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Aktuelles


Das Thema Nachmittagsbetreuung von Schul- und Kindergartenkindern wird auch in Zangberg immer aktueller. Deshalb hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung beschlossen für Schulkinder ab September 2010 eine Nachmittagsbetreuung im gemeindlichen Kindergarten Herz Jesu anzubieten.
Im Rahmen der Nachmittagsbetreuung haben die Kinder - nach ausreichenden Zeiten zum Spielen und Mittagessen - die Möglichkeit ihre Hausaufgaben zu erledigen. Hierzu sollen bei Bedarf zusätzlich zum Kindergartenpersonal geeignete Personen beschäftigt werden um eine so weit möglich optimale Betreuung anzubieten.
Die Nachmittagsbetreuung soll bis maximal 16.30 Uhr angeboten werden. Die Kosten dafür werden incl. Mittagsbetreuung bei 90 - 100 € monatlich (11-monatige Abrechnung) liegen. Zusätzlich fallen Kosten für die Mittagsverpflegung an.

Natürlich werden ab September 2010 auch Kindergarten- bzw. Krippenkinder am Nachmittag betreut. Bei Interesse können sie sich bei der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen oder beim Kindergarten Zangberg melden.



 

 

 

Kindergarten "Herz Jesu" in Zangberg


Inhaltsverzeichnis



Aktuelles
Rahmendaten
Personal
Kindergartenordnung
1. Aufgaben und Ziele
2. Öffnungszeiten und Beiträge
3. Ferienregelung
4. Betreuung von Schulkindern
5. Kinder mit Behinderungen
6. Aufnahme der Kinder
7. Mitteilungspflicht
8. Erkrankung und Mitteilungspflicht
9. Zusammenarbeit mit Fachdiensten zum Zwecke der Früherkennung und Prävention kindlicher Auffälligkeiten
10. Abmeldung
11. Aufsicht und Haftung
12. Eltern(mit)arbeit
13. Was braucht Ihr Kind?
14. Anlagen
Kindergartenkonzept
Eröffnung am 01. September 2008
Einweihung und Tag der Offenen Tür am 05. Oktober 2008


Rahmendaten


Kindergarten "Herz Jesu"
Palmberg 4
84539 Zangberg

 

Tel.: 08636/1844

Fax:  08636/6960347

 

e-mail: kindergarten@zangberg.de

 

Träger des Kindergartens: Gemeinde Zangberg, Erster Bürgermeister Märkl

Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen

Ansprechpartner der Verwaltungsgemeinschaft: Herr Obermaier Georg (Kämmerer)



Personal


Frau Silke Senftl, Erzieherin und Leiterin
Frau Brigitte Brummer, Erzieherin
Frau Gertrud Mailhammer, Pflegerin
Frau Heike Berger, Pflegerin
Frau Sandra Bratzdrum, Berufspraktikantin (im Kindergartenjahr 2010/2011)


Kindergartenordnung



1. Aufgaben und Ziele


Der Zangberger Kindergarten wird in gemeindlicher Trägerschaft geführt. Er ist eine sozialpädagogische Einrichtung, welche die Familie unterstützt und ergänzt (jedoch nicht ersetzt), sowie die persönliche Entwicklung Ihres Kindes fördert und ihm den Zugang zur Schule erleichtern soll. Als anerkannter Kindergarten arbeiten wir nach den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) und streben eine christliche, ganzheitliche, elementare, alters- und entwicklungsgemäße Erziehung und Bildung an. Es ist Platz für soziales, musisches, manuelles, schöpferisches und kognitives Lernen und Tun. Wir orientieren uns bei der täglichen Arbeit am kirchlichen Jahreskreis und greifen die Interessen der Kinder auf:

 

1. Werteorientierung und Religiosität
2. Emotionalität, soziale Beziehungen und Konflikte
3. Sprache und Literacy
4. Informations- und Kommunikationstechnik, Medien
5. Mathematik
6. Naturwissenschaften und Technik
7. Umwelt
8. Ästhetik, Kunst und Kultur
9. Musik
10. Bewegung, Rhythmik, Tanz und Sport
11. Gesundheit

 

Da das Spiel eine dem Kind entsprechende Tätigkeit ist, gründen alle genannten Erziehungs- und Bildungsinhalte auf diesem Prinzip. Es ist die Grundlage unserer Kindergartenpädagogik und durchzieht den gesamten Kindergartenalltag.



