Rege Bautätigkeit im Gemeindegebiet

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 19.02.2026

Bauanträge
Eingangs der Sitzung behandelte der Gemeinderat die zahlreich eingereichten Bauanträge.
So wurde dem Antrag auf Genehmigungsfreistellung für den Neubau eines Wohnhauses mit Garage Am Feldrain 3 die Zustimmung erteilt.
Ferner wurde auch der Antrag auf Baugenehmigung für den Anbau an die bestehende Maschinenhalle in Ritzing 4 befürwortet.
Nicht zugestimmt hingegen wurde dem Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten und Garagengebäude Am Feldrain 8. Das Vorhaben weicht in folgenden Punkten vom Bebauungsplan Am Hang III ab: Errichtung einer 3. Wohneinheit anstelle von max. 2 WE, – Freilegen des UG sowie Errichtung einer Stützmauer bis zu 1,20 m. Insbesondere die Errichtung der 3. Wohneinheit betrifft einen Grundzug der Planung. Der Gemeinderat wollte zum einen keinen Präzedenzfall schaffen und zum anderen die Parksituation auf der schmalen Straße nicht durch eine zusätzliche Wohneinheit in dem Bereich mehr belasten, als es ohnehin der Fall sein wird.
Dem Antrag auf Baugenehmigung für den Ersatzbau eines Teilwohnhauses in Rott 9 konnte uneingeschränkt zugestimmt werden.
Auch der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Rindermaststalles auf Stroh in Asenham 2 erfuhr die Zustimmung des Gremiums. Allerdings ist eine Gestattungsvereinbarung aufgrund der Zufahrt der Gemeindeverbindungsstraße erforderlich, da es sich um eine Sondernutzung handelt.
Zudem wurde dem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Führanlage, eines Unterstellgebäudes sowie eines Pools in Vatersham 6 zugestimmt. Auch den Abweichungen vom Bebauungsplan Vatersham, die die Überschreitung der Baugrenzen betreffen, wurde die Zustimmung erteilt.

Bauleitplanung; Änderung des Aufstellungsbeschlusses für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Asenhamer Feld II“ (Gewerbe- und Wohngebiet) im Bereich westlich des bestehenden Baugebietes Asenhamer Feld
Ende letzten Jahres wurde bereits der Aufstellungsbeschluss für den geplanten Bebauungsplan „Gewerbegebiet Asenhamer Feld“ gefasst. Nicht klar war beim Aufstellungsbeschluss auch, ob der Bereich der FlNr. 82, Gemarkung Oberbergkirchen (Privatgrundstück) in die Planung einbezogen werden kann bzw. soll. Mit dem Eigentümer wurden mittlerweile Gespräche geführt.
Sollte das Grundstück FlNr. 82 miteinbezogen werden, kann überlegt werden, auch das südwestliche Dreieck der FlNr. 541, Gemarkung Irl, in die Planung aufzunehmen.
Zudem ist die Kostentragung für die Planung für die Einbeziehung der Grundstücke 82 und 541 noch zu klären.
Im Westen und Norden des Geltungsbereiches des bestehenden Bebauungsplanes Asenhamer Feld befindet sich eine Fläche, die als Grünfläche mit Baum- und Strauchpflanzung und Fußweg vorgesehen war. Beides wurde nicht ausgeführt. Zu entscheiden ist, ob diese Fläche in der jetzigen Festsetzung belassen werden soll oder ob der Bebauungsplan Asenhamer Feld in diesem Bereich aufgehoben werden soll und für diese Fläche eine andere Festsetzung im Bebauungsplan Asenhamer Feld II getroffen werden soll.
Da es sich auch nicht nur um ein ausschließliches Gewerbegebiet handelt, sondern auch eine Misch- und Wohnbebauung vorgesehen ist, wurde vorgeschlagen, das Baugebiet nicht „Gewerbegebiet“ zu nennen, sondern unabhängig von der Gebietsart den Namen neutral „Asenhamer Feld II“ zu fassen.
In der anschließenden Diskussion über die Einbeziehung der Grünfläche im Westen und Norden des Asenhamer Feldes erklärte Gemeinderatsmitglied Kreck, dass die Anlieger diesen Puffer kennen. Ein gemeindlicher Grünstreifen würde für die Gemeinde nur Aufwand bringen. Als Kompromiss wurde vorgeschlagen, die Baufenster des geplanten Baugebietes etwas weiter wie üblich, ca. 1 bis 2 m, entfernt von der Grundstücksgrenze festzusetzen.
Gemeinderatsmitglied Fuchs hat in Gesprächen mit den Anliegern bereits mitgeteilt, dass hier eine Pufferfläche vorhanden ist. Diese Fläche wurde wohl von den Anliegern des Asenhamer Feldes mit dem Grunderwerb mitbezahlt.
Auch Gemeinderatsmitglied Brenninger hielt ein Entgegenkommen an die Anlieger für notwendig und fragte nach, ob hier Hecken gepflanzt werden könnten. Laut Gemeinderatsmitglied Rieglsperger sind auf den meisten privaten Grundstücken ohnehin Hecken vorhanden.
Mit einer Gegenstimme sprach sich der Gemeinderat für die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Asenhamer Feld“ aus. Die Aufhebung umfasst einen Bereich mit einer Größe von ca. 1.570 m² am nordwestlichen Rand des Bebauungsplanes. Es sind die Grundstücke mit den Flnrn. 83/Tfl., 82/2/Tfl., 82/1/Tfl., 82/4/Tfl. sowie 165/Tfl, auf dem nachfolgenden Lageplan rot gestrichelt dargestellt, betroffen. Diese Flächen sollen neu überplant werden:

Ferner wird angestrebt die angrenzenden Baufenster des geplanten Baugebietes etwas weiter von der Grenze entfernt wie üblich festzusetzen.
Einstimmig sprach man sich jedoch für die Änderung des Aufstellungsbeschlusses aus dem Vorjahr aus. Der Bebauungsplan „Asenhamer Feld II“ umfasst die auf dem nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt dargestellte Fläche, wenn die Gemeinde die Flur-Nr. 82, Gemarkung Oberbergkirchen erwerben kann.

