Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person Art. 13 DSGVO

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem von Ihnen auf unserer Homepage ausgewählten Formular.
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen, vertreten durch den Gemeinschaftsvorsitzenden Michael Hausperger, Telefon: 08637 9884-12,
Fax: 08637 9884-2512, E-Mail: bgm.hausperger@vgem-oberbergkirchen.bayern.de
(weitere Informationen finden Sie auf dem von Ihnen ausgewählten Formular)
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Diensstelle: EDV-Abteilung (Frau Seitz) , Anschrift: Hofmark 28, 84564 Oberbergkirchen,
E-Mail: i.seitz@vgem-oberbergkirchen.bayern.de, Telefon-Nr.: 08637 9884-14
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ggf. in Verbindung mit weiteren Rechtsgrundlagen.
Insbesondere ist es uns nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und f DSGVO in Verbindung mit Art.
4 Abs. 1 BayDSG erlaubt, die zur Erfüllung einer uns obliegenden Aufgabe erforderlichen
Daten zu verarbeiten. Sollten Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben, stützt sich die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Bearbeitung Ihres Antrags weitergegeben an:
Zuständigkeitssachgebiet – Einwohnermeldeamt, Bauamt, Kasse, Standesamt, Kämmerei
– AKDB, GEWAN, Fidelis, Nupian
und ggf. auf rechtlicher Grundlage am Verwaltungsverfahren zu beteiligende Behörden, sowie zu beteiligende Dritte.
Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland
Sofern es zu einer Datenweitergabe an Empfänger in einem Drittland oder eine internationale Organisation kommt wird darauf im Einzelfall hingewiesen.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Verantwortlichen (der Behörde) so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung notwendig ist. Sofern die zu verarbeitenden Daten in (papiergebundenen oder elektronischen) Akten abgelegt werden, gelten die Aufbewahrungs- und Aussonderungsfristen im Rahmen der Grundsätze der ordnungsgemäßen Aktenführung. Den Einheitsaktenplan für die bayerischen Behörden mit einem Verzeichnis der Aufbewahrungsfristen können Sie unter https://gda.bayern.de/publikationen/einheitsaktenplan einsehen.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz,
Wagmüllerstraße 18, 80438 München, Telefon-Nr. 089 212672-0, E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de

Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben.
Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 c DSVGO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 des BayDSG.
Die Behörde benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag/Ihre Anmeldung bearbeiten zu können.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.