Änderung der Zweckvereinbarung für Bauhöfe beschlossen

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 20.01.2026

Änderung der Zweckvereinbarung „Bauhöfe“ zum gemeinsamen Betrieb von Wasserversorgungsanlagen
In einer Besprechung am 16.01.2025 mit dem Staatlichen Gesundheitsamt Mühldorf a. Inn wurde der Vorschlag gemacht, die vier Wasserversorgungsanlagen im amtlichen Sprachgebrauch zusammen zu fassen, um so den bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Es hat folgende Vorteile:
– Risikomanagement kann gemeinsam durchgeführt werden, nicht je Gemeinde, erstmals bis 2029 nötig, dann alle sechs Jahre
– Probenahmepläne reicht einer für alle 4 Wasserversorgungen
– PFAS ab 2026 nötig, machen aber die Brunnenbetreiber, also keine Änderung
– ein Maßnahmenplan reicht (gibt es bereits)
– Gesundheitsamt spart sich den sektoralen Bericht, nur 1 nötig
Betreiber der Anlagen bleiben weiterhin die Gemeinden, sodass sich im praktischen Betrieb nichts ändert.
Ferner wurde noch eine Änderung hinsichtlich des technischen Bauamts ins Auge gefasst. 2015 wurde in der VGem das technische Bauamt eingeführt, hierzu wurde in der Zweckvereinbarung festgelegt, dass die Kosten nach Aufwand aufgeteilt werden, da eine sehr unterschiedliche Inanspruchnahme erwartet wurde, was auch der Fall ist. Hier wird es jedoch bei der bisherigen Regelung zur Abrechnung bleiben, da nicht alle Mitgliedsgemeinden einer Umlegung der Kosten in Form einer Umlage an die VGem Oberbergkirchen zugestimmt haben.
Der Gemeinderat sprach sich für Änderungen der Zweckvereinbarung hinsichtlich der Wasserversorgungsanlagen aus.

Festlegung des Erfrischungsgeldes für die Kommunalwahl am 08.03.2026
Einstimmig sprach sich der Gemeinderat dafür aus, bei der Kommunalwahl am 08. März 2026 an die Wahlhelfer, die auch im Wahllokal im Wahlvorstand tätig sind, ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 € auszuzahlen und an alle anderen Wahlhelfer (beim Auszählen der Stimmen) ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30,00 € zu gewähren.
Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses erhalten ebenfalls eine Entschädigung in Höhe von 15,00 € je Wahlausschusssitzung.