Instandhaltung von Brücken beschlossen
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 18.12.2025
Ergebnis der Brückenprüfung 2025 und weitere Vorgehensweise
Alle sechs Jahre ist für Brücken eine Hauptprüfung durchzuführen. Ein Sachverständiger der DEKRA hat diese Prüfung am 11.11.2025 durchgeführt. Dabei wurden zum Teil erhebliche Mängel festgestellt und bei drei Brücken die Tragfähigkeit in Zweifel gezogen. Jedoch ist kurzfristiges Handeln geboten. Mit Herrn Hofmann vom Zweckverband zur Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung sollen die Brücken begutachtet und dann der Neubau der Brückenplatte bei der Brücke über die Rott bei Grün in die Wege geleitet werden, wie 2. Bürgermeister Gruber vorschlug. Man verständigte sich darauf, die Mängel, soweit wie möglich, durch den Bauhof zu beseitigen, notwendigenfalls unter Zuhilfenahme von Fachfirmen. Außerdem soll beim Brückenbauwerk 3 kurzfristig ein Ersatzneubau angestrebt werden.
Kindertagesstätte Lohkirchen; Anpassung der Elternbeiträge
Die Elternbeiträge wurden in der Vergangenheit alle zwei Jahre erhöht. Die letzte Erhöhung erfolgte zum September 2024. Damals wurden die Beiträge sehr deutlich erhöht wegen der hohen Personalkostensteigerungen aufgrund tariflicher Erhöhungen. Bereits jetzt sollte eine Entscheidung getroffen werden, da Anfang des Jahres 2026 die Anmeldung für das Kita-Jahr 2026/2027 stattfinden wird. Seitens der Verwaltung wurde eine Erhöhung der Elternbeiträge um 6 % vorgeschlagen.
Trotz der vorgeschlagenen Erhöhung sind die Elternbeiträge im Landkreisvergleich sehr günstig. Grundsätzlich sollten mit den Elternbeiträgen 20 % der Kosten einer Kita abgedeckt sein; diese Quote erzielt man damit nicht. Deshalb ist die vorgeschlagene Erhöhung eher als Anpassung zu betiteln. Die jährlichen Mehreinnahmen würden ca. 4.000 € betragen.
Einstimmig sprach man sich ohne Gegenstimme ab September 2026 für folgende Beitragssätze aus:
Nutzungszeit über 4 bis 5 Std. 127,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 5 bis 6 Std. 136,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 6 bis 7 Std. 158,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 7 bis 8 Std. 173,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Bei allen Elternbeiträgen handelt es sich um Monatsbeiträge, welche 11 x jährlich erhoben werden. Der Elternbeitragszuschuss des Freistaates Bayern in Höhe von 100 € monatlich ist noch nicht abgezogen.
Die Elternbeiträge für Krippenkinder werden ab September 2026 wie folgt erhoben:
Nutzungszeit über 1 bis 2 Std. 85,00 € zzgl. 2,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 2 bis 3 Std. 139,00 € zzgl. 2,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 3 bis 4 Std. 155,00 € zzgl. 2,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 4 bis 5 Std. 208,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 5 bis 6 Std. 224,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 6 bis 7 Std. 253,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 7 bis 8 Std. 276,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Bei allen Elternbeiträgen handelt es sich um Monatsbeiträge, welche 11 x jährlich erhoben werden.
Die Elternbeiträge für Schulkinder werden ab September 2026 wie folgt erhoben:
Ohne Möglichkeit der Hausaufgabenausführung
Schulkinderbetreuung über 1 bis 2 Std. 63,00 € zzgl. 2,00 € Spielgeld
Mit Möglichkeit der Hausaufgabenausführung
Schulkinderbetreuung über 2 bis 3 Std. 134,00 € zzgl. 2,00 € Spielgeld
Schulkinderbetreuung über 3 bis 4 Std. 158,00 € zzgl. 2,00 € Spielgeld
Bei allen Elternbeiträgen handelt es sich um Monatsbeiträge, welche 11 x jährlich erhoben werden.
Neuerlass der Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Lohkirchen (Hebesatzsatzung)
Im November 2024 wurden die aktuellen Grundsteuer-Hebesätze auf 450 v.H. bei der Grundsteuer A sowie 330 v.H. bei der Grundsteuer B festgesetzt. Damals erklärte das Finanzamt, dass bereits sehr viele Festsetzungen erfolgt seien. Dies war aber tatsächlich nicht der Fall, bereits einige Wochen nach der Festsetzung erhielt die Verwaltung Messbetragsfestsetzungen in nicht unerheblichem Umfang. Die Summe aller Messbeträge stieg damit an, danach sank diese wieder, wie prognostiziert. Im Ergebnis ist die Summe aber höher als im letzten Jahr angenommen.
Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis. Die Hebesätze bleiben unverändert. Eine Abstimmung erfolgte deshalb nicht.
Änderung der Zweckvereinbarung „Bauhöfe“ zum gemeinsamen Betrieb von Wasserversorgungsanlagen
In einer Besprechung am 16.01.2025 mit dem Staatlichen Gesundheitsamt Mühldorf a. Inn wurde der Vorschlag gemacht, die vier Wasserversorgungsanlagen im amtlichen Sprachgebrauch zusammenzufassen, um so den bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Es hat folgende Vorteile:
– Risikomanagement kann gemeinsam durchgeführt werden, nicht je Gemeinde, erstmals bis 2029 nötig, dann alle sechs Jahre
– Probenahmepläne: Es reicht einer für alle vier Wasserversorgungen
– PFAS ab 2026 nötig, machen aber die Brunnenbetreiber, also keine Änderung
– Ein Maßnahmenplan reicht (gibt es bereits)
– Gesundheitsamt spart sich den sektoralen Bericht, nur 1 nötig
Betreiber der Anlagen bleiben weiterhin die Gemeinden, sodass sich im praktischen Betrieb nichts ändert.
2015 wurde in der VGem das technische Bauamt eingeführt. Hierzu wurde in der Zweckvereinbarung festgelegt, dass die Kosten nach Aufwand aufgeteilt werden, da eine sehr unterschiedliche Inanspruchnahme erwartet wurde und um die Umlage der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen nicht weiter zu erhöhen. Es wurde nun empfohlen, auf diese spezielle Umlegung zu verzichten. Die Umlegung der Kosten erfolgt dann über die Umlage an die Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen und nicht nach gesonderter Berechnung.
Der Gemeinderat sprach sich für dahingehende Änderungen der Zweckvereinbarung aus. Sollte dieser Änderung der Zweckvereinbarung hinsichtlich der Kostenaufteilung nicht alle anderen Kommunen zustimmen, entfällt diese Regelung.
Festlegung des Erfrischungsgeldes für die Kommunalwahl am 08.03.2026
Hier sprach man sich dafür aus, bei der Kommunalwahl am 08. März 2026 an die Wahlhelfer, die auch im Wahllokal im Wahlvorstand tätig sind, ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro zu zahlen und an alle anderen Wahlhelfer (beim Auszählen der Stimmen) ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30 Euro. Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses erhalten ebenfalls eine Entschädigung in Höhe von 15 Euro je Wahlausschusssitzung.
Sanierung Kanalnetz im Bereich der Siedlungsstraße
Einstimmig beschloss der Gemeinderat, im Bereich der Siedlungsstraße die Kanäle mittels Schlauchliner zu renovieren. Die angrenzenden Parzellen werden mit Hausanschlussleitungen nachgerüstet oder bei Schmutzwasseranschlüssen, wenn bereits eine Hausanschlussleitung vorhanden ist, mit Kontrollschächten nachgerüstet.