Neues Gewerbegebiet für Heizhaus und Tennisanlage soll entstehen

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 19.03.2026

Bauanträge
Die ersten Tagesordnungspunkte betrafen die eingegangenen Bauanträge.
Einstimmig befürwortet wurde der Antrag auf Baugenehmigung zur Wohnraumerweiterung durch Aufstockung des Garagenanbaus und Anbau einer Terrassenüberdachung in Erlham 4a.
Ferner wurde auch der Antrag auf Tektur zur Änderung der Dachform und Fassadenöffnungen im Bereich der Wohneinheit in der Hofmark 43 befürwortet.

Ausbau der Fernwärmeversorgung für Oberbergkirchen und Aubenham; Vorstellung des Konzeptes
Ziel der Gemeinde sei es, so Bürgermeister Hausperger, eine günstige Wärmeversorgung für den Ort sicherzustellen. Herr Roland Wittmann stellte sein Konzept für eine Umsetzung einer Nahwärmeversorgung für Oberbergkirchen und Aubenham vor. Er ging auch auf Fragen aus dem Gremium ein.

Bebauungsplan „Ziegelberg I“ (Bereich Lehmgrube), Änderung durch Deckblatt Nr. 1; Aufstellungsbeschluss
Bei der Gemeinde ging ein Antrag ein, nördlich der bestehenden Tennisplätze eine Fläche für ein Heizhaus sowie für eine weitere Tennisanlage (Padel Courts) auszuweisen. Das Heizhaus soll der Fernwärmeversorgung dienen, wie bereits in der Gemeinderatssitzung vorgestellt wurde. Die geplante Tennisanlage wünscht sich der Sportverein, da in den letzten Jahren die Tennisabteilung immensen Zuwachs verzeichnen konnte und das Interesse nach wie vor ungebrochen ist. Die bestehenden Anlagen, incl. des neu errichteten 3. Tennisplatzes, sind großteils durchgehend belegt. So wäre eine Erweiterung der Anlagen wünschenswert. Da sich dieses Gebiet im Bereich des Bebauungsplanes Ziegelberg I befindet und darin für diese Fläche eine Grünfläche als Ausgleichsfläche mit dem Entwicklungsziel, die Fläche als „Lebensstätte Bienenfresser“ zu entwickeln und zu erhalten, festgesetzt ist, müsste für die gewünschten Planungen dieser Bebauungsplan geändert werden. In der Änderung muss ein Ausgleich für die Fläche geschaffen werden und auch der Flächennutzungsplan muss geändert werden.
Ohne Gegenstimme beschloss der Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplanes Ziegelberg I durch Deckblatt Nr. 1.
Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Ziegelberg I, Deckblatt Nr. 1“. Der Änderungsbereich umfasst das Grundstück mit der FlNr. 86/Tfl., Gemarkung Oberbergkirchen. Das Planungsgebiet wird im Westen und Norden begrenzt durch die Rekultivierungsfläche der Lehmgrube, im Osten durch das Schul- und Kindertagesstättenzentrum und im Süden durch die Böschung zum Tennisgelände hin.
Der genaue Umgriff ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt (nicht maßstabsgetreu):

Folgende Planungen/Änderungen sind beabsichtigt: Ausweisung eines Gewerbegebietes für
*Fläche für ein Heizhaus/Heizwerk mit Lager für Heizmaterial
*Fläche für eine Tennissportanlage
Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.

Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oberbergkirchen im Bereich Ziegelberg/Lehmgrube, Änderung durch Deckblatt 13; Aufstellungsbeschluss
Wie bereits im vorhergehenden Tagesordnungspunkt ausgeführt, ist auch der Flächennutzungsplan zu ändern.
Die Absicht zum Aufstellungsbeschluss erfolgte hier ebenfalls einstimmig. Folgende Planungen/Änderungen sind beabsichtigt: Darstellung eines Gewerbegebietes.
Der Lageplan zum Flächennutzungsplan ist identisch mit dem für den Bebauungsplan.

