Formulare

Um Ihnen die Behördengänge einfacher zu machen bieten wir Ihnen als Service unsere Online-Formulare an.

Die Online-Formulare bieten Ihnen die Möglichkeit, Formulare bereits zu Hause am Computer auszufüllen. Sie brauchen die Dokumente dann nur noch unterschreiben und uns per Post zuzusenden, es sei denn, dass im Ausnahmefall Ihr persönliches Erscheinen erforderlich ist. Ein Versand per E-Mail ist hilfreich, da sich unsere Sachbearbeiter/Innen auf Ihren Antrag einstellen können, ersetzt aber nicht das unterschriebene Formular.

Baurecht

Finanzverwaltung – Kassenwesen

Aufgrund der Umstellung auf SEPA ist ein Bereitstellen eines Formulars zur Erteilung einer Einzugsermächtigung auf der Homepage nicht mehr möglich, da unsererseits vorab eine Mandatsreferenznummer zu vergeben ist.
Natürlich ist eine Abbuchung der fälligen Gebühren und Beiträge weiterhin möglich und aus vielen Gründen einfacher und sinnvoll. Wir bitten Sie deshalb sich an die Sachbearbeiter Heidi Bohner und Markus Mayer zu wenden. Sie werden Ihnen ein entsprechendes „SEPA-Mandat“ zusenden.

Gewerberecht

Gaststättenrecht

Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)

Melderecht

Wahlen

Führungszeugnis/Gewerbezentralregisterauszug

Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich künftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden.

Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechenden Funktionen ihres elektronischen Aufenthaltstitel nutzen.

Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das Online-Portal des Bundesamt für Justiz beantragt werden.

Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden. Die Führungszeugnisse werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit der Post zugeschickt.

Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des Bundesamt für Justiz zu erreichen:
www.bundesjustizamt.de

Das Führungszeugnis wurde überarbeitet. Die Personendaten finden Sie jetzt immer oben rechts neben dem Adressfeld. Ebenfalls neu ist die Bezeichnung dieser Daten auf Deutsch, Englisch und Französisch.

https://www.oberbergkirchen.de/wp-content/uploads/2019/02/Flyer_neues_Führungszeugnis_2019_02_07.pdf

Personalausweis- und Passwesen

Schul- und Kindergartenwesen

Standesamtswesen

Straßenverkehrsrecht

Wasserrecht

Weitere Formulare

Weitere Links

Technische Hinweise

Um diesen Dienst nutzen zu können, benötigen Sie einen Browser mit folgenden Voraussetzungen:

der Browser muss Cookies für diese Seite akzeptieren
der Browser kann HTML-Formulare verarbeiten
der Browser hat ein Acrobat-Reader-Plugin sowie den Acrobat-Reader ab Version 5 oder höher installiert
Einstellung „pdf in Browser anzeigen“ (Diese Einstellung ist die Standardeinstellung im Acrobat-Reader. Sie finden diese Einstellung im Menü „Bearbeiten-Grundeinstellung-Optionen-Web-Browser-Optionen).

Das Laden der Formulare benötigt abhängig von der Formulargröße und der Übertragungsart ( Modem / ISDN / DSL) bis zu 2 Minuten. Wird Ihnen beim Ausfüllen des Formulars das Symbol eines Taschenrechners angezeigt, so wird das Formular neu berechnet, was wiederum eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt.

Beim Ausfüllen der Formulare gilt folgendes:

Falls nötig, installieren Sie den Adobe Acrobat Reader (ab Version 5 oder höher).
Nach dem Öffnen sind die Formulare am Bildschirm ausfüllbar. Die einzelnen Felder sind entweder durch Mausklick oder Tabulatortaste zu erreichen – daraufhin können über die Tastatur Eingaben gemacht werden. Ankreuzfelder werden durch Mausklick aktiviert oder deaktiviert. Nach dem Ausfüllen klicken Sie bitte ganz unten den Button „Weiter“ an. Auf der nächsten Seite können Sie das Formular speichern und drucken. Es müssen grundsätzlich immer alle Formularseiten ausgedruckt und abgegeben bzw. ausgedruckt und eingeschickt werden. Bitte Unterschrift nicht vergessen.

Datenschutzhinweis:

Das Ausfüllen der Formulare ist reine Texteingabe; außerhalb des Dokumentes werden keine persönlichen Daten auf Ihrem System gespeichert. Die weitere Bearbeitung der Daten unterscheidet sich nicht von dem traditionellen Ausfüllen und Abgeben der Formulare im Amt. Bitte beachten Sie die weiteren Datenschutzhinweise auf den Formularen.

Adobe Acrobat Reader:
Dieser Service funktioniert nur mit dem Adobe Acrobat-Reader , den Sie sich vom Hersteller kostenlos downloaden können.
Speichermöglichkeit und E-Mail-Versand:
Bei den Formularen ist ein Speichern der ausgefüllten Formulare sowie ein Versenden per E-Mail nicht möglich, wenn Sie lediglich den Acrobat Reader auf Ihrem Rechner installiert haben. In diesem Fall gehen mit dem Schließen der Datei alle ausgefüllten Daten verloren.
Wenn Sie ausgefüllte Formulare speichern oder via E-Mail versenden wollen, benötigen Sie das kostenpflichtige Programm Adobe Acrobat. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.adobe.de

Rückfragen:
Bei funktionellen Rückfragen oder technischen Problemen wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen.

Bei rechtlichen Fragen, die die Antragstellung selbst betreffen, wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Sachbearbeiter.

Haftungshinweis:

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.