Senkung der Grundsteuerhebesätze

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 15.01.2026

Bauanträge
Zu Beginn der Sitzung behandelte der Gemeinderat die eingegangenen Bauanträge. So konnte dem Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung der bestehenden Rinderstallungen sowie des Heubodens und dem Umbau in gewerbliche Lagerflächen sowie einer Lager- und Werkstattfläche mit Büro- und Sanitärraum in Muttersham 7 vollumfänglich zugestimmt werden.
Ferner wurde dem Antrag auf Errichtung eines Maschendrahtzaunes in Bichling 3a die Zustimmung erteilt.

Änderung des Bebauungsplanes Am Alten Sportplatz durch Deckblatt Nr. 5; Behandlung der bei der Träger- und Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes Am Alten Sportplatz durch Deckblatt Nr. 5 war in der Zeit vom 28.11. – 29.12.2025 öffentlich ausgelegen und auch die Träger öffentlicher Belange wurden in dieser Zeit beteiligt. Der Gemeinderat nahm zu den vorgebrachten Bedenken und Anregungen Stellung. Insbesondere wurde beschlossen, Hinweise z. B. von Bayernwerk und dem Wasserwirtschaftsamt in den Bebauungsplan aufzunehmen, insbesondere hinsichtlich von Kabelhausanschlüssen und Starkregenereignissen sowie der Vorbeugung von dadurch drohenden Schäden, ebenso der Begrünung von Dächern. Auch die Hinweise vom Denkmalamt sowie vom Kreisheimatpfleger bzgl. des Bodendenkmals „Abgegangenes Hofmarkschloss des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit“ (Schloss Oberbergkirchen) in diesem Bereich sowie der Verpflichtung, bei Bauarbeiten zutage tretende Bodendenkmäler zu melden, werden im Entwurf ergänzt.
Die IHK sowie die Handwerkskammer wiesen darauf hin, dass durch die Umwandlung von einem Mischgebiet (Gewerbe und Wohnen) in ein Wohngebiet (ohne störendes Gewerbe) Potential für gewerbliche Nutzungen verloren geht. Nachdem die Gemeinde kürzlich ein Grundstück im Westen von Oberbergkirchen erworben hat, auf welchem ein Gewerbegebiet geplant werden soll, sieht der Gemeinderat die Umwandlung in ein Wohngebiet nicht problematisch.
Aufgrund der Stellungnahme des Landratsamtes sollen Festsetzungen zu Holzverschalungen und Lasuren sowie Fensterformaten gestrichen werden. Ebenso sollen auch zusätzlich zu den zulässigen Holzzäunen Zäune aus Metall zugelassen werden.
Angeregt durch die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern hat der Gemeinderat die Verpflichtung zur Errichtung von PV-Anlagen auf den Wohnhäusern der Parzellen 8 und 9 beschlossen.
Den Nachbarn war ein gewisser Abstand zu ihrer Grundstücksgrenze wichtig. So wurde beschlossen, dass das östliche Garagengebäude einen Abstand von 2 m dahin einhalten muss, das Wohngebäude muss nach Osten hin mindestens 3,50 m Abstand einhalten.

Festlegung des Erfrischungsgeldes für die Kommunalwahl am 08.03.2026
Hier sprach sich der Gemeinderat dafür aus, bei der Kommunalwahl am 08. März 2026 an die Wahlhelfer, die auch im Wahllokal im Wahlvorstand tätig sind, ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro zu bezahlen und an alle anderen Wahlhelfer (beim Auszählen der Stimmen) ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30 Euro zu gewähren.
Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses erhalten ebenfalls eine Entschädigung in Höhe von 15 Euro je Wahlausschusssitzung.

