Haushalt beschlossen – Steuersätze bleiben gleich

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 01.04.2026

Bauanträge
Keinerlei Einwände hatte der Gemeinderat zum Antrag auf Baugenehmigung für den Anbau einer überdachten Terrasse an das bestehende Wohnhaus in der Hofmark 7.
Ferner wurde der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses in Aspertsham 3 befürwortet. Zugestimmt wurde hier auch der Überschreitung der Baugrenzen um ca. 178 m²

Bauleitplanung; Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Eschlbach II
Ein Schönberger Unternehmen sucht ein Baugrundstück mit einer Größe von etwa 7.000 m². Derzeit angedacht ist eine Teilfläche der Flur-Nr. 1618, Gemarkung Schönberg zu überplanen. Gemeinderatsmitglied Weindl Reinhard vertrat die Ansicht, dass er auch die Flächen um das vorhandene Gewerbegebiet in der Gewerbestraße näher betrachten würde, ob ein direkter Anschluss an dieses Gebiet möglich wäre. Die Fläche im Westen sei für ein geplantes Umspannwerk reserviert, so Erster Bürgermeister Lantenhammer, im Süden würde das Gewerbegebiet immer näher zur Wohnbebauung heranrücken. Zudem wurde bei der Planung zum bestehenden Gewerbegebiet aus landesplanerischen Gründen die Stromleitung als südliche Grenze festgelegt. Einzige mögliche Erweiterung wäre im Osten.
Herr Lantenhammer wird mit den Grundstückseigentümern sprechen, ob eine Weiterentwicklung am bestehenden Gewerbegebiet überhaupt möglich wäre. Deshalb wurde eine Beschlussfassung zurückgestellt.

Bauleitplanung; Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 10 für das Gewerbegebiet Eschlbach
Eine Entscheidung zu diesem Tagesordnungspunkt wurde ebenfalls zurückgestellt, da erst die Verfügbarkeit der betreffenden Fläche durch den Bürgermeister abgeklärt wird.

Örtliche Rechnungsprüfung 2025
Die Jahresrechnung wurde Ende März stichpunktartig geprüft. Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Elisabeth Sporrer, berichtete über die Rechnungsprüfung. Es wurden vor allem die Haushaltsüberschreitungen, die größten Ausgaben sowie die Darlehen genauer betrachtet und geprüft. Sämtliche Überschreitungen waren belegt. Zu den Themen: hohe Stromverbräuche bei Pumpstationen, hohe Ansatzüberschreitung bei der Kläranlage sowie Abwicklung der Wasserschäden Kita und Wohnungen Hauptstraße 15 hat die Verwaltung mittlerweile eine Stellungnahme geschrieben. Zudem erläuterten Herr Lantenhammer sowie Herr Obermaier von der VGem. Oberbergkirchen diese Themen.
Ohne Gegenstimme sprach sich der Gemeinderat dafür aus, den Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2025 bekannt zu geben. Einwendungen wurden nicht erhoben.

Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2025 sowie Entlastung des Bürgermeisters
Die im Haushaltsjahr 2025 angefallenen Haushaltsüberschreitungen wurden, soweit nicht bereits geschehen, nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung für 2025 wurde mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Feststellung des Ergebnisses
Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt: 3.135.666,99 €
Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt: 1.268.601,20 €
Gesamthaushalt: 4.404.268,19 €
Stand des Vermögens und der Schulden
Entnahme aus der Rücklage: 570.153,84 €
Rücklagenstand am 31.12.2025 100.661,80 €
Schuldenstand am 31.12.2025 2.829.363,42 €
Einwohnerstand: 1.167 Einwohner
Dem ersten Bürgermeister wurde daraufhin die Entlastung erteilt

Investitionsprogramm und Finanzplan 2025-2029; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026
Herr Obermaier von der VGem Oberbergkirchen sowie Erster Bürgermeister Lantenhammer erläuterten kurz die wichtigsten Festsetzungen im Haushaltsplan. Näher betrachtet wurden die finanziellen Entwicklungen der kostenrechnenden Einrichtungen der Gemeinde.
Einstimmig sprach sich der Gemeinderat für folgenden Haushalt aus:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.550.900 €
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.337.200 €
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurde auf 1.200.000 € festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wurden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe (A) 450 v.H.
b) für die sonstigen Grundstücke (B) 300 v.H.
2. Gewerbesteuer 400 v.H.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wurde auf 500.000 € festgesetzt.

Aufhebung der Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Schönberg (Hebesatzsatzung)
Aufgrund der Grundsteuerreform wurden die Grundsteuerhebesätze außerhalb der Haushaltssatzung verändert. Zukünftig sollen die Hebesätze wie gewohnt in der Haushaltssatzung festgesetzt werden. Die Hebesatzsatzung ist somit nicht mehr erforderlich. Daher befürwortete der Gemeinderat die Aufhebung der Satzung.