

Kindergarten "Herz Jesu" in Zangberg

Tel.: 08636/1844
Fax: 08636/6960347
e-mail: kindergarten@zangberg.de
Träger des Kindergartens: Gemeinde Zangberg, Erster Bürgermeister Märkl
Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen
Ansprechpartner der Verwaltungsgemeinschaft: Herr Obermaier Georg (Kämmerer)
1. Werteorientierung und Religiosität
2. Emotionalität, soziale Beziehungen und Konflikte
3. Sprache und Literacy
4. Informations- und Kommunikationstechnik, Medien
5. Mathematik
6. Naturwissenschaften und Technik
7. Umwelt
8. Ästhetik, Kunst und Kultur
9. Musik
10. Bewegung, Rhythmik, Tanz und Sport
11. Gesundheit
Da das Spiel eine dem Kind entsprechende Tätigkeit ist, gründen alle genannten Erziehungs- und Bildungsinhalte auf diesem Prinzip. Es ist die Grundlage unserer Kindergartenpädagogik und durchzieht den gesamten Kindergartenalltag.
von bis/um
Nutzungszeit 4 - 5 Std. 8.00 Uhr 13.00 Uhr
Bringzeit 8.00 Uhr 8.30 Uhr
Abholzeit 12.30 Uhr 13.00 Uhr
Nutzungszeit 5 - 6 Std. 7.30 Uhr 13.30 Uhr
Bringzeit 7.30 Uhr 8.30 Uhr
Abholzeit 13.00 Uhr 13.30 Uhr
Nutzungszeit 6 - 7 Std. 7.00 Uhr 14.00 Uhr
Bringzeit 7.00 Uhr 8.30 Uhr
Abholzeit 13.30 Uhr 14.00 Uhr
Nutzungszeit 7 - 8 Std. 7.00 Uhr 15.00 Uhr
Bringzeit 7.00 Uhr 8.30 Uhr
Abholzeit 14.30 Uhr 15.00 Uhr
Nutzungszeit 8 - 9 Std. 7.00 Uhr 16.00 Uhr
Bringzeit 7.00 Uhr 8.30 Uhr
Abholzeit 15.30 Uhr 16.00 Uhr
Nutzungszeit über 9 Std. 7.00 Uhr 16.30 Uhr
Bringzeit 7.00 Uhr 8.30 Uhr
Abholzeit 16.00 Uhr 16.30 Uhr
Bei Feiern im Kindergarten (z.B. Weihnachten, Fasching, Ostern, etc.) können sich die Öffnungszeiten an einem Tag wegen Vorbereitungen für das Fest verkürzen. Dies wird aber rechtzeitig bekannt gegeben.
Bitte haben Sie Verständnis, dass der Kindergarten aus Sicherheitsgründen während der Kernzeit abgesperrt ist (die Kernzeit ist abhängig von den Buchungszeiten). Um einen reibungslosen Tagesablauf zu ermöglichen und pädagogisch sinnvoll arbeiten zu können, bitten wir Sie, die Kinder bis zum Beginn der Kernzeit in die Gruppe zu bringen.
Bei Bedarf sind noch weitere Betreuungszeiten möglich. Dies ist jedoch mit der Kindergartenleitung und der Gemeinde abzusprechen.
Unter 3-jährige Kinder
Unter 3-jährige Kinder können neben den o.g. Nutzungszeiten einmal wöchentlich, zweimal wöchentlich oder dreimal wöchentlich in der Einrichtung betreut werden. Diese Buchungszeiten können bis zum Ablauf des Förderzeitraums (=Kindergartenjahr, jeweils zum 31.08.) beibehalten werden.
Nutzungszeit 4 - 5 Std.: 74,50 EUR + 2,50 EUR (Spielgeld)
Nutzungszeit 5 - 6 Std.: 82,50 EUR + 2,50 EUR (Spielgeld)
Nutzungszeit 6 - 7 Std.: 91,00 EUR + 2,50 EUR (Spielgeld)
Nutzungszeit 7 - 8 Std.: 101,00 EUR + 2,50 EUR (Spielgeld)
Nutzungszeit 8 - 9 Std.: 112,00 EUR + 2,50 EUR (Spielgeld)
Die Kosten für unter 3-jährige Kinder betragen für eine einmal wöchentliche Betreuung 20,- EUR im Monat (zzgl. 1 EUR Spielgeld), für eine zweimal wöchentliche Betreuung 30,- EUR im Monat (zzgl. 1 EUR Spielgeld) und für eine dreimal wöchentliche Betreuung 45,- EUR im Monat (zzgl. 1 EUR Spielgeld). Bei einer längeren Nutzungszeit sind die entsprechenden o.g. Kosten zu zahlen.