Bebauungsplanänderung Ziegelberg I, Deckblatt 1 und Flächennutzungsplanänderung Deckblatt 13; Kostentragung
Nachdem die Aufstellungsbeschlüsse für die Änderung sowohl des Bebauungsplanes Ziegelberg I, D1 als auch für die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oberbergkirchen gefasst wurden, sind nun die Angebote für die Planung einzuholen.
Dazu ist zunächst zu klären, wer die Kosten für die Planungen zu übernehmen hat. Sofern nichts anderes vereinbart wird, wäre die Gemeinde der Kostenträger.
Auf die Frage, wie hoch die Kosten sein werden, führte Geschäftsstellenleiter Obermaier aus, dass die Frage derzeit noch nicht seriös beantwortet werden kann, da zunächst der Geltungsbereich konkret feststehen muss und es muss geklärt sein, welche Gutachten, z.B. artenschutzrechtliche Gutachten, erforderlich sind.
Bürgermeister Hausperger vertrat die Meinung, dass die Fernwärmeversorgung durchaus im öffentlichen Interesse sei, weshalb er sich auch eine Kostenteilung vorstellen könne. Wird eine Fläche für sportliche Zwecke vorgesehen, dann sieht er ebenfalls die Gemeinde gefordert.
Im Ergebnis einigte sich der Gemeinderat darauf, die Entscheidung zurückzustellen und abzuwarten, bis die Höhe der Kosten feststeht.

Ausbau der Fernwärmeversorgung für Oberbergkirchen und Aubenham; Gestattungsvertrag für Fernwärmeleitungen auf kommunalen Liegenschaften
Sollte es zu einem Ausbau der Fernwärmeversorgung kommen, sei es sinnvoll, einen Gestattungsvertrag für Fernwärmeleitungen auf kommunalen Liegenschaften abzuschließen. Der Gemeinderat stimmte zu, dass nach Gründung eines Fernwärmeunternehmens der Entwurf eines Gestattungsvertrages für Fernwärmeleitungen auf kommunalen Liegenschaften ausgearbeitet werden soll.

Bebauungsplan Am Alten Sportplatz, Änderung durch Deckblatt Nr. 5; Behandlung der bei der Träger- und Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
Da es sich bei den eingegangenen Stellungnahmen lediglich um Sachverhalte handelt, die redaktionelle Änderungen hervorrufen, stimmte der Gemeinderat zu, diese in den neuen Bebauungsplan einzuarbeiten.

Erschließung der neuen Bauparzellen im Baugebiet Am Alten Sportplatz, Deckblatt 5; Planung
Damit der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Am Alten Sportplatz, Deckblatt 5, gefasst werden konnte, musste die Erschließung gesichert sein. Die Grundstücke benötigen eine neue öffentliche Zufahrt sowie Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen sichergestellt sein. An den erforderlichen Anschlüssen fehlt es bislang, da für die vier geplanten Doppelhaushälften nur ein Anschluss für Wasser und Abwasser vorhanden ist und für die Niederschlagswasserbeseitigung gar kein Anschluss.
Es wurde ein Gespräch mit dem Grundstückseigentümer geführt, in dem vereinbart wurde, dass die erforderliche Erschließung weitgehend durch den Eigentümer selbst durchgeführt wird und die Gemeinde die Anlagen nach Fertigstellung in ihr Eigentum übernimmt.
Hierfür ist eine Erschließungsvereinbarung erforderlich, die zwischenzeitlich unterschrieben vorliegt.
Dem stimmte der Gemeinderat zu.

Bebauungsplan Am Alten Sportplatz, Änderung durch Deckblatt Nr. 5; Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat stellte zunächst fest, dass aufgrund der öffentlichen Auslegung lediglich redaktionelle Änderungen in der Planung und Begründung durchgeführt wurden. Somit ist keine erneute Auslegung des Bauleitplanes erforderlich.
Da zudem nun die Erschließung gesichert ist, stimmte der Gemeinderat zu, den Bebauungsplan als Satzung zu erlassen.

