Vorentwurf zur Sanierung der Rathausparkplätze gebilligt

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 24.11.2017

Bauanträge
Zur Entscheidung stand der Bauantrag für die Sanierung und Erweiterung des Gutes Vatersham an. Vom Planer wurde erklärt, dass es Ziel der Planung sei, dem Gut Vatersham wieder zu einem Teil seines ursprünglichen Aussehens zu verhelfen.
Dies soll insbesondere durch die Änderungen an den Giebelwänden erreicht werden. U. a. sind weiterhin die Errichtung eines Freisitzes und eines Zufahrtsportals gedacht.
Die geplanten Dachaufbauten fanden jedoch nicht die Zustimmung des Gemeinderates. Hier sollten andere Lösungen, z.B. Schleppgauben, gefunden werden. Deshalb wurde dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Der Genehmigungsfreistellung für das Bauvorhaben zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Hang 2, wurde ohne Einwände zugestimmt.
Noch einmal zurückgestellt wurde das Bauvorhaben Am Stielhölzl 3 zur Errichtung einer Garage, nachdem die in der letzten Sitzung vorgeschlagene Drehung lt. Bauherr technisch nicht zu realisieren sei. Zudem wurde die Planung geändert, es soll nun eine Doppelgarage anstatt einer Einfachgarage gebaut werden.
Der Gemeinderat möchte die Situation vor der nächsten Gemeinderatssitzung vor Ort besichtigen.

Neubau eines Kinderhauses; Raumprogramm als Grundlage für die Planung
Die Arbeitsgemeinschaft dmp Bayernland/Architekt Namberger hat die Arbeit aufgenommen. Eine der wichtigsten Planungsgrundlagen ist das Raumprogramm. In der Gemeinderatssitzung am 27.04.2017 wurde bereits ein Raumprogramm genehmigt, das in erster Linie auf den Angaben des Kreisjugendamtes beruhte. In dieser Sitzung wurde dieses Raumprogramm nun nochmals detailliert aufgeschlüsselt und um Wünsche und Anregungen des Kindergartenpersonals erweitert, ( siehe hierzu eigener Bericht).

Barrierereduzierung in der Ortsmitte von Oberbergkirchen; Vergabe der Arbeiten für Pflaster und Treppenanlagen
Die Arbeiten zur Herstellung von Pflaster und Treppenanlagen im Rahmen des Projektes „Barrierereduzierung in der Ortsmitte von Oberbergkirchen“ wurden an die Firma Garten- und Landschaftsbau Georg Thalmeier, Obertaufkirchen, als wirtschaftlichsten Anbieter vergeben. Die Angebotssumme beläuft sich auf 320.896 €.

Ausgleichsmaßnahmen auf der Ökokontofläche Flur-Nr. 456, Gemarkung Zangberg; Planung
Die Kosten für Ausgleichsmaßnahmen fließen nach Angabe des Vermessungsamtes Mühldorf a. Inn bei der Berechnung der Zuteilungsfläche im Umlegungsverfahren im Neubaugebiet Am Hang II ein. Deshalb wurde das Planungsbüro Terrabiota beauftragt, eine Planung und eine Kostenberechnung zu erstellen. Der entsprechenden Planung wurde vollinhaltlich zugestimmt. Es wurde zur Kenntnis genommen, dass sich die kalkulierten Kosten für die Herstellung und Pflege der Ausgleichsfläche nach Stand vom 14.11.2017 auf 101.309 € belaufen. Bei einer erzielten Ausgleichsfläche von 5.390 m² errechnet sich ein Satz in Höhe von 18,80 €/m². Der Berechnung wurde ebenfalls zugestimmt.

Sanierung der Rathausparkplätze; Vorentwurf
Von Herrn Kurz wurde für die Sanierung der Rathausparkplätze ein Vorentwurf erstellt. Dieser sieht vor der Garagenzufahrt des Rathauses einen Behindertenparkplatz vor, was bedeutet, dass die Zufahrt in die Garage nur mehr möglich ist, wenn der Parkplatz nicht belegt ist (ist im Wesentlichen jetzt auch so). Soll der Zugang immer frei sein, muss auf diesen Parkplatz verzichtet werden. Auch vor dem Grundstück Hofmark 26 (Eiwanger) sind Parkplätze vorgesehen, sodass die Zufahrt auf das Grundstück nur mehr an einer Stelle möglich ist und nicht entlang der ganzen Grundstücksgrenze wie bisher. Vor den Toren der Autowerkstätte sind keine Parkplätze geplant, um die Nutzungen voneinander zu trennen. Für einen Rathausanbau liegt noch kein Vorentwurf vor. Der Gemeinderat erteilte dem Vorentwurf grünes Licht. Die Planungen können auf dieser Basis weitergeführt werden. Es soll dabei an oder nahe der Hauswand ein Parkplatz so positioniert werden, dass dort mittels einer E-Ladesäule das Laden von Elektroautos oder Elektrofahrrädern ermöglicht wird.

Straßenbestandsverzeichnis; Einziehung bzw. Widmung verschiedener Straßen und Wege
Durch das Baugebiet Am Hang haben sich bestehende Straßen in ihrer Ausführung und Bedeutung geändert, neue Straßen kamen hinzu. Nachdem bereits vor einiger Zeit der erforderliche Beschluss zur Absicht der Einziehung des alten Abdecker Weges erfolgte, konnte nun die tatsächliche Einziehung erfolgen, nachdem keine Einwände vorgebracht wurden.
Verschiedene Bereiche dieser alten Straße wurden dann neu umgewidmet. So wurde die Zufahrt von der Raiffeisenstraße zum Anwesen Raiffeisenstraße 4a als Ortsstraße gewidmet. Der Fußweg zwischen der Raiffeisenstraße und dem Baugebiet Am Hang wurde zum beschränkt öffentlichen Weg gewidmet. Dieser Weg dient ausschließlich dem Fußgängerverkehr. Gleichzeitig wurden die vorhandenen Stützmauern im Baugebiet Am Hang zum Bestandteil der jeweiligen Ortsstraßen erklärt.
Desweiteren wurde die Absicht beschlossen, das Teilstück der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 20, welches sich auf den Privatgrundstücken Am Hang 23 und 25 befindet (s. nachfolgender Lageplan), einzuziehen, da dieses jede Verkehrsbedeutung verloren hat. Diese Absicht ist bekanntzumachen. Nach Ablauf von drei Monaten kann die Einziehung per Beschluss erfolgen, sofern keine Einwände vorgebracht worden sind.