Haushalt 2026 beschlossen

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 24.02.2026

Investitionsprogramm und Finanzplan 2025-2029; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026
Zu Beginn der Sitzung stellte der Kämmerer der VGem Oberbergkirchen, Herr Obermaier, zunächst das Ergebnis des Vorjahres und anschließend die wichtigsten Festsetzungen des Haushaltsplanes sowie der Haushaltssatzung vor. Zudem wurden die Ergebnisse der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen präsentiert.
Einstimmig sprach sich der Gemeinderat für folgenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 aus, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.079.400 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.351.400 Euro.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurde auf 600.000 Euro festgesetzt.
Ferner wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan auf 500.000 Euro festgelegt.
Der Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2029 gestaltet sich wie folgt:
Jahr Einnahmen Ausgaben
2025 6.632.600 Euro 6.632.600 Euro
2026 5.430.800 Euro 5.430.800 Euro
2027 3.584.200 Euro 3.584.200 Euro
2028 3.758.500 Euro 3.758.500 Euro
2029 3.460.600 Euro 3.460.600 Euro
Das Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2029 wie folgt beschlossen:

Jahr Ausgaben
2025 3.403.500 Euro
2026 2.246.700 Euro
2027 380.500 Euro
2028 405.500 Euro
2029 107.500 Euro

Aufhebung der Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Zangberg (Hebesatzsatzung)
Aufgrund der Grundsteuerreform wurden die Grundsteuerhebesätze nun außerhalb der Haushaltssatzung verändert. Zukünftig sollen die Hebesätze wie gewohnt der Haushaltssatzung festgesetzt werden. Deshalb ist eine Hebesatzsatzung ist somit nicht mehr erforderlich. Die Gemeinderatsmitglieder votierten einstimmig für die Aufhebung der Satzung.

Beantragung einer neuen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Regenüberlaufbauwerke I (Mitterbach), II (Palmberger Moosgraben) und III (Zangberger Mühlbach); Sachstand
Die Gemeinde Zangberg beantragte im Jahr 2019 neue wasserrechtliche Genehmigungen, um Mischwasser aus drei Regenüberlaufbecken in nahegelegene Gewässer einzuleiten. Die zuständige Behörde verlangte jedoch zusätzliche Berechnungen mit modernen Simulationsmethoden. Deshalb wurden Fachbüros mit den Berechnungen beauftragt, und die Ergebnisse mussten mehrfach mit dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim abgestimmt werden.
Währenddessen wurde die Kläranlage neu gebaut und ein weiterer Antrag für ein Regenüberlaufbauwerk gestellt. Da keine Einigung mit dem Wasserwirtschaftsamt erzielt werden konnte, wurde die zulässige Schmutzwassermenge zur Kläranlage erhöht, um die Genehmigungsfähigkeit der Anlagen zu verbessern.
Im August 2024 wurden schließlich endgültige Antragsunterlagen für alle drei Anlagen eingereicht. Das Ingenieurbüro hält diese für genehmigungsfähig, das Landratsamt jedoch nicht, da das Wasserwirtschaftsamt weiterhin Einwände hat. Streitpunkt ist vor allem das Verhältnis von Schmutzwasser zu Regenwasser. Eine technische Anpassung wäre möglich, würde aber sehr hohe Kosten verursachen und könnte der Kläranlage sogar schaden.
Deshalb wurden bisher nur befristete Genehmigungen bis zum 30.06.2027 erteilt. Die vorübergehende Erlaubnis wurde nur deshalb erteilt, weil die Gemeinde Zangberg ein gewässerökologisches Gutachten versprochen hat. Die Kosten für dieses Gutachten sind aber deutlich höher als erwartet, deshalb die Behandlung im Gemeinderat. Die Beauftragung dieses Gutachtens sollte im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erfolgen.
Für dieses Gutachten sollen in drei Gewässern insgesamt sechs Messstellen untersucht werden. Dabei wird insbesondere das Makrozoobenthos (kleine wirbellose Tiere am Gewässerboden) analysiert, da diese Organismen gute Hinweise auf die Wasserqualität geben. Zusätzlich werden verschiedene Wasserwerte gemessen und die Ergebnisse in einem ausführlichen Bericht dokumentiert.