Fernwärmesatzung abgelehnt

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 11.09.2025

Bauanträge
Der geänderte Eingabeplan für den Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Am Feldrain 9, wurde vom Gemeinderat befürwortet, ebenso die beantragte Befreiung vom Bebauungsplan. Diese bezieht sich auf die Errichtung einer Stützmauer.
Ferner wurde der gemeindeeigenen Eingabeplanung für die Heizzentrale im Baugebiet Am Hang III sowie den beantragten Abweichungen und Befreiungen zugestimmt.
Ferner sprach man sich für die Bauvorlagen zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle sowie Geländeauffüllungen und Verschiebung der Güllegrube in Perlesham 17 aus.
Auch die Bauvorlagen für die Erweiterung des bestehenden Nebengebäudes im OG und Einbau einer Wohneinheit in der Schloßgartenstraße 1 wurden befürwortet.
Der Gemeinderat stimmte einer Behandlung im Genehmigungsfreistellungsverfahrens der Bauvorlagen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Am Feldrain 10 zu.

7. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung der Gemeinde Oberbergkirchen hinsichtlich der Erhöhung der Wassergebühren
Der Unterhaltsaufwand für die Wasserversorgungsanlage ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Betrug dieser im Jahr 2020 noch rund 46.000 €, erhöhte sich er sich in den letzten Jahren auf rund 80.000 €. Auch die Stromkosten sind deutlich gestiegen, ebenso wie die Kosten für den Bauhofaufwand. Aufgrund der deutlichen Kostensteigerungen in den letzten Jahren erscheint eine Erhöhung der Gebührensätze unumgänglich. Anhand einer neuen Kalkulation der Verwaltung wurde eine Gebührenerhöhung auf 95,00 € Grundgebühr und 1,10 €/m³ Verbrauchsgebühr vorgeschlagen, damit die Anlage zumindest kostendeckend betrieben werden kann.
Bürgermeister Hausperger betonte anhand von Vergleichswerten anderer Gemeinden, dass die Gemeinde Oberbergkirchen trotz der kalkulierten Beiträge noch immer günstige Wassergebühren hat.
Mit einer Gegenstimme beschloss der Gemeinderat die Anhebung der Wassergebühren auf 95,00 €/Jahr bei der Grundgebühr und 1,10 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers bei der Verbrauchsgebühr.

Erlass einer Satzung für die öffentliche Fernwärmeversorgungseinrichtung der Gemeinde Oberbergkirchen (Fernwärmeabgabesatzung – FAS)
Seitens der Verwaltung wurde mit Hilfe der Mustersatzung des Bayer. Gemeindetags sowie der Satzung der Gemeinde Schönberg die Fernwärmeabgabesatzung (FAS) erstellt. Wichtige Inhalte der Satzung waren insbesondere die Beschreibung der Übergabestationen sowie Anschluss- und Benutzungsrecht bzw. -zwang.
Seitens der Verwaltung wurde empfohlen die Satzung auf Rechtmäßigkeit durch einen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
In der anschließenden Diskussion sprach sich Gemeinderatsmitglied Niederleitner gegen einen Anschlusszwang aus, weil in früheren Beratungen ein Anschlusszwang nicht vorgesehen war. Herr Obermaier, Geschäftsstellenleiter der VGem, erläuterte die ursprüngliche Idee, die einen Bau durch einen privaten Investor vorsah, und, kein Heizwerk in dem Gebiet zu bauen. Durch den Übergang des Projektes auf die Gemeinde und dem erhöhten Kostendruck hat die Gemeinde im Grunde kaum eine andere Wahl, als einen Anschlusszwang vorzusehen. Ein Zuhörer, dem das Wort erteilt wurde, beschwerte sich sehr deutlich über den Anschlusszwang, weil er das Geld erstmal vorstrecken müsse und er der Meinung war, dass eine Wärmepumpe für ihn günstiger sei.
Letztlich stimmte der Gemeinderat mit sieben Nein- und fünf Ja-Stimmen gegen die Fernwärmeabgabesatzung.

Fernwärmeversorgungsanlage; Vorstellung der Gebührenkalkulation und Erlass einer Beitrags- und Gebührensatzung für die öffentliche Fernwärmeversorgungseinrichtung der Gemeinde Oberbergkirchen (BGS-FAS)
Dieser Tagesordnungspunkt entfiel, da im vorhergehenden TOP keine Fernwärmeabgabesatzung beschlossen wurde.

Fernwärmeversorgungsanlage; Abschluss eines Konzessionsvertrages
Auch hier konnte aufgrund einer fehlenden FAS nichts weiter beschlossen werden.

Straßenbestandsverzeichnis; Widmung der neu gebauten Straße im Baugebiet Am Hang III zur Ortsstraße Nr. 38 „Am Feldrain“
Einstimmig sprach sich der Gemeinderat dafür aus, die neu gebaute Straße im Baugebiet Am Hang III zur Ortsstraße „Am Feldrain“ zu widmen, wie im nachfolgenden Lageplan dargestellt:

Straßenbestandsverzeichnis; Widmung einer Teilstrecke zur O 36 „Am Hang“
Ein Teil der Straße des Baugebietes Am Hang I zum neuen Baugebiet war bislang noch nicht gewidmet. Die Gemeinderatsmitglieder stimmten der Widmung zu.

Neubau Kinderhort; Verrohrung des Grabens
Im Ausführungsplan für die Außenanlagenplanung ist vorgesehen den Graben, der das Oberflächenwasser der Schule ableitet, nur im Bereich des neuen Zugangs anzutasten. Hintergrund ist zum einen die ökologische Sicht, um den Verdunstungs- und Versickerungsanteil zu erhöhen gegenüber einer Verrohrung, vor allem aber aus Kostengründen.
Nun wird von der Schule zum Mülltonnenhäuschen ein Kabelgraben gezogen für den Stromanschluss von Mülltonnenhäuschen und evtl. künftiger Ladestation. Von Gemeinderatsmitglied und Bauhofarbeiter Klaus Rieglsperger wurde vorgeschlagen, den Graben zu verrohren und diesen mit Humus aufzufüllen, damit die Fläche leichter zu pflegen ist und die Schule mehr Pausenfläche gewinnt. Allerdings wird das deutliche Mehrkosten verursachen und bedeutet eine nicht unerhebliche Planänderung.
Im Ergebnis sprach sich der Gemeinderat dafür aus, den Plan für den Graben wie vorgeschlagen zu ändern.

Anfrage der VGem Oberbergkirchen zur Erweiterung/Aufstockung des Rathauses
Der Oberbergkirchner Gemeinderat stimmte der Anfrage der VGem zu, dass eine Vorentwurfsplanung durch den Architekten, Herrn Elger, zur Erweiterung/Aufstockung des Rathauses erstellt wird.