Bauantrag; Neubau von zwei Doppelhäusern mit Garagen, Am Alten Pfarrhof 7 und 9
Der Antrag auf Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau von zwei Doppelhaushälften mit Garagen Am Alten Pfarrhof 7 und 9 wurde vom Gremium zur Kenntnis genommen.

Wasserrechtsantrag für die Regenwasserkanalisation in Perlesham; Variantenauswahl
Die Gemeinde Oberbergkirchen ist Betreiber von Straßenentwässerungsleitungen im Ortsteil Perlesham. Sie wurde vom Landratsamt Mühldorf a. Inn dazu aufgefordert, eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen für die Einleitung des Niederschlagswassers in den Aidenbach.
Der Gemeindrat sprach sich hier dafür aus, als Kompensation für die Regenwassereinleitungen aus der Straßenentwässerung im Ortsteil Perlesham eine Renaturierungsmaßnahme am Aidenbach anzustreben. Bürgermeister Hausperger wurde beauftragt, Grundstücksverhandlungen zu führen. Sobald eine Fläche verfügbar ist, wird der Zweckverband zur Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung mit der Erstellung einer Vorentwurfsplanung für die Renaturierungsmaßnahme beauftragt.

Erweiterung der Kläranlage Bichling, Bauabschnitt 02; Bedarfsplanung
Bereits in einem Beschluss vom September 2024 hat der Gemeinderat den Bauumfang für den Bauabschnitt 2 festgelegt. Ziel war es, einen Zuwendungsantrag nach RZWas zu stellen. Allerdings hätte die Gemeinde Oberbergkirchen erst 2025 die für eine Förderung nach RZWas 2021 notwendige Pro-Kopf-Belastung erreicht. Mittlerweile hat sich jedoch die Förderrichtlinie geändert, auch wurde die Pro-Kopf-Belastung angehoben. Eine Chance, diese Pro-Kopf-Belastung zu erreichen hat die Gemeinde aber weder aktuell, noch in naher Zukunft.
Der Gemeinderat beschloss nun folgende Maßnahmen zur Sanierung der Kläranlage in Bichling:
1. Erneuerung des Feinrechens und Nachrüstung eines Sandfanges in der Variante mit 20 l/s und Möglichkeit zur separaten Fett- und Sandabscheidung
2. Sanierung Schlammspeicher (Trübwasserabzug, Zirkulation) und Schlammabzug Vorklärbecken (Pumpentausch)
3. Sanierung des Pumpwerkes (drei trocken aufgestellte Pumpen), möglichst ZUG-Einzelförderung beantragen
4. Umbau der ankommenden Druckleitungen, Einleitung in Rechenanlage
5. Nachrüstung RÜB-Messungen für zwei Regenüberlaufbauwerke, sofern im Wasserrechtsbescheid gefordert.
Flurneuordnung Irlham-Rott-Manholding; Übernahme von Landschaftspflegeflächen
Das Amt für Ländliche Entwicklung hat der Gemeinde Oberbergkirchen mitgeteilt, dass nach Verfahrensabschluss der Flurneuordnung die für den Wegebau als Ausgleichsflächen gedachten Landschaftspflegeflächen für die Allgemeinheit zur Verfügung stehen sollen. Zweckmäßigerweise sollen sie deshalb im Eigentum der Gemeinde bleiben oder in deren Eigentum wechseln. Daher ist es notwendig, dass die Gemeinde mit der Übernahme des Eigentums einverstanden ist. Dies wurde vom Gemeinderat befürwortet.
Radarkontrollen vor der Schule
Gemeinderatsmitglied Kreck erkundigte sich, ob mittlerweile Radarkontrollen vor der Schule stattgefunden haben. Bürgermeister Hausperger führte hierzu aus, dass nach Aussage des Zweckverbandes zur Kommunalen Verkehrsüberwachung mittlerweile Messungen an der Stelle möglich sind. Es haben aber noch keine Kontrollen stattgefunden. Die Verwaltung wurde gebeten, den aktuellen Sachstand zu erfragen.