Neuer Bebauungsplan in Wotting nimmt Gestalt an
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 09.07.2026
Bebauungsplan Wotting V; Planentwurf – Vorberatung
Hierzu begrüßte Bürgermeister Martin Gruber Frau Schötz vom Planungsbüro LandSchafftRaum. Von ihr wurde ein vollständiger Vorentwurf für den Bebauungsplan erarbeitet. Die Gemeinderatsmitglieder beteiligten sich an einer regen Diskussion zum Vorentwurf und brachten eigene Vorschläge ein.
Im Ergebnis sprach sich der Gemeinderat ohne Gegenstimme für den Vorentwurf mit folgenden Änderungen aus:
– Minimierung der Parzellengrößen z. B. bei Einzelhäusern 550 bis 650 m², ausnahmsweise 750 m² (z.B. im Bereich der Ortsrandeingrünung), bei Doppelhäusern 350 bis max. 450 m².
– Minimierung der Anzahl Doppelhäuser und Schaffung von mehr Einzelhausgrundstücken
– Schaffung zusätzlicher Baugrundstücke mit Erschließung über kleine Stichstraßen
– Als Haupterschließungsanlage die Straße beginnend vom Lindenweg, dann nach Norden und Westen führend als „Haupterschließungsstraße“ vorsehen, das nach Norden weiterführende Teilstück ab der Kreuzung am nördlichen Ende Parzellengrenzen mit einer geringfügigen Aufweitung planen, um die Eigenschaft einer „Stichstraße“ zu verdeutlichen; Gehweg nur an der Haupterschließungsstraße
– Minimierung (Verschmälerung) des Schutzstreifens im mittleren Bereich des Baugebiets, welcher zum Weiher führt
– Nördlich Wall im Privatgrundstück mit 2 m breiten Streifen im Gemeindeeigentum für Mulde
– Zulassung einer weiteren Firstrichtung, soweit möglich (zusätzlich nordwest-südost)
– Anpassung der Geländehöhe an den Bestand Lindenweg
– Wohnhof südlich vom Regenrückhaltebecken
5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Lohkirchen (BGS/EWS) Erhöhung der Gebührensätze
Die Gebührenkalkulation der Abwasserbeseitigungsanlage läuft mit den aktuellen Gebührensätzen gut. Diese wurden zuletzt zum 01.10.2023 auf 1,95 €/m³ Mischwasser, 1,78 €/m³ Schmutzwasser bei 50 € bzw. 45 € Grundgebühr erhöht.
Jedoch stehen Investitionen im Umfang von 3,5 bis 4 Mio Euro an. Zuwendungen und Beiträge werden dafür in Höhe von rund 900.000 € erwartet. Der nicht gedeckte Betrag ist über die laufenden Gebühren und/oder Verbesserungsbeiträge abzudecken. Aus Sicht der Verwaltung sollte bereits jetzt eine deutliche Gebührenerhöhung angestrebt werden, um das Defizit der Anlage von Anfang an so gering wie möglich zu halten.
In der anschließenden Diskussion war sich der Gemeinderat einig, die Gebührensätze deutlich anheben zu wollen. Gemeinderatsmitglied Stadler plädierte dafür, die Grundgebühr niedrig halten. Gemeinderatsmitglied Obermaier schlug vor, einen Teil der Investitionskosten über Verbesserungsbeiträge zu finanzieren.
Einstimmig sprach man sich dafür aus zum 01.10.2026 folgende Gebührensätze zu erlassen:
Grundgebühr Mischwasser: 100,– Euro
Grundgebühr Schmutzwasser: 90,– Euro
Einleitungsgebühr Mischwasser: 3,90 Euro pro Kubikmeter Abwasser
Einleitungsgebühr Schmutzwasser: 3,56 € pro Kubikmeter Abwasser
5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Lohkirchen (BGS/WAS); Erhöhung der Gebührensätze
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde erläutert, dass die Gebührenkalkulation für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Lohkirchen derzeit trotz der niedrigen Gebührensätze (diese wurden zuletzt zum 01.10.2023 angehoben) recht gut läuft. Jedoch ist mit deutlichen Kostensteigerungen zu rechnen:
– Wassercent: Hier erhöhen beispielsweise die Stadtwerke Mühldorf ab dem 01.07.2026 den Wasserbezugspreis um 10 Cent/m³.
