und -anschluss von öffentlichen Schulen und Rathäusern gewährt. Diese Fördermöglichkeit läuft bis zum 31.12.2025, d. h. der Antrag muss bis zu diesem Zeitpunkt gestellt werden. In der Gemeinde Zangberg ist daher zu überlegen, ob nicht das Schulhaus und/oder das Rathaus bzw. Gemeindekanzlei mit einem Glasfaseranschluss angebunden werden.
In der anschließenden Diskussion stellte man fest, dass man die Schule auf alle Fälle anbinden muss. Das Rathaus soll auch angeschlossen werden, da man den Anschluss 1. zu diesem Preis nicht mehr bekommen wird und 2. die künftige Nutzung noch unsicher ist. Sollten hier einmal Büros eingerichtet werden, ist der Breitbandanschluss sicherlich eine gute Sache.

6. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Zangberg hinsichtlich der Erhöhung der Gebührensätze
Für die Abwasserbeseitigungsanlage werden derzeit 80 € Grundgebühr und 1,90 €/m³ Einleitungsgebühr für Mischwasseranschließer und 71 € bzw. 1,67 €/m³ für Schmutzwasseranschließer erhoben. Die Gebührensätze wurden zuletzt zum 01.10.2021 und zum 01.10.2023 deutlich erhöht.
Den Gemeinderäten wurde auch anhand einer Grafik die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben zur Entwässerungseinrichtung dargestellt. Seit 2021 übersteigen die Ausgaben teilweise massiv die Einnahmen. Bereits im Vorbericht zum Haushaltsplan wurde dargestellt, dass der Unterhaltsaufwand in den letzten Jahren sehr deutlich gestiegen ist.
Damit die Anlage zumindest kostendeckend betrieben werden kann, wurde eine Gebührenerhöhung auf 120,00 € Grundgebühr und 2,70 €/m³ Einleitungsgebühr für Mischwasseranschließer sowie 108,00 € und 2,40 €/m³ für Schmutzwasseranschließer zum 01.10.2025 beschlossen. Die Höhe der Kosten für die Anlage müssen auch künftig streng im Auge behalten werden.

Erneuerung der Heizungsanlage in der Gemeindekanzlei Zangberg
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde folgende Situation vorgetragen: Die Steuerung der Ölheizung in der Gemeindekanzlei ist defekt. Der Ölbrenner funktioniert zwar noch, ist aber konstant ganzjährig auf gleicher Temperatur eingestellt. Die Pumpen für die verschiedenen Heizkreise und die Warmwasserbereitung laufen ganzjährig durch. Beides bewirkt einen hohen Heizölverbrauch und einen hohen Stromverbrauch. Hinzu kommt, dass beim Öltank Nachbesserungsbedarf besteht. Beim Heizkessel ist eine von vier Schrauben abgerostet. Sobald eine zweite Schraube nicht mehr hält, bedeutet dies einen Totalschaden. Eine Sanierung der Ölheizung macht keinen Sinn. Eine schnelle Lösung ist dringend erforderlich. Ein Gasanschluss ist vorhanden, wird bislang aber nicht genutzt.
Eine Fachfirma war zur Beratung bereits vor Ort.
Dem Gemeinderat wurden vier verschiedene Varianten vorgestellt: eine Gas-Hybridanlage, eine reine Gasheizung (nur zum Übergang), eine Pelletheizung sowie die Erstellung eines Heizkonzepts von einem Energieberater, jeweils mit Vor- und Nachteilen, Kosten und Zuschüssen.
Der Tagesordnungspunkt wurde ausgiebig im Gemeinderat diskutiert. Bürgermeister Auer sowie ein Großteil der Gemeinderäte sprachen sich für eine reine Gasheizung aus, da dies die am schnellsten realisierbare und günstigste Variante ist.
Gemeinderätin Probst gab ausdrücklich zu Bedenken, dass man die Preisentwicklung ab 2027 überhaupt nicht einschätzen könne, es könnten viel höhere Kosten auf die Gemeinde zukommen. Sie schlug daher wegen dieses Hintergrundes und auch aufgrund der Klimabilanz vor, eine Pelletheizung zu bauen.
Die Gemeinderäte Rauscheder und Bauer (beide im Heizungsbau tätig) teilten mit, dass solch eine Heizung alleine schon Baukosten zwischen 100.000,00 € und 150.000,00 € bedeuten würde. Gemeinderat Fiebiger wies auf das Problem hin, dass die Pellets in feuchten Räumen (wie es im Gemeindehauskeller der Fall ist) zusammenkleben und fest werden, was einen nicht unerheblichen Mehraufwand für die Gemeindearbeiter bedeuten würde, da sich immer jemand um die Anlage kümmern muss.
Im Großen und Ganzen stellte man letztendlich fest, dass es sich hier um keinen reinen Neubau einer Heizungsanlage handelt, sondern vielmehr um eine Ertüchtigung der bestehenden Heizung.
Deshalb entschied der Gemeinderat mit einer Gegenstimme, dass für die künftige Beheizung des kommunalen Gebäudes in der Hofmark 8 eine reine Gasheizung als Übergangslösung umgesetzt wird.

Kindergarten Zangberg – Antrag auf Namensänderung
Frau Michaela Maier, Zangbergerin und Mitarbeiterin der Kindertagesstätte, stellte einen Antrag auf Namensänderung der kommunalen Einrichtung. Ihr Schreiben wurde vom Vorsitzenden verlesen, in welchem als künftigen Namen „Dorfweiherkinder“ vorgeschlagen wird.
Der Name „Dorfweiherkinder“ wurde im Gemeinderat diskutiert. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass dieser Name für den Kindergarten Zangberg aus verschiedensten Gründen nicht in Frage kommt. Dass die Bezeichnung „Herz Jesu“ geändert werden sollte, da waren sich alle Gemeinderäte einig. Von mehreren Seiten wurde vorgeschlagen, den Namen auf „Kindergarten Zangberg“ oder „Kindertagesstätte Zangberg“ zu ändern. Man konnte sich jedoch abschließend nicht auf eine sofortige Namensvergabe einigen.
Der Gemeinderat war jedoch der Ansicht, dass die Namensfindung unter Einbezug der Öffentlichkeit erfolgen soll, wozu im Kindergarten Vorschläge gesammelt werden sollen, mit denen sich der Gemeinderat im Nachgang befassen wird.