Bei Geschwistern ermäßigt sich der Beitrag um 15,00 EUR/Monat für das zweite und jedes weitere Kind, jedoch nur wenn eine o.g. Nutzungszeit gebucht wird.
Der Beitrag muss von September bis Juli jeweils monatlich bezahlt werden, also auch bei Krankheit des Kindes und während der Ferienzeiten (mit Ausnahme August), da alle Personalkosten und Sachkosten trotzdem anfallen.
Der Monatsbeitrag ist jeweils im Voraus zu bezahlen. Er wird bis spätestens zum 5. eines jeden Monats von Ihrem Konto abgebucht.
Eine Betreuung über die o.g. Nutzungszeiten ist in Absprache mit der Kindergartenleitung möglich. Die Gebühr dafür beträgt 3,- EUR pro angefangene Stunde.
Zum Beginn des Kindergartenjahres wird einmalig das Teegeld in Höhe von 3,- EUR monatlich, also 33,- EUR für das ganze Kindergartenjahr eingesammelt.
In den Ferienzeiten wird mit den Kindergärten Lohkirchen, Oberbergkirchen und Schönberg kooperiert, d.h. wenn unser Kindergarten in den Ferien geschlossen ist, besteht die Möglichkeit, das Kind in den Kindergarten Schönberg, Oberbergkirchen bzw. Lohkirchen zu bringen. Wann welcher Kindergarten geöffnet ist, können sie dem Ferienplan entnehmen; dieser befindet sich im Aushang an der Elterninfo.
Der Ferienplan wird mit dem Elternbeirat besprochen und jeweils rechtzeitig bekannt gegeben.
Der Kindergarten kann zusätzlich geschlossen sein bei Fortbildungen, Betriebsausflug, etc.
Ebenso können Schulkinder können während der Ferienzeiten betreut werden. Die Gebühr beträgt 3,00 EUR pro angefangene Stunde. Die stundenweise Abrechnung in den Ferien erfolgt auch für diejenigen Schulkinder, für die bereits eine Mittagsbetreuung gebucht wurde (natürlich nur zu den Zeiten, an denen in Schulzeiten keine Mittagsbetreuung stattfindet). Wird das Kind in den Ferien den ganzen Tag betreut, so wird eine Gebühr in Höhe von 6,- EUR pro Tag fällig.
Eine Ferienbetreuung ist nur während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.
Bei Bedarf sind noch weitere Betreuungszeiten möglich. Dies ist jedoch mit der Kindergartenleitung abzusprechen.
Grundsätzlich werden die Kinder am Anfang eines Jahres für den Kindergartenbeginn im Herbst angemeldet.
Dazu gibt es spezielle Anmeldetage, die rechtzeitig in der Presse und im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen bekannt gegeben werden.
Der Anmeldeantrag ist bei der Anmeldung abzugeben.
Die übrigen Formulare (Karteikarte, ärztl. Attest) sind am ersten Kindergartentag mitzubringen.
- wer das Kind abholen darf
- wenn das Kind erkrankt ist (bei Infektionskrankheiten sofort, sonst spätestens nach drei Tagen)
- wenn das Kind an Allergien, Unverträglichkeiten oder chronischer Erkrankung leidet
- wenn sich das Personensorgerecht ändert
- wenn sich die Anschrift, Telefon- oder Kontonummer ändert (zu Hause und am Arbeitsplatz)
- wenn das Kind in einer Frühförder- bzw. Erziehungsberatungsstelle betreut wird.
Vom Kindergartenpersonal dürfen keine Medikamente (Fenistil-Gel, Rescue-Salbe,...) verabreicht werden. Nur in Ausnahmefällen (Allergiker) dürfen hinterlegte Medikamente nach ärztlicher Unterweisung eingesetzt werden.
Für Kinder, die bereits den Kindergarten besuchen gelten folgende Regelungen:
Kranke und krankheitsverdächtige Kinder dürfen den Kindergarten nicht besuchen. Sie sollten persönlich oder telefonisch entschuldigt werden.
Die Richtlinien für die Wiederzulassung nach ansteckenden Krankheiten richten sich nach dem Bundesseuchengesetz und sind im Kindergartenaushang zu erfahren
Im Zweifelsfalle kann ein ärztliches Attest gefordert werden.
Bitte hinterlassen Sie für den Notfall eine Telefonnummer bei der jederzeit jemand zu erreichen ist. Das Kindergartenpersonal ist im Notfall nicht befugt, das Kind zum Arzt/Krankenhaus zu bringen. Wenn die Eltern/Verwandten des Kindes nicht telefonisch erreichbar sind, muss ein Krankenwagen gerufen werden.
Die Eltern sind verpflichtet den Nachweis bzw. das Ergebnis der letzten fälligen Früherkennungsuntersuchung vorzulegen (s. § 3 Abs. 4 der AV zum BayKiBiG).
