Fernwärme ohne Anschlusszwang

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2025

Bauantrag
Zu Beginn der Sitzung beschäftigte sich der Gemeinderat, wie üblich, mit den eingegangenen Bauanträgen. Die Bauvorlagen für den Anbau eines Kälberstalles sowie den Anbau einer Kälberküche mit Technikraum in Lanzing 2a wurden einstimmig befürwortet.

Aufstellung der Außenbereichssatzung Erlham; Behandlung der bei der Träger- und Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Außenbereichssatzung Erlham gingen einige Stellungnahmen ein, mit denen sich der Gemeinderat befasste.
So teilte der Bund Naturschutz mit, dass aufgrund immer häufiger auftretender Starkregenereignisse eine Regenrückhaltung in Form eines offenen Beckens als sinnvoll erachtet wird. Dem schloss sich die Gemeinde an, jedoch hat die Gemeinde keinen Grundstückszugriff für eine Umsetzung einer solchen Maßnahme. Die Außenbereichssatzung schafft nicht automatisch weiteres Baurecht. Baugenehmigungen können auch im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung nur erteilt werden, wenn u. a. auch die Erschließung gesichert ist, wozu auch eine ordnungsgemäße Regenwasserableitung gehört. Entsprechende Auflagen werden im Genehmigungsverfahren bei den jeweiligen Einzelbauvorhaben geprüft.
Auch die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim bezog sich auf Starkregenereignisse und mögliche große Schäden aufgrund Wassereindringwege in Gebäude. Auch hier wird die Kommune das Thema bei den Einzelgenehmigungen der Bauvorhaben behandeln.
Ferner sollen einige Hinweise des WWA in die Satzung eingearbeitet werden.
Abschließend zu diesem Tagesordnungspunkt stellte der Gemeinderat fest, dass es sich bei den soeben beschlossenen Änderungen nur um nachrichtliche Darstellungen handelt. Von einer erneuten öffentlichen Auslegung wurde deshalb abgesehen.
Einstimmig erging der Beschluss zum Erlass der Außenbereichssatzung Erlham.

Erlass einer Satzung für die öffentliche Fernwärmeversorgungseinrichtung der Gemeinde Oberbergkirchen (Fernwärmeabgabesatzung – FAS)
Die Fernwärmeabgabesatzung (FAS) wurde mit Hilfe der Mustersatzung des Bayer. Gemeindetags sowie der FAS der Gemeinde Schönberg erstellt. Wichtige Inhalte der Satzung sind insbesondere die Beschreibung der Übergabestationen sowie das Anschluss- und Benutzungsrecht bzw. der Benutzungszwang.
Im neuen Entwurf wurde der Anschlusszwang gestrichen.
Seitens der Verwaltung wurde empfohlen, die Satzung auf Rechtmäßigkeit durch einen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
Bei einer Gegenstimme sprach sich der Gemeinderat für eine Fernwärmeabgabesatzung aus.

Fernwärmeversorgungsanlage; Vorstellung der Gebührenkalkulation sowie Erlass einer Beitrags- und Gebührensatzung für die öffentliche Fernwärmeversorgungseinrichtung der Gemeinde Oberbergkirchen (BGS-FAS)
Auch die Beitrags- und Gebührensatzung zur Fernwärmeabgabesatzung (FAS) wurde mit Hilfe der Mustersatzung des Bayer. Gemeindetags sowie der BGS-FAS der Gemeinde Schönberg erstellt.
Wichtige Inhalte der Satzung sind insbesondere der Beitragssatz für sämtliche Kosten mit Ausnahme des Hausanschlusses, der Beitragssatz für zukünftige Anschließer, die Erstattung Hausanschlusskosten, die Gebührensätze sowie das Abrechnungsjahr.
Da in der aktuellen FAS kein Anschlusszwang vorgesehen ist, wurde mit vier Grundstücken weniger kalkuliert. Die Beiträge wurden in gleicher Höhe wie beim Entwurf in der September-Sitzung vorgeschlagen, die Gebührensätze um 0,01 €/kWh (Verbrauchsgebühr) und 50 € (Grundgebühr) erhöht. Möchte man die Gebührensätze bei 0,11 € pro kWh sowie 200 € Grundgebühr belassen, so müsste man pro Anschließer incl. Beifang der geplanten Verbindungsleitung 4.000 € netto mehr verlangen.
Gemeinderatsmitglied Gottbrecht plädierte dafür, den Grundbeitrag um weitere 50 € zu erhöhen, da der Verbrauch von 12.000 kWh pro Anschließer bei Neubauten zu hoch kalkuliert ist.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich die Beitrags- und Gebührensatzung, mit einer Grundgebühr von 250,– Euro netto/Jahr und einer Verbrauchsgebühr von 0,12 €/kWh netto.

Fernwärmeversorgungsanlage; Abschluss eines Konzessionsvertrages
In einer der letzten Gemeinderatssitzungen wurde die Absicht erklärt, eine Konzessionsabgabe für die Fernwärmeversorgungsanlage erheben zu wollen.
Für die Höhe der Konzessionsabgabe bei Fernwärmeversorgungsanlagen gibt es noch keine gesetzlich festgelegten Mindest- oder Höchstsätze. Vorgeschlagen wurden 0,22 Cent/kWh gelieferte Wärme, was dem in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) festgelegten Höchstbetrag für sonstige Tariflieferungen in Gemeinden entspricht.
Auch dem Konzessionsvertrag mit 0,22 Cent je kWh abgerechneter Wärme wurde zugestimmt.

Aufstockung Rathaus; Vorentwurfsplanung und Finanzierung
Das Büro Elger hat Skizzen für den Grundriss mit einigen Vorgaben erarbeitet. Sie sollen in der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen besprochen werden. Die Grundrissplanung wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Diese soll mit der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen abgestimmt werden. Ferner wurde darum gebeten, einen Finanzierungsvorschlag zu unterbreiten.

Berufung des Gemeindewahlleiters und des stellv. Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahlen am 08. März 2026
Einstimmig wurde Herr Konrad Bichlmaier zum Gemeindewahlleiter sowie Herr Siegfried Gossert zum Stellvertreter für die Kommunalwahlen im kommenden Jahr berufen.