Michael Hausperger bleibt Gemeinschaftsvorsitzender

Auszug aus der Gemeinschaftsversammlung der VGem vom 28.05.2026

Wahl des Gemeinschaftsvorsitzenden
Mit dem ersten Tagesordnungspunkt stand die Wahl des Gemeinschaftsvorsitzenden an. Einstimmig sprach sich das Gremium dafür aus, dass der Erste Bürgermeister von Oberbergkirchen, Michael Hausperger, weiterhin als Gemeinschaftsvorsitzender der Versammlung vorsteht.

Festlegung der Anzahl der Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden
Ohne Gegenstimme wurde beschlossen, dass ein Stellvertreter bestimmt werden soll.

Wahl des Stellvertreters des Gemeinschaftsvorsitzenden
Auf den Vorschlag des Gemeinschaftsvorsitzenden hin wurde Georg Auer, Erster Bürgermeister von Zangberg, als Stellvertreter einstimmig gewählt.

Erlass einer Geschäftsordnung
Hier orientierte man sich weitesgehend an der Mustergeschäftsordnung. Lediglich geringfügige Anpassungen an die hier zutreffenden Gegebenheiten wurden vorgenommen.
So wurde auch die Geschäftsordnung einstimmig beschlossen.

Bestellung eines Schulbeauftragten für den Schulverband Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen
Die Gemeinschaftsversammlung war sich einig, dass Alfred Lantenhammer das Amt des Schulbeauftragen auch weiterhin ausführen soll.

Erlass einer Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Verwaltungsgemeinschaft
Mit jeder Legislaturperiode ist auch die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit neu zu regeln. Die Gemeinschaftsversammlung stimmte einer neuen Satzung diesbezüglich zu.

Bestellung der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses und Bestimmung eines Ausschussmitgliedes zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
In den Rechnungsprüfungsausschuss wurden Martin Gruber, Bürgermeister von Lohkirchen, Alfred Lantenhammer, Bürgermeister von Schönberg und Georg Auer, Bürgermeister von Zangberg gewählt. Den Vorsitz führt Georg Auer, Martin Gruber ist sein Stellvertreter.
Folgende Vertreterregelung für den Ausschuss wurde getroffen:
Gerhard Obermaier vertritt Martin Gruber
Georg Berndl vertritt Alfred Lantenhammer
Ingo Fiebiger vertritt Georg Auer

Standesamt Oberbergkirchen; Bestellung der Bürgermeister der Gemeinden Lohkirchen, Oberbergkirchen, Schönberg und Zangberg zu Standesbeamten des Standesamtsbezirks Oberbergkirchen
Das Personenstandgesetz ermöglicht den Kommunen einen Bürgermeister auch zu sogenannten Eheschließungsstandesbeamten zu bestellen.
Das Gremium war sich einig, dass der Erste Bürgermeister der Gemeinde Oberbergkirchen, Michael Hausperger, der Erste Bürgermeister der Gemeinde Lohkirchen, Martin Gruber, der Erste Bürgermeister der Gemeinde Schönberg, Alfred Lantenhammer sowie der Erste Bürgermeister der Gemeinde Zangberg, Georg Auer, zum Standesbeamten, beschränkt auf die Vornahme von Eheschließungen, bestellt werden.

Örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2025
Bürgermeister Georg Auer erläuterte das Ergebnis der Rechnungsprüfung. Es wurde stichprobenartig geprüft, u. A. die Überschreitungsliste. Er bescheinigt eine ordentliche Kassenführung. Nachfragen gab es zu den Posten Fachliteratur, insbesondere zur Kommunalwahl und VGem-Bagger, hier Service-Kit. Diese konnten von der Verwaltung beantwortet werden, deshalb wurde dem Bericht über die Örtliche Rechnungsprüfung zugestimmt.

Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2025 und Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden
Die im Haushaltsjahr 2025 angefallenen Haushaltsüberschreitungen wurden nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung für 2025 wurde mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt: 1.842.974,99 Euro
Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt: 181.511,50 Euro
Gesamthaushalt: 2.024.486,49 Euro
Stand des Vermögens und der Schulden:
Zuführung zur Rücklage der VGem: 92.805,32 Euro
Zuführung zur Rücklage des VG-Schulverbandes: 48.418,62 Euro
Rücklagenstand der VGem am 31.12.2025: 267.938,62 Euro
Rücklagenstand des VG-Schulverbandes am 31.12.2025: 115.062,83 Euro
Gesamtrücklagenstand am 31.12.2025: 383.001,44 Euro
Einwohnerstand: 4.878 Einwohner
Ferner wurde dem Gemeinschaftsvorsitzenden die Entlastung erteilt.

Änderung der Zweckvereinbarung „Bauhöfe“ zum gemeinsamen Betrieb von Wasserversorgungsanlagen
In einer Besprechung am 16.01.2025 mit dem Staatlichen Gesundheitsamt Mühldorf a. Inn wurde der Vorschlag gemacht, die vier Wasserversorgungsanlagen im amtlichen Sprachgebrauch zusammenzufassen, um so den bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Es hat folgende Vorteile:
– Risikomanagement kann gemeinsam durchgeführt werden, nicht je Gemeinde, erstmals bis 2029 nötig, dann alle sechs Jahre
– Probenahmepläne reicht einer für alle vier Wasserversorgungen
– PFAS ab 2026 nötig, machen aber die Brunnenbetreiber, also keine Änderung
– Ein Maßnahmenplan reicht (gibt es bereits)
– Gesundheitsamt spart sich den sektoralen Bericht, nur 1 nötig
Betreiber der Anlagen bleiben weiterhin die Gemeinden, so dass sich im praktischen Betrieb nichts ändert.
Einer dahingehenden Änderung wurde zugestimmt.

Raumprogramm für die Erweiterung des Rathauses
Die ursprünglich geplante Aufstockung des Rathauses wurde nicht weiterverfolgt, da die Gemeinde Oberbergkirchen stattdessen einen Anbau nach Norden prüfen wollte. Inzwischen wurde das hierfür benötigte Grundstück erworben. Da ein späterer weiterer Ausbau bei einem
Nordanbau kaum möglich wäre, muss vor der Planung ein langfristig tragfähiges Raumprogramm festgelegt werden.
In einer Bedarfsanalyse wurden verschiedene Szenarien untersucht. Der Raumbedarf ist aufgrund neu hinzugekommener Aufgaben, z.B. Kindertagesstätten, Fernwärme, etc., mit damit einhergehendem zusätzlichen Personalbedarf begründet. Die Verwaltung empfiehlt bei einem Anbau vom langfristigen Raumprogramm auszugehen, da spätere Erweiterungen voraussichtlich nicht möglich sein werden.
In der Diskussion wurden unterschiedliche Positionen vertreten: Bürgermeister Lantenhammer sprach sich für eine Erweiterung um 180 m² aus, wobei die Verwaltung an einem Standort bleiben und das Gebäude später erweiterbar sein sollte.
Die Gemeinde Schönberg bevorzugt weiterhin die kostengünstigere Lösung einer Aufstockung.
Mehrere Teilnehmer äußerten Zweifel, ob bei einem langfristigen Flächenbedarf der bisherige Standort überhaupt noch geeignet sei.
Andere warnten davor, zu klein zu planen und in wenigen Jahren erneut Platzprobleme zu haben.
Schließlich einigte sich die Gemeinschaftsversammlung auf einen Kompromiss: Die Planung soll von einem zusätzlichen Flächenbedarf von 180 m² ausgehen, das Gebäude muss jedoch so konzipiert werden, dass eine spätere Erweiterung möglich bleibt.