2. Öffnungszeiten und Beiträge


Öffnungszeiten 

 

                                              von                 bis/um

Nutzungszeit 4 - 5 Std.           8.00 Uhr        13.00 Uhr

Bringzeit                                 8.00 Uhr          8.30 Uhr

Abholzeit                               12.30 Uhr        13.00 Uhr

 

Nutzungszeit 5 - 6 Std.           7.30 Uhr        13.30 Uhr

Bringzeit                                 7.30 Uhr          8.30 Uhr

Abholzeit                               13.00 Uhr        13.30 Uhr

 


Nutzungszeit 6 - 7 Std.           7.00 Uhr         14.00 Uhr

Bringzeit                                 7.00 Uhr           8.30 Uhr

Abholzeit                               13.30 Uhr         14.00 Uhr



Nutzungszeit 7 - 8 Std.           7.00 Uhr         15.00 Uhr

Bringzeit                                 7.00 Uhr           8.30 Uhr

Abholzeit                               14.30 Uhr         15.00 Uhr



Nutzungszeit 8 - 9 Std.           7.00 Uhr         16.00 Uhr

Bringzeit                                 7.00 Uhr           8.30 Uhr

Abholzeit                               15.30 Uhr         16.00 Uhr



Nutzungszeit über 9 Std.        7.00 Uhr         16.30 Uhr

Bringzeit                                 7.00 Uhr           8.30 Uhr

Abholzeit                               16.00 Uhr         16.30 Uhr

 

Bei Feiern im Kindergarten (z.B. Weihnachten, Fasching, Ostern, etc.) können sich die Öffnungszeiten an einem Tag wegen Vorbereitungen für das Fest verkürzen. Dies wird aber rechtzeitig bekannt gegeben.

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass der Kindergarten aus Sicherheitsgründen während der Kernzeit abgesperrt ist (die Kernzeit ist abhängig von den Buchungszeiten). Um einen reibungslosen Tagesablauf zu ermöglichen und pädagogisch sinnvoll arbeiten zu können, bitten wir Sie, die Kinder bis zum Beginn der Kernzeit in die Gruppe zu bringen.

 

Bei Bedarf sind noch weitere Betreuungszeiten möglich. Dies ist jedoch mit der Kindergartenleitung und der Gemeinde abzusprechen.

 

Unter 3-jährige Kinder

Unter 3-jährige Kinder können neben den o.g. Nutzungszeiten einmal wöchentlich, zweimal wöchentlich oder dreimal wöchentlich in der Einrichtung betreut werden. Diese Buchungszeiten können bis zum Ablauf des Förderzeitraums (=Kindergartenjahr, jeweils zum 31.08.) beibehalten werden.



Beiträge

 

Nutzungszeit 4 - 5 Std.:   74,50 EUR + 2,50 EUR (Spielgeld)

 

Nutzungszeit 5 - 6 Std.:   82,50 EUR + 2,50 EUR (Spielgeld)

 

Nutzungszeit 6 - 7 Std.:   91,00 EUR + 2,50 EUR (Spielgeld)


Nutzungszeit 7 - 8 Std.:   101,00 EUR + 2,50 EUR (Spielgeld)


Nutzungszeit 8 - 9 Std.:   112,00 EUR + 2,50 EUR (Spielgeld)


Nutzungszeit über 9 Std.:   125,00 EUR + 2,50 EUR (Spielgeld).

 

Die Kosten für unter 3-jährige Kinder betragen für eine einmal wöchentliche Betreuung 20,- EUR im Monat (zzgl. 1 EUR Spielgeld), für eine zweimal wöchentliche Betreuung 30,- EUR im Monat (zzgl. 1 EUR Spielgeld) und für eine dreimal wöchentliche Betreuung 45,- EUR im Monat (zzgl. 1 EUR Spielgeld). Bei einer längeren Nutzungszeit sind die entsprechenden o.g. Kosten zu zahlen.


Bei Geschwistern ermäßigt sich der Beitrag um 15,00 EUR/Monat für das zweite und jedes weitere Kind, jedoch nur wenn eine o.g. Nutzungszeit gebucht wird.


Der Beitrag muss von September bis Juli jeweils monatlich bezahlt werden, also auch bei Krankheit des Kindes und während der Ferienzeiten (mit Ausnahme August), da alle Personalkosten und Sachkosten trotzdem anfallen.


Der Monatsbeitrag ist jeweils im Voraus zu bezahlen. Er wird bis spätestens zum 5. eines jeden Monats von Ihrem Konto abgebucht.


Eine Betreuung über die o.g. Nutzungszeiten ist in Absprache mit der Kindergartenleitung möglich. Die Gebühr dafür beträgt 3,- EUR pro angefangene Stunde.