– Sanierungsarbeiten: Es sind Leitungssanierungsarbeiten geplant. In welchem Umfang diese tatsächlich ausgeführt werden ist derzeit nicht bekannt. Es wurden im Anlagenachweis mit Kosten von 200.000 € kalkuliert. Diese erhöhen die Abschreibung und Verzinsung. Auch der Zinssatz, welcher sich an einem mehrjährigen Mittel orientiert, wird steigen.
Mit den aktuellen Gebührensätzen können diese Kostensteigerungen nicht gedeckt werden.
Bei einer Gegenstimme sprach sich der Gemeinderat mehrheitlich dafür aus, die Grundgebühr auf 30,– Euro und die Verbrauchsgebühr auf 0,95 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers zum 01.10.2026 anzuheben.
Fernwärmeanlage der Gemeinde Lohkirchen; Senkung der Gebührensätze
Erfreulicherweise läuft die Gebührenkalkulation der Fernwärmeanlage der Gemeinde Lohkirchen hervorragend. Das bei der Neuerrichtung entstandene Defizit konnte mittlerweile nicht nur abgebaut, sondern auch ein Überschuss gebildet werden. Hilfreich hierfür waren die niedrigen Unterhaltskosten und ein hoher Verbrauch bei der Hauptstraße 2. Durch die Erweiterung der Kita erhöhte sich der Verbrauch ab 2025 nochmals deutlich. Deshalb schlug die Verwaltung vor, die Verbrauchsgebühr sogar rückwirkend zum 01.01.2026 auf 0,11 €/kWh zu senken. Ein mögliches jährliches Defizit wäre durch den vorhandenen Überschuss gedeckt.
In der anschließenden Diskussion tendierten mehrere Gemeinderatsmitglieder dazu, die Gebührensätze nicht zu verändern. Die Behandlung der Fernwärmeversorgungsanlage als kostenrechnende Einrichtung, so wie es ursprünglich gedacht war, soll nicht weitergeführt werden. Mit der Anlage darf durchaus ein Gewinn erzielt werden, so die mehrheitliche Meinung. Bei einer Gegenstimme beschloss der Gemeinderat den Leistungspreis (Grundgebühr) bei 15 Euro je kW sowie den Arbeitspreis (Verbrauchsgebühr) bei 0,13 Euro je kWh Wärme rückwirkend ab dem 01.01.2026 festzulegen.
Krisenplan zur Bewältigung eines flächendeckenden langanhaltenden Stromausfalls (Blackout); Fortschreibung 2026
Da für Freitag, den 23.10.2026, eine Blackout-Übung aller Gemeinden im Landkreis Mühldorf a. Inn geplant ist, soll hierfür ein Krisenstab gebildet werden, der die notwendigen Maßnahmen bespricht und veranlasst.
Der bereits existierende Krisenplan „Blackout“ wurde dafür fortgeschrieben, der Ratgeber „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ wurde im Mitteilungsblatt Juni 2026 an alle Haushalte verteilt, zudem sind die Notstromaggregate bestellt.
Folgende Zuständigkeiten wurden beschlossen:
– Stab und Innenkommunikation: kompletter Gemeinderat, Einteilung nach Bedarf
– Botendienste bei Ausfall von Telefon, Handy und Internet wird eingesetzt: kompletter Gemeinderat, Einteilung nach Bedarf
– Zuständig für sofortigen Einkauf von Lebensmitteln und Hygieneartikeln: kompletter Gemeinderat, Einteilung nach Bedarf
– Bargeldversorgung: kompletter Gemeinderat, Einteilung nach Bedarf
Bauantrag Feuerwehrhaus
Der Gemeinderat stimmte dem Antrag auf Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in der Hauptstraße in Lohkirchen zu.
