Erweiterung der Kläranlage Brodfurth zugestimmt

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 14.01.2026

Bauanträge
Eingangs der Sitzung wurde den beiden Bauanträgen für die Errichtung einer Garage sowie einer Stützmauer im Bondlring 3 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Änderung der Zweckvereinbarung „Bauhöfe“ zum gemeinsamen Betrieb von Wasserversorgungsanlagen
In einer Besprechung am 16.01.2025 mit dem Staatlichen Gesundheitsamt Mühldorf a. Inn wurde der Vorschlag gemacht, die vier Wasserversorgungsanlagen im amtlichen Sprachgebrauch zusammen zu fassen, um so den bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Es hat folgende Vorteile:
– Risikomanagement kann gemeinsam durchgeführt werden, nicht je Gemeinde, erstmals bis 2029 nötig, dann alle sechs Jahre
– Probenahmepläne reicht einer für alle vier Wasserversorgungen
– PFAS ab 2026 nötig, machen aber die Brunnenbetreiber, also keine Änderung
– Ein Maßnahmenplan reicht (gibt es bereits)
– Gesundheitsamt spart sich den sektoralen Bericht, nur 1 nötig
Die Betreiber der Anlagen bleiben weiterhin die Gemeinden, sodass sich im praktischen Betrieb nichts ändert.
2015 wurde in der VGem das technische Bauamt eingeführt, hierzu wurde in der Zweckvereinbarung festgelegt, dass die Kosten nach Aufwand aufgeteilt werden, da eine sehr unterschiedliche Inanspruchnahme erwartet wurde und um die Umlage der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen nicht weiter zu erhöhen. Es wurde nun empfohlen, auf diese spezielle Umlegung zu verzichten. Die Umlegung der Kosten erfolgt dann über die Umlage an die Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen und nicht nach gesonderter Berechnung.
In der anschließenden Diskussion einigte sich der Gemeinderat dahingehend, dass die Kosten für das technische Bauamt wie bisher nach tatsächlichem Aufwand umgelegt werden sollen.
Der Gemeinderat sprach sich für eine dahingehende Änderungen der Zweckvereinbarung aus.

Kindertagesstätte „St. Michael“; Anpassung der Elternbeiträge
Die Elternbeiträge wurden in der Vergangenheit alle zwei Jahre erhöht. Die letzte Erhöhung erfolgte zum September 2024. Die tariflichen Steigerungen betrugen bzw. betragen seitdem 3,0% in 2025 sowie 2,8% ab Mai 2026. Die Verwaltung schlug eine Erhöhung der Elternbeiträge um 6% vor.
Trotz der vorgeschlagenen Erhöhung sind die Elternbeiträge im Landkreisvergleich sehr günstig. Grundsätzlich sollten mit den Elternbeiträgen 20% der Kosten einer Kita abgedeckt sein; diese Quote erzielt man damit nicht. Deshalb ist die vorgeschlagene Erhöhung eher als Anpassung zu betiteln.
Einstimmig sprach sich der Gemeinderat dafür aus, zum September 2026 folgende Beiträge zu erheben:
Nutzungszeit über 4 bis 5 Std. 127,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 5 bis 6 Std. 136,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 6 bis 7 Std. 158,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 7 bis 8 Std. 173,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 8 bis 9 Std. 189,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 9 bis 10 Std. 207,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 10 Std. 226,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld.
Der Elternbeitragszuschuss des Freistaates Bayern in Höhe von 100 € monatlich ist noch nicht abgezogen.
Die Elternbeiträge für Krippenkinder werden ab September 2026 wie folgt erhoben:
Nutzungszeit über 2 bis 3 Std. 139,00 € zzgl. 2,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 3 bis 4 Std. 155,00 € zzgl. 2,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 4 bis 5 Std. 208,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 5 bis 6 Std. 224,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 6 bis 7 Std. 253,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 7 bis 8 Std. 276,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 8 bis 9 Std. 300,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 9 bis 10 Std. 323,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 10 Std. 354,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Die Elternbeiträge für Schulkinder werden ab September 2026 wie folgt erhoben:
Ohne Möglichkeit der Hausaufgabenausführung
Mittagsbetreuung über 1 bis 2 Std. 63,00 € zzgl. 2,00 € Spielgeld
Mittagsbetreuung über 2 bis 3 Std. 70,00 € zzgl. 2,00 € Spielgeld
Mit Möglichkeit der Hausaufgabenausführung
Mittagsbetreuung über 3 bis 4 Std. 158,00 € zzgl. 2,00 € Spielgeld
Mittagsbetreuung über 4 bis 5 Std. 181,00 € zzgl. 2,00 € Spielgeld.
Bei allen Elternbeiträgen handelt es sich um Monatsbeiträge, welche 11 x jährlich erhoben werden.