 

Zum Beginn des Kindergartenjahres wird einmalig das Teegeld in Höhe von 3,- EUR monatlich, also 33,- EUR für das ganze Kindergartenjahr eingesammelt.





3. Ferienregelung


Der Kindergarten ist an etwa 20 Tagen in den Schulferienzeiten geschlossen. Das sind in der Regel jeweils eine Woche in den Weihnachts-, Oster- und Pfingstferien, sowie vier Wochen in den Sommerferien.
 

In den Ferienzeiten wird mit den Kindergärten Lohkirchen, Oberbergkirchen und Schönberg kooperiert, d.h. wenn unser Kindergarten in den Ferien geschlossen ist, besteht die Möglichkeit, das Kind in den Kindergarten Schönberg, Oberbergkirchen bzw. Lohkirchen zu bringen. Wann welcher Kindergarten geöffnet ist, können sie dem Ferienplan entnehmen; dieser befindet sich im Aushang an der Elterninfo.

 

Der Ferienplan wird mit dem Elternbeirat besprochen und jeweils rechtzeitig bekannt gegeben.

 

Der Kindergarten kann zusätzlich geschlossen sein bei Fortbildungen, Betriebsausflug, etc.



4. Betreuung von Schulkindern


Für Schulkinder wird von Unterrichtsende bis 13.00 Uhr, 13.30 Uhr bzw. 14.00 Uhr eine Mittagsbetreuung angeboten. Die Nutzungszeit beträgt mindestens 5 ¼ Std. in der Woche. Die Gebühr bei einer Betreuung bis 13.00 Uhr beträgt 20,- EUR im Monat (zzgl. 1 EUR Spielgeld), bei einer Betreuung bis 13.30 Uhr 25,- EUR im Monat (zzgl. 1 EUR Spielgeld) und bei einer Betreuung bis 14.00 Uhr 30,- EUR im Monat (zzgl. 1 EUR Spielgeld).
Zusätzlich dazu ist eine Betreuung am Morgen ab 7.00 Uhr bis Unterrichtsbeginn möglich. Die Gebühr dafür beträgt 5,-  EUR monatlich.


Desweiteren wird für Schulkinder eine Nachmittagsbetreuung incl. Hausaufgabenbetreuung angeboten. Diese findet täglich statt. Die Schulkinder werden im Anschluss an die Mittagsbetreuung von 14 Uhr bis 16.30 Uhr betreut. Eine tageweise Buchung ist möglich.


Beiträge für die Nachmittagsbetreuung für Schulkinder:

Nachmittagsbetreuung 1 x wöchentlich 12,00 EUR pro Monat
Nachmittagsbetreuung 2 x wöchentlich 24,00 EUR pro Monat
Nachmittagsbetreuung 3 x wöchentlich 36,00 EUR pro Monat
Nachmittagsbetreuung 4 x wöchentlich 48,00 EUR pro Monat
Nachmittagsbetreuung 5 x wöchentlich 60,00 EUR pro Monat.

 

Ebenso können Schulkinder können während der Ferienzeiten betreut werden. Die Gebühr beträgt 3,00 EUR pro angefangene Stunde. Die stundenweise Abrechnung in den Ferien erfolgt auch für diejenigen Schulkinder, für die bereits eine Mittagsbetreuung gebucht wurde (natürlich nur zu den Zeiten, an denen in Schulzeiten keine Mittagsbetreuung stattfindet). Wird das Kind in den Ferien den ganzen Tag betreut, so wird eine Gebühr in Höhe von 6,- EUR pro Tag fällig.
Eine Ferienbetreuung ist nur während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.

 

Bei Bedarf sind noch weitere Betreuungszeiten möglich. Dies ist jedoch mit der Kindergartenleitung abzusprechen.



5. Kinder mit Behinderungen


Kinder mit Behinderungen werden im Kindergarten in Zangberg im Rahmen einer Einzelintegration betreut. Um die notwendigen Vereinbarungen abschließen zu können, wird eine rechtzeitige Meldung an die Leitung des Kindergartens bzw. die Gemeinde erwünscht.


6. Aufnahme der Kinder


Die Kinder können bei Platzkapazitäten während des ganzen Jahres aufgenommen werden.

 

Grundsätzlich werden die Kinder am Anfang eines Jahres für den Kindergartenbeginn im Herbst angemeldet.

 

Dazu gibt es spezielle Anmeldetage, die rechtzeitig in der Presse und im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen bekannt gegeben werden.

 

Der Anmeldeantrag ist bei der Anmeldung abzugeben.
Die übrigen Formulare (Karteikarte, ärztl. Attest) sind am ersten Kindergartentag mitzubringen.



