Neue Wohnform im Baugebiet “Am Hang III”, Gemeinde Oberbergkirchen

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Neue Wohnform im Baugebiet “Am Hang III”

Die Gemeinde stellt derzeit den Bebauungsplan „Am Hang III“ auf. In diesem Neubaugebiet sind besondere Wohnformen vorgesehen:

Die Parzelle 1.6 ist als „Wohnhof“ konzipiert. Das Besondere an dieser Wohnform ist: Grundstücke für Einfamilienhäuser werden aus Kostengründen und um den Flächenverbrauch zu reduzieren immer kleiner. Das bedeutet aber auch, dass die Abstände der Gebäude zu den Grundstücksgrenzen immer geringer werden. Ein Grenzabstand von nur 3 Meter ist nicht mehr die Ausnahme, sondern eher die Regel.

Das Konzept des “Wohnhofes” sieht vor, dass die Gebäude mit mind. einer Wand an der Grundstücksgrenze stehen, dafür aber wenigstens an zwei Seiten viel Platz und damit viel Gartenfläche geschaffen wird. Dadurch, dass die Garage abseits geplant wird, müssen beim Wohnhaus keine Kompromisse eingegangen werden, um die Garage unterbringen zu können. Der Weg zur Garage wird zur Fläche, die allen Bewohnern zur Verfügung steht. Da sie nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist, kann sie als Gemeinschaftsfläche, z.B. für einen Grillabend der Bewohner genutzt werden. Sie kann auch als Spielfläche für die Kinder dienen.
Bevor wir den Bebauungsplan fertig stellen suchen wir Interessenten für diese besondere Wohnform. Wenn Sie dieses Konzept anspricht und Sie sich vorstellen können, diese Möglichkeit zu nutzen, dann melden Sie sich bei uns, entweder bei Bürgermeister Michael Hausperger, Tel. 08637/9884-12, bgm.hausperger@vgem-oberbergkirchen.bayern.de, oder bei Frau Michaela Hölzlhammer, Tel. 08637/9884-13, m.hoelzlhammer@vgem-oberbergkirchen.bayern.de.