Sollte die Flur-Nr. 82, Gemarkung Oberbergkirchen nicht von der Gemeinde erworben werden können, so wird diese Fläche und auch eine Teilfläche der Flur-Nr. 541, Gemarkung Irl nicht miteinbezogen. Für diesen Fall beschloss man die Aufstellung des Bebauungsplanes „Asenhamer Feld II“, mit den auf dem nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt dargestelltem Umriss:

Die Fläche befindet sich am nordwestlichen Ortsrand der Ortschaft Oberbergkirchen. Es wird begrenzt südlich durch die Staatsstraße 2086, östlich durch das Baugebiet Asenhamer Feld, an der Nordwestecke durch einen Wald und im Norden und Westen durch landwirtschaftliche Flächen.
Folgende Planungen/Änderungen sind beabsichtigt: Ausweisung eines Wohngebiets, eines Mischgebiets bzw. Gewerbegebietes mit Einschränkung sowie eines Gewerbegebietes.
Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
Nach Erstellung des Planentwurfs wird der Entwurf, zusammen mit der Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.
Ferner hielt man fest, dass die Erschließung des geplanten Baugebietes soll nicht über den Asenhamer Weg, insbesondere die Flur-Nr. 82/4, Gemarkung Oberbergkirchen geführt werden soll.

Bauleitplanung; Änderung des Aufstellungsbeschlusses für die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oberbergkirchen im Bereich westlich des bestehenden Baugebietes Asenhamer Feld
Für die Änderung des Bebauungsplanes „Asenhamer Feld“ und die Aufstellung des Bebauungsplanes „Asenhamer Feld II“ ist auch die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Der Gemeinderat stimmte hier den erforderlichen Maßnahmen zu. Die dazugehörigen Lagepläne sind bereits im vorherigen Tagesordnungspunkt aufgeführt.

Investitionsprogramm und Finanzplan 2025-2029; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026
Hierzu erläuterte Herr Obermaier, Kämmerer der VGem Oberbergkirchen, die wichtigsten Inhalte des Haushaltsplanes sowie die Festsetzungen der Haushaltssatzung. Im Ergebnis muss aus dem Vermögenshaushalt ein Betrag von 208.100 Euro dem Verwaltungshaushalt zugeführt werden.
In 2026 wird der Eingang von hohen Zuwendungsbeträgen erwartet. Wenn diese nicht wie erhofft eingehen, dann wird wohl im Laufe des Jahres die Aufstellung einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich werden.
Hingewiesen wird auf das Ergebnis der Wasserversorgungsanlage. Insbesondere der Bauhofaufwand ist in den letzten Jahren sehr deutlich gestiegen.
Für das laufende Jahr wurde folgender Haushaltsplan beschlossen:
Verwaltungshaushalt: Einnahmen und Ausgaben 4.949.200 Euro
Vermögenshaushalt: Einnahmen und Ausgaben 5.091.400 Euro
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wurden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe (A) 370 v.H.
b) für die sonstigen Grundstücke (B) 280 v.H.
2. Gewerbesteuer 400 v.H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 Euro festgesetzt.
Einstimmig wurden auch das Investitionsprogramm und der Finanzplan beschlossen.
Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2029

Jahr Ausgaben
2025 6.622.800 Euro
2026 3.926.900 Euro
2027 1.637.800 Euro
2028 714.600 Euro
2029 436.700 Euro

Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2029
Jahr Einnahmen Ausgaben
2025 11.214.300 Euro 11.214.300 Euro
2026 10.040.600 Euro 10.040.600 Euro
2027 6.554.600 Euro 6.554.600 Euro
2028 6.162.300 Euro 6.162.300 Euro
2029 5.705.600 Euro 5.705.600 Euro

Aufhebung der Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Oberbergkirchen (Hebesatzsatzung)
Aufgrund der Grundsteuerreform wurden die Grundsteuerhebesätze außerhalb der Haushaltssatzung verändert. Zukünftig sollen die Hebesätze wie gewohnt in der Haushaltssatzung festgesetzt werden. Deshalb ist die Hebesatzsatzung nicht mehr erforderlich. Der Gemeinderat sprach sich für deren Aufhebung aus.

Unvorhergesehenes; Baumfällung am Ziegelberg
Gemeinderatsmitglied Kreck fragte nach, warum am Ziegelberg zahlreiche Bäume gefällt wurden. Bürgermeister Hausperger erteilte hierzu Auskunft. Herr Kreck bat um eine Information im Mitteilungsblatt, da er schon von sehr vielen Mitbürgern darauf angesprochen wurde. Diese wird nachstehend veröffentlicht.