7. Mitteilungspflicht


Es ist dem Betreuungspersonal schriftlich mitzuteilen:

 

-   wer das Kind abholen darf
-   wenn das Kind erkrankt ist (bei Infektionskrankheiten sofort, sonst spätestens nach drei Tagen)
-   wenn das Kind an Allergien, Unverträglichkeiten oder chronischer Erkrankung leidet
-   wenn sich das Personensorgerecht ändert
-   wenn sich die Anschrift, Telefon- oder Kontonummer ändert (zu Hause und am Arbeitsplatz)
-   wenn das Kind in einer Frühförder- bzw. Erziehungsberatungsstelle betreut wird.



8. Erkrankung und Mitteilungspflicht


Krankheiten und krankheitsbedingte Erfordernisse (z. B. Allergien) sollen bei der Anmeldung des Kindes genannt und in der Karteikarte schriftlich vermerkt werden.

 

Vom Kindergartenpersonal dürfen keine Medikamente (Fenistil-Gel, Rescue-Salbe,...) verabreicht werden. Nur in Ausnahmefällen (Allergiker) dürfen hinterlegte Medikamente nach ärztlicher Unterweisung eingesetzt werden.

 

Für Kinder, die bereits den Kindergarten besuchen gelten folgende Regelungen:

 

Kranke und krankheitsverdächtige Kinder dürfen den Kindergarten nicht besuchen. Sie sollten persönlich oder telefonisch entschuldigt werden.

 

Die Richtlinien für die Wiederzulassung nach ansteckenden Krankheiten richten sich nach dem Bundesseuchengesetz und sind im Kindergartenaushang zu erfahren
Im Zweifelsfalle kann ein ärztliches Attest gefordert werden.

 

Bitte hinterlassen Sie für den Notfall eine Telefonnummer bei der jederzeit jemand zu erreichen ist. Das Kindergartenpersonal ist im Notfall nicht befugt, das Kind zum Arzt/Krankenhaus zu bringen. Wenn die Eltern/Verwandten des Kindes nicht telefonisch erreichbar sind, muss ein Krankenwagen gerufen werden.

 



9. Zusammenarbeit mit Fachdiensten zum Zwecke der Früherkennung und Prävention kindlicher Auffälligkeiten


Auf die Anlage Nr. 10 wird verwiesen.


Die Eltern sind verpflichtet den Nachweis bzw. das Ergebnis der letzten fälligen Früherkennungsuntersuchung vorzulegen (s. § 3 Abs. 4 der AV zum BayKiBiG).



10. Abmeldung


Die Kinder können nur zum Monatsende mit schriftlichem Antrag, vier Wochen im Voraus abgemeldet werden. Nur aus schwerwiegenden Gründen (z.B. längere Erkrankung, überraschender Wohnungswechsel) kann diese Frist auch kürzer sein.


11. Aufsicht und Haftung


Die Kinder sind rechtzeitig zu bringen und abzuholen.
Für den Weg zum Kindergarten sind die Eltern verantwortlich, d.h. die Aufsicht beginnt wenn die Erzieherin bzw. Pflegerin das Kind begrüßt hat und endet, wenn sich das Kind verabschiedet hat und es der Abholende in Empfang genommen hat.
Bitte achten Sie darauf, dass sich das Kind verabschiedet, vor allem bei Betreuung im Garten - es ist zur Sicherheit ihres Kindes. Die Aufsichtspflicht in der Garderobe und bei Festen haben die Eltern bzw. diejenigen, die das Kind bringen bzw. abholen. Wir bitten Sie darauf zu achten, dass die Eingangstür geschlossen ist.

 

Das Kind darf nur von Personen abgeholt werden, die auf dem Anmeldeblatt dafür als befugt eingetragen sind. Über Änderungen muss der Kindergarten rechtzeitig informiert werden.
Geschwisterkinder sind erst ab 12 Jahren berechtigt das Kindergartenkind abzuholen.

 

Unfallversicherung


Die Versicherung der Kinder gegen Unfälle während des Besuchs von Kindergärten richtet sich nach § 2 Nr. 8 Buchst. a SGB VII.
Danach sind Kinder, die den Kindergarten besuchen, während des Aufenthalts im Kindergarten, bei Ausflügen und Veranstaltungen sowie auf den Wegen zwischen Wohnung und Kindergarten gesetzlich versichert. Unfälle sind sofort, spätestens am darauf folgenden Tag im Kindergarten zu melden.

