VGem nutzt Schönberger Archiv mit
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2025
Pilotprojekt reversibler Druckluftspeicher im Gewerbegebiet Eschlbach
Zum 01.01.2031 wird die Abwärme der Biogasanlage Senftl wohl nicht mehr zur Verfügung stehen aufgrund der neuen Richtlinien zum Betrieb von Biogasanlagen. Die Gemeinde muss sich deshalb nach alternativen Wärmebezugsquellen umsehen. Im Gespräch ist der Bau einer eigenen Hackschnitzelheizung. In den Sommermonaten wäre diese Anlage aufgrund der geringen Abnahmemenge aber nicht wirtschaftlich und ökologisch zu betreiben.
Eine Möglichkeit wäre der Betrieb eines reversiblen Druckluftspeichers – System Tränkl. Zu diesem Vorhaben wurden die Gemeinderäte ausführlich informiert. Es folgt auch eine kontrovers geführte Diskussion im Gremium. Mit drei Gegenstimmen beschließt der Gemeinderat, dass die Gemeinde Schönberg beim Bayerischen Wirtschaftsministerium ein Pilotprojekt für den reversiblen Druckluftspeicher – System Georg Tränkl beantragt. Dieses Pilotprojekt soll von der Hochschule München als Forschungsprojekt zur Verfügung gestellt werden. Im Vorfeld ist eine Machbarkeitsstudie durchzuführen. Diese soll insbesondere die Schönberger Verhältnisse rund um die Fernwärme berücksichtigen.
Bau einer Hackschnitzelanlage im Gewerbegebiet Eschlbach
Die Gemeinde Schönberg hat bei der BAFA eine Verlängerung des Förderzeitraums für die Hackschnitzelanlage beantragt. Eine Zustimmung konnte hierfür noch nicht erteilt werden, da für 2028 und später noch keine Mittelzusage gegeben werden kann.
Sollte die Gemeinde den Bau der Fernwärmeanlage jetzt in Angriff nehmen wollen, so muss die Anlage in 2026 gebaut werden, da die Mittel lediglich bis 2027 zur Verfügung stehen.
Der jetzige Wärmebedarf kann nicht vollständig über die Abwärme der Biogasanlage Senftl und den Wärmebezug vom Sägewerk Schnablinger abgedeckt werden. Daher ist die Ölheizung als zusätzliche Wärmequelle notwendig.
Nach der vorliegenden Kalkulation wäre derzeit ein Neubau im Umfang des Endausbaus unwirtschaftlich. Deshalb stellte Erster Bürgermeister Lantenhammer die Frage, ob man für die kalten Wintermonate eine mobile Heizcon-
taineranlage für Pellets oder Hackschnitzel aufstellen sollte.
Gemeinderatsmitglied Josef Leitl sprach sich für Hackschnitzel und gegen Pellets aus. Dem Vorschlag folgten die anderen Gemeinderatsmitglieder.
Erster Bürgermeister Lantenhammer wurde beauftragt, Angebote für mobile Hackschnitzelanlagen einzuholen. Nach ersten Gesprächen zeichnete sich ab, dass dies aufgrund des bestehenden Systems nicht so ganz einfach ist.
Einstimmig sprach man sich dafür aus, dass die Verwaltung die Möglichkeit zu prüfen solle, ob eine mobile Hackschnitzel-/ Pelletsheizung für die Fernwärmeanlage Schönberg umgesetzt werden kann.
Agri-PV-Anlage in Grabing; Planungsvorschlag und Beteiligungsangebot
Die Firma Q-Tec hat der Gemeinde den Vorentwurf des Planes für die Agri-PV-Anlage in Grabing übermittelt. Der vorliegende Plan entspricht dem gemeindlichen Konzept für die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen. Einstimmig nahm der Gemeinderat den Vorentwurf der Agri-PV-Anlage bei Grabing zur Kenntnis. Die Anlage soll nach den seitens der Gemeinde Schönberg vorgegebenen Richtlinien errichtet werden.
