Achtung, Lohkirchner aufgepasst!
Wasser- und Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Lohkirchen; Informationen über Anschreiben zur Nacherhebung von Herstellungsbeiträgen
Für die Berechnung der Herstellungsbeiträge zum Anschluss an die Wasserversorgungs- bzw. Abwasserbeseitigungsanlage sind die vorhandenen Geschossflächen maßgebend. Grundlage für die Berechnung sind zumeist die Bauunterlagen. Für viele Bauvorhaben, z.B. Dachgeschossausbauten müssen keine Bauunterlagen eingereicht werden. Manche Bauvorhaben werden auch ohne erforderliche Genehmigung errichtet. Den Bauherren ist oft nicht bewusst, dass hinsichtlich der Beitragserhebung für die gemeindliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung eine Meldepflicht gegenüber der Gemeinde besteht. In den nächsten Monaten sollen deshalb alle Anschließer angeschrieben werden, ob Geschossflächenerweiterungen vorgenommen wurden. Die Nacherhebung von Beiträgen dient insbesondere der Gleichberechtigung gegenüber den Grundstückseigentümern bzw. Bauherrn, die genehmigungspflichtigen Wohnraum geschaffen haben und der oben genannten Meldepflicht nachgekommen sind. Die Gemeinde hat aufgrund der Beitragserhebungen keinen finanziellen Vorteil, denn die eingehenden Beträge einschließlich der Verzinsung kommen zu 100 % den Gebührenzahlern zugute.