Lohkirchen soll weiter wachsen

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 05.02.2026

Bauleitplanung; Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wotting V“ für den Bereich östlich und nördlich des Lindenweges
Bereits im Jahr 2019 bzw. 2022 wurden Aufstellungsbeschlüsse gefasst. Seither hat sich jedoch zum einen der Umgriff geändert bzw. seit 2022 insbesondere die Rechtsgrundlage. Somit ist der geplante Bebauungsplan im Regelverfahren mit mindestens zwei Auslegungen sowie einer Umweltprüfung aufzustellen. Hierfür soll nun ein neuerlicher Aufstellungsbeschluss gefasst werden.
Diesbezüglich erging der einstimmige Beschluss des Gemeinderats zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wotting V“.
Das Bebauungsplangebiet umfasst die Grundstücke mit der Flnr. 256/2, Gemarkung Lohkirchen und befindet sich im nordöstlichen Bereich des Ortsteiles Wotting. Es wird begrenzt südlich durch die Staatsstraße 2091, östlich durch die Gemeindeverbindungsstraße nach Stiebing, nördlich durch landwirtschaftliche Flächen und im Osten im südlichen Teil durch das bestehende Baugebiet Wotting, im Osten im nördlichen Bereich durch ebenfalls landwirtschaftliche Flächen.
Mit der Planung wir die Ausweisung eines Wohngebietes beabsichtigt.
Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die
Gemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
Nach Erstellung des Planentwurfs wird der Entwurf, zusammen mit der Begründung öffentlich ausgelegt.
Der genaue Umgriff ist im beiliegenden Lageplan dargestellt:

Veranstaltung Leistungsziehen mit Leistungsfrühschoppen
Für Sonntag, 03.05. ist eine öffentliche Veranstaltung anlässlich eines 10-jährigen Firmenjubiläums mit Leistungsziehen und einem anschließenden Leistungsfrühschoppen geplant. Hierzu ging bei der Verwaltung ein entsprechender Antrag ein. Dem Gemeinderat wurden Details zum geplanten Event erläutert, u.a. auch, dass die Gemeindestraße im Bereich Sametsham mit einbezogen werden soll.
Der Gemeinderat stimmte der Veranstaltung zu, allerdings sind verschiedene Auflagen zu erfüllen.