Außerdem wurde nach Rücksprache mit Bürgermeister Lantenhammer der Gemeinde Schönberg eine Beteiligung an der Gesellschaft von 5 bis 10 % der Anlage angeboten. Diese Option wurde mehrheitlich vom Gemeinderat abgelehnt.
Bauanträge
Der Tekturantrag zum Neubau eines Milchviehstalles mit Laufhof und Jungviehseite in zwei Bauabschnitten in Hanging 8 wurde von den Gemeinderatsmitgliedern befürwortet.
Ferner stimmte man den Bauvorlagen für den Wohnhausumbau mit Anbau eines Treppenhauses zum Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten in der Lärchenstraße 7 zu. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lerch. Abweichungen vom Bebauungsplan wurden ebenfalls zugestimmt.
Auch den Bauvorlagen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Bondlring 12 wurde zugestimmt.
Bebauungsplan Aspertsham; Baurechtliche Möglichkeiten durch den Bauturbo, insbesondere Parzelle 2
Seite Ende Oktober ist im Baugesetzbuch der sogenannte „Bauturbo“ verankert. Dieser gilt vorerst befristet bis 31.12.2030.
Hierzu lässt sich sagen, dass es zwar zum jetzigen Zeitpunkt noch keinerlei Erfahrungen mit dem Bauturbo gibt und manche Formulierungen nicht eindeutig ausgelegt werden können. Aber vermutlich soll der Bauturbo offensiv verwendet werden. Dennoch sollten die Gemeinden – die durch das neu eingeführte Zustimmungsverfahren hier die Hauptverantwortung tragen – verantwortungsvoll und zielgerichtet von diesem Instrument Gebrauch machen. Bauturbo bedeutet nicht automatisch, dass nun jede Ortsrandlage oder jedes unbebaute Grundstück in einem Bebauungsplan „wild“ bebaut werden soll. Die Gemeinde soll, wie auch bei Bebauungsplanverfahren, eine vernünftige und zielgerichtete Ortsentwicklung im Auge haben.
Für die Änderung des Bebauungsplanes Aspertsham wurde am 10.04.2024 der Aufstellungsbeschluss gefasst. Das Aufstellungsverfahren soll aufgrund des neu eingeführten Bauturbos vorerst nicht weitergeführt werden. Das beschloss nun der Gemeinderat einstimmig.
Neuerlass der Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Schönberg (Hebesatzsatzung)
Im November 2024 wurden die aktuellen Grundsteuer-Hebesätze auf 450 v.H. bei der Grundsteuer A sowie 340 v.H. bei der Grundsteuer B festgesetzt. Damals erklärte das Finanzamt, dass bereits sehr viele Festsetzungen erfolgt seien. Dies war aber tatsächlich nicht der Fall, bereits einige Wochen nach der Festsetzung erhielt die Verwaltung Messbetragsfestsetzungen in großem Umfang. Die Summe aller Messbeträge stieg deutlich an, danach sank diese wieder, wie prognostiziert. Im Ergebnis ist die Summe aber deutlich höher als im letzten Jahr angenommen.
Daher wurde vorgeschlagen, den Hebesatz der Grundsteuer A bei 450 v.H. zu belassen sowie den Hebesatz der Grundsteuer B auf 300 v.H. zu senken. Um in etwa das Ergebnis aus dem letztjährigen Beschluss zu erzielen, würde sogar ein Hebesatz von 179 % ausreichen.
Die Gemeinderatsmitglieder beschlossen einstimmig folgende Hebesätze zum 01.01.2026:
1. Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 450 v. H.
2. Grundsteuer B (für Grundstücke) 300 v. H.
3. Gewerbesteuer 400 v.H.
Benutzung des Archives durch andere Gemeinden im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit
Der Gemeinderat zeigte sich mit der Vermietung des Archivs im Feuerwehrhaus Schönberg an die VGem Oberbergkirchen zur Einlagerung der Archivakten der VGem einverstanden. Es soll ein Mietzins in Höhe von 600 €/Jahr festgelegt werden. Die zusätzlich anfallenden Kosten, z.B. Archivpfleger, sind noch zu verhandeln. Der endgültige Mietvertrag ist dem Gemeinderat wieder zur Entscheidung vorzulegen.