Sanierung und Erweiterung der Kläranlage Brodfurth; weitere Vorgehensweise aufgrund der neuen Sachlage
Die Gemeinden Lohkirchen und Schönberg betreiben die Kläranlage Brodfurth gemeinsam. Von den 500 Einwohnergleichwerten (EGW) entfallen 300 EGW auf die Gemeinde Schönberg und 200 EGW auf die Gemeinde Lohkirchen. Die Gemeinde Lohkirchen will nun die Kläranlage auf 1.275 EGW erweitern, um auch das Abwasser der Kläranlage Deinbach in diese Kläranlage pumpen zu können.
Die Erweiterung der Kläranlage Brodfurth soll mittels Neubau eines Scheibentauchkörpers geschehen, wovon auch die Gemeinde Schönberg sehr profitiert, weil die Unterhaltskosten deutlich niedriger sind, als bei einem Festbettreaktor (kaum Wartung nötig, viel geringerer Stromverbrauch).
Die Gemeinderäte beschlossen der Erweiterung der Kläranlage Brodfurth zuzustimmen. Die Zweckvereinbarung soll entsprechend angepasst werden. Bezüglich der Kostenteilung sind weitere Verhandlungen zu führen.

Gemeindliche Verbrauchsdaten 2025
Zu diesem Tagesordnungspunkt informierte Bürgermeister Lantenhammer über die Verbrauchsdaten für Strom. Eine der Photovoltaikanlagen habe wegen eines defekten Wechselrichters zeitweise nicht funktioniert. Ferner gab er die Daten der Fernwärmeanlage bekannt. Ein Bericht im Mühldorfer Anzeiger vom vergangenen Dezember habe zu Irritationen geführt. Hier wurde bei einigen der Eindruck erweckt, die Gemeinde hätte Probleme, die Wärme bereit zu stellen, was so überhaupt nicht stimmt.
Die Schätzung des Wärmebedarfes für 2025 betrug 1.259 MWh. Verkauft wurden 1.225 MWh. Der Wärmebedarf war also nicht höher als erwartet, sondern genauso hoch wie geschätzt.
Bürgermeister Lantenhammer lobte ausdrücklich das Engagement von Gemeindearbeiter Manfred Reichl-Frommeld, der sehr wesentlichen Anteil daran hat, dass die Anlage sehr gut läuft. Herr Reichl-Frommeld bestätigte, dass die benötigte Wärme problemlos beigebracht werden kann.
Die Kalkulation des Wärmepreises zeigt, dass die in der Anfangszeit entstandenen Defizite aktuell abgebaut werden können, der Wärmepreis damit stabil bleiben kann.

Pilotprojekt Reversibler Druckluftspeicher; Sachstandsbericht
Nachdem der Gemeinderat in der letzten Sitzung beschlossen hat, beim Wirtschaftsministerium einen Förderantrag für das Pilotprojekt reversibler Druckluftspeicher zu stellen, haben sich folgende Sachverhalte ergeben: Bürgermeister Lantenhammer hatte mit dem Bayerischen Wirtschaftminister Aiwanger ein Gespräch im Bayerischen Landtag. Daraufhin meldete sich der Abteilungsleiter Forschung im Wirtschaftsministerium. Ende Januar wird zu diesem Thema ein Gespräch im Wirtschaftsministerium stattfinden. Der Bürgermeister will bei einem Treffen mit dem Erfinder, Herr Tränkl, und der Fa. MBM klären, ob die Firma die Pilotanlage für Schönberg bauen würde. Zudem wurde in einem längeren Gespräch mit der Hochschule München die Durchführung von Forschungsarbeiten thematisiert.
Schließlich konnte Bürgermeister Lantenhammer auch Kenntnis von einem Förderaufruf des Bundeswirtschaftsministeriums erlangen, unter welchem das Projekt der Gemeinde Schönberg wohl fallen würde. Hierzu fanden auch bereits Gespräche über mögliche Fördersätze statt. Um die Förderung des Projektes einzuleiten, müssten bis zum 15.02.2026 Skizzen eingereicht werden. Aufgrund der Skizzen prüft das Förderzentrum die Förderwürdigkeit der Anlage.