Antrag auf Erweiterung der Außenbereichssatzung Brodfurth
Den Antrag auf Erweiterung der Außenbereichssatzung in Brodfurth konnte der Gemeinderat nicht befürworten, da die Erschließung nicht gesichert ist.
Bauantrag
Der Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes und Neubau eines Rindermaststalls in Konrading 2 erhielt die volle Zustimmung des Gremiums.
Erschließung der Parzellen 3 bis 7a im Baugebiet Schmiedleiten, Planung und Zeitplan
Kürzlich ist die Kostenschätzung für die Erschließung des Baugebietes Schmiedleiten vom Ing. Büro Behringer eingegangen, gleichzeitig auch die Terminliste.
Der Zeitplan für die Fertigstellung wurde um zwei Monate nach hinten verschoben, die Fertigstellung Pflasterarbeiten soll bis 30.06.2027 erfolgen, die Gesamtfertigstellung ist für 31.07.2027 anvisiert.
Die Kosten werden mit den erwarteten Beiträgen verglichen, wobei sich ein Defizit bei Wasser, Abwasser und Erschließungsstraße von 252.030 Euro errechnet. Gemeinderatsmitglied Obermaier meinte sich an einen Beschluss erinnern zu können, dass die Erschließungskosten vollständig auf die Anlieger umgelegt werden. Die Verwaltung soll dies prüfen.
Sanierung und Erweiterung der Kläranlage Brodfurth; Variantenentscheidung Scheibentauchkörper/Belebung
Für die Erweiterung der Kläranlage Brodfurth wurde bislang eine Scheibentauchkörperanlage in Betracht gezogen. Nunmehr wurde vom Ingenieurbüro Behringer eine Belebungsanlage als weitere Variante untersucht.
Die Belebungsanlage ist ca. 200.000,- Euro brutto teurer. Unterhaltskosten sind (noch) nicht genannt, sie werden aber bei einer Belebungsanlage höher sein, als beim Scheibentauchkörper. Die Zukunftsfähigkeit ist bei der Belebungsanlage höher, da sie besser steuerbar ist und besser mit erhöhten Anforderungen zurecht kommt. Wenn die Gemeinde eine Belebungsanlage in Betracht zieht, wird das Ingenieurbüro Behringer einen Vorentwurf und eine hydraulische Berechnung erstellen. Mittels KI wurden beide Anlagenvarianten miteinander verglichen. Hieraus ergeben sich folgende Empfehlungen für einen Neubau:
Scheibentauchkörper eignen sich besonders für:
• kleine Gemeinden,
• geringe bis mittlere Schmutzfracht,
• konstante Belastungen,
• niedrige Energie- und Betriebskosten,
• begrenzte personelle Betreuung
Belebungsanlagen eignen sich besonders für:
• mittlere und große kommunale Kläranlagen,
• hohe Anforderungen an Stickstoff- und Phosphorelimination,
• stark schwankende Belastungen,
Daraus ergibt sich folgendes Fazit: Ein Scheibentauchkörper ist eine wirtschaftlich attraktive Lösung für kleinere Kläranlagen (bis etwa 5.000 Einwohnerwerte) mit relativ konstantem Zulauf und dem Ziel, Energie- und Betriebskosten möglichst gering zu halten. Seine Einfachheit macht ihn besonders dort interessant, wo nur begrenztes Betriebspersonal zur Verfügung steht.
Der Gemeinderat sprach sich im Ergebnis dafür aus, auch eine Belebungsanlage anstelle eines Scheibentauchkörper in Betracht zu ziehen. Die Planungen hierfür sollen weitergeführt werden.