Das Kind darf nur von Personen abgeholt werden, die auf dem Anmeldeblatt dafür als befugt eingetragen sind. Über Änderungen muss der Kindergarten rechtzeitig informiert werden.
Geschwisterkinder sind erst ab 12 Jahren berechtigt das Kindergartenkind abzuholen.
Unfallversicherung
Die Versicherung der Kinder gegen Unfälle während des Besuchs von Kindergärten richtet sich nach § 2 Nr. 8 Buchst. a SGB VII.
Danach sind Kinder, die den Kindergarten besuchen, während des Aufenthalts im Kindergarten, bei Ausflügen und Veranstaltungen sowie auf den Wegen zwischen Wohnung und Kindergarten gesetzlich versichert. Unfälle sind sofort, spätestens am darauf folgenden Tag im Kindergarten zu melden.
Die Erziehungsberechtigten wählen jedes Jahr Elternvertreter und deren Stellvertreter. Sie bilden den Elternbeirat.
2. Elterngespräche
Das Betreuungspersonal pflegt das Gespräch zwischen Tür und Angel. Intensive Besprechungen sind nach Absprache mit der Kindergartenleitung möglich. Die allgemeinen Sprechzeiten finden Sie am Aushang des Kindergartens.
3. Elternabend
Elternabende können zum Inhalt haben:
- Vorträge
- Informationen über die Gruppenarbeit
4. Elterninformationen
Beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- An der Gruppenzimmertür,
- Am schwarzen Brett
- In der Kindergartenordnung
- Im Internet unter www.oberbergkirchen.de
5. Zusammenkünfte während der Öffnungszeiten
Sie können Kontakte mit anderen Eltern knüpfen:
- Beim Bringen und Abholen des Kindes
- Beim Basteln
- Bei Festen und Feiern
- Rutschfeste, geschlossene Hausschuhe
- Strapazierfähige, bequeme, der Witterung entsprechende Kleidung
- Brotzeit (eine dem Kind gegenüber verantwortungsvolle Brotzeit), Tee, Saft und Wasser gibt es im Kindergarten
- Turnsachen (in Absprache mit der Gruppenleitung), evtl. Jogginganzug
Um Müll zu vermeiden, bitten wir Sie die Brotzeit in Pausensets mitzugeben.
Im Erdgeschoss der Schule findet ab 01. September 2008 der Betrieb des Kindergartens statt. Ein Umzug des Kindergartens vom Kloster in die neuen Räumlichkeiten war erforderlich aufgrund zahlreicher Anmeldungen. Zudem kann im Kindergarten im Erdgeschoss der Schule die Mittagsbetreuung der Schulkinder, welche ansonsten wohl nicht mehr zustande gekommen wäre, integriert werden.
Deshalb fasste der Gemeinderat den Beschluss die ohnehin frei werdenden Räume im Erdgeschoss des Schulhauses für den Kindergarten zu nutzen. Der Allwetterplatz sowie die Mehrzweckhalle können vom Kindergarten jederzeit mitgenutzt werden.
Die anstehenden Umbauarbeiten, so z.B. Erstellung einer Fluchttüre, Verbindung von beiden Gruppenräumen, Errichtung eines Zaunes, verschiedene Einrichtungen (z.B. neue Küche),... wurden vorwiegend in den Sommerferien im August errichtet. Der Kindergarten konnte Mitte August mit den Umräumarbeiten beginnen, so dass die Eröffnung pünktlich zum Beginn des neuen Kindergartenjahres am 01. September 2008 stattfinden konnte.
Mit Süßigkeiten den Anfang erleichtert:
Am 1. September öffnete der Kindergarten Herz Jesu an neuer Stätte, in der Schule, seine Pforten.
Am 05. Oktober 2008 konnte der Kindergarten offiziell eingeweiht werden.
Nach einem Gottesdienst in der Klosterkirche zog ein Festzug in Richtung Mehrzweckhalle, in der die Einweihungsfeier abgehalten wurde. Nach den offziellen Reden sowie der Segnung der Teilnehmer an der Feier erhielten die neu eingerichteten Räumlichkeiten des Kindergartens den kirchlichen Segen durch Pfarrer Roland Haimerl.
Die Bevölkerung konnte sich beim Tag der Offenen Tür nach der Einweihungsfeier einen Eindruck vom Kindergarten verschaffen.
Mit einem Lied freuen sich die Kinder über ihre neuen Räume.
In der Mehrzweckhalle segnete Pfarrer Roland Haimerl die Teilnehmer an der Einweihungsfeier.
Die neuen Räume erhielten den kirchlichen Segen.
An der neuen Küche können auch die Kinder mithelfen.
Den Kletterturm auf dem Spielplatz stiftete der Kindergarten - Förderverein.