 



12. Eltern(mit)arbeit


1. Elternarbeit


Die Erziehungsberechtigten wählen jedes Jahr Elternvertreter und deren Stellvertreter. Sie bilden den Elternbeirat.

 

2. Elterngespräche


Das Betreuungspersonal pflegt das Gespräch zwischen Tür und Angel. Intensive Besprechungen sind nach Absprache mit der Kindergartenleitung möglich. Die allgemeinen Sprechzeiten finden Sie am Aushang des Kindergartens.

 

3. Elternabend


Elternabende können zum Inhalt haben:
- Vorträge
- Informationen über die Gruppenarbeit

 

4. Elterninformationen


Beachten Sie bitte folgende Hinweise:
-  An der Gruppenzimmertür,
-  Am schwarzen Brett
-  In der Kindergartenordnung
-  Im Internet unter www.oberbergkirchen.de

 

5. Zusammenkünfte während der Öffnungszeiten


Sie können Kontakte mit anderen Eltern knüpfen:
-  Beim Bringen und Abholen des Kindes
-  Beim Basteln
-  Bei Festen und Feiern



13. Was braucht Ihr Kind?


- Eine Kindergartentasche

 

- Rutschfeste, geschlossene Hausschuhe

 

- Strapazierfähige, bequeme, der Witterung entsprechende Kleidung

 

- Brotzeit (eine dem Kind gegenüber verantwortungsvolle Brotzeit), Tee, Saft und Wasser gibt es im Kindergarten

 

- Turnsachen (in Absprache mit der Gruppenleitung), evtl. Jogginganzug

 

Um Müll zu vermeiden, bitten wir Sie die Brotzeit in Pausensets mitzugeben.

 



14. Anlagen


Auf die begeifügten Anlagen wird hingewiesen.

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Kindergartenkonzept


Derzeit wird aufgrund zahlreicher Änderungen des Bildungs- und Erziehungsplanes sowie einer Angebotserweiterung aufgrund des Bayerischen Bildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) das Konzept überarbeitet.


Eröffnung am 01. September 2008


Im Erdgeschoss der Schule findet ab 01. September 2008 der Betrieb des Kindergartens statt. Ein Umzug des Kindergartens vom Kloster in die neuen Räumlichkeiten war erforderlich aufgrund zahlreicher Anmeldungen. Zudem kann im Kindergarten im Erdgeschoss der Schule die Mittagsbetreuung der Schulkinder, welche ansonsten wohl nicht mehr zustande gekommen wäre, integriert werden.

 

Deshalb fasste der Gemeinderat den Beschluss die ohnehin frei werdenden Räume im Erdgeschoss des Schulhauses für den Kindergarten zu nutzen. Der Allwetterplatz sowie die Mehrzweckhalle können vom Kindergarten jederzeit mitgenutzt werden.

Die anstehenden Umbauarbeiten, so z.B. Erstellung einer Fluchttüre, Verbindung von beiden Gruppenräumen, Errichtung eines Zaunes, verschiedene Einrichtungen (z.B. neue Küche),...  wurden vorwiegend in den Sommerferien im August errichtet. Der Kindergarten konnte Mitte August mit den Umräumarbeiten beginnen, so dass die Eröffnung pünktlich zum Beginn des neuen Kindergartenjahres am 01. September 2008 stattfinden konnte.


 

 

Mit Süßigkeiten den Anfang erleichtert:

Am 1. September öffnete der Kindergarten Herz Jesu an neuer Stätte, in der Schule, seine Pforten.



Einweihung und Tag der Offenen Tür am 05. Oktober 2008


Am 05. Oktober 2008 konnte der Kindergarten offiziell eingeweiht werden.

 

Nach einem Gottesdienst in der Klosterkirche zog ein Festzug in Richtung Mehrzweckhalle, in der die Einweihungsfeier abgehalten wurde. Nach den offziellen Reden sowie der Segnung der Teilnehmer an der Feier erhielten die neu eingerichteten Räumlichkeiten des Kindergartens den kirchlichen Segen durch Pfarrer Roland Haimerl.

 

Die Bevölkerung konnte sich beim Tag der Offenen Tür nach der Einweihungsfeier einen Eindruck vom Kindergarten verschaffen.


Mit einem Lied freuen sich die Kinder über ihre neuen Räume.

In der Mehrzweckhalle segnete Pfarrer Roland Haimerl die Teilnehmer an der Einweihungsfeier.

Die neuen Räume erhielten den kirchlichen Segen.

An der neuen Küche können auch die Kinder mithelfen.

Den Kletterturm auf dem Spielplatz stiftete der Kindergarten - Förderverein.
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