Haus der Kinder „St. Martin“; Anpassung der Elternbeiträge
Die Elternbeiträge wurden in der Vergangenheit alle zwei Jahre erhöht. Die letzte Erhöhung erfolgte zum September 2024. Die tariflichen Steigerungen betrugen bzw. betragen seitdem 3,0 % in 2025 sowie 2,8 % ab Mai 2026. Vorgeschlagen wurde seitens der Verwaltung eine Erhöhung der Elternbeiträge um 6%. Trotz der vorgeschlagenen Erhöhung sind die Elternbeiträge im Landkreisvergleich sehr günstig. Grundsätzlich sollten mit den Elternbeiträgen
20 % der Kosten einer Kita abgedeckt sein; diese Quote erzielt man damit nicht. Deshalb ist die vorgeschlagene Erhöhung eher als Anpassung zu betiteln.
Einstimmig beschlossen wurden ab September 2026 folgende Beiträge:
Nutzungszeit über 4 bis 5 Std. 127,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 5 bis 6 Std. 136,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 6 bis 7 Std. 158,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 7 bis 8 Std. 173,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 8 bis 9 Std. 189,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 9 bis 10 Std. 207,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Bei allen Elternbeiträgen handelt es sich um Monatsbeiträge, welche 11 x jährlich erhoben werden. Der Elternbeitragszuschuss des Freistaates Bayern in Höhe von 100 € monatlich ist noch nicht abgezogen.
Die Elternbeiträge für Krippenkinder werden ab September 2026 wie folgt erhoben:
Nutzungszeit über 2 bis 3 Std. 139,00 € zzgl. 2,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 3 bis 4 Std. 155,00 € zzgl. 2,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 4 bis 5 Std. 208,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 5 bis 6 Std. 224,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 6 bis 7 Std. 253,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 7 bis 8 Std. 276,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 8 bis 9 Std. 300,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 9 bis 10 Std. 323,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Bei allen Elternbeiträgen handelt es sich um Monatsbeiträge, welche 11 x jährlich erhoben werden.
Die Elternbeiträge für Schulkinder werden ab September 2026 wie folgt erhoben:
Ohne Möglichkeit der Hausaufgabenausführung
Mittagsbetreuung über 1 bis 2 Std. 63,00 € zzgl. 2,00 € Spielgeld
Mit Möglichkeit der Hausaufgabenausführung
Mittagsbetreuung über 2 bis 3 Std. 134,00 € zzgl. 2,00 € Spielgeld
Mittagsbetreuung über 3 bis 4 Std. 158,00 € zzgl. 2,00 € Spielgeld
Bei allen Elternbeiträgen handelt es sich um Monatsbeiträge, welche 11 x jährlich erhoben werden.

Neuerlass der Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Oberbergkirchen (Hebesatzsatzung)
Im November 2024 wurden die aktuellen Grundsteuer-Hebesätze auf 420 v.H. bei der Grundsteuer A sowie 320 v.H. bei der Grundsteuer B festgesetzt. Damals erklärte das Finanzamt, dass bereits sehr viele Festsetzungen erfolgt seien. Dies war aber tatsächlich nicht der Fall, bereits einige Wochen nach der Festsetzung erhielt die Verwaltung Messbetragsfestsetzungen in großem Umfang. Im Ergebnis ist die Summe aber deutlich höher als im letzten Jahr angenommen.
Seitens der Verwaltung wurde vorgeschlagen, den Hebesatz der Grundsteuer A bei 420 v.H. zu belassen sowie den Hebesatz der Grundsteuer B auf 300 v.H. zu senken. Um in etwa das Ergebnis aus dem letztjährigen Beschluss zu erzielen, würde sogar ein Hebesatz von 350 % bei der Grundsteuer A und 235 % bei der Grundsteuer B ausreichen.
Erster Bürgermeister Hausperger rechtfertigte weitere Mehreinnahmen durch die Grundsteuer mit den steigenden Ausgaben sowie der Fülle an Aufgaben, welche eine Gemeinde mittlerweile hat. Er sprach sich für den Vorschlag der Verwaltung aus.
Gemeinderatsmitglied Blieninger argumentierte dafür, die Hebesätze jeweils um 70 Punkte auf 350 bei der Grundsteuer A und 250 bei der Grundsteuer B zu senken. Damit würde man ca. 20.000 € mehr einnehmen als vor der Reform, wie im November 2024 beschlossen. Diesem Vorschlag stimmten mehrere Gemeinderatsmitglieder zu.
Gemeinderatsmitglied Kreck war für eine geringere Senkung der Hebesätze. Diese sind in der Vergangenheit nur selten verändert worden, die Gemeinde muss auch Einnahmen generieren.
Gemeinderatsmitglied Gottbrecht hatte die Hebesätze einiger Gemeinden im Landkreis verglichen. Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz der Grundsteuer A 376, der Grundsteuer B 306. Er schlug deshalb 370 bei der Grundsteuer A und 300 bei der Grundsteuer B vor. Die höhere Senkung bei der A begründete er mit der Veränderung der landw. Wohnhäuser zur B. Zukünftig würde er die Grundsteuer-Hebesätze öfter anpassen.
Letztlich beschloss der Gemeinderat ohne Gegenstimme ab dem 01.01.2026 folgende Hebesätze:
Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 370 v. H.
Grundsteuer B (für Grundstücke) 280 v. H.
Gewerbesteuer 400 v.H.