Kriterienkatalog für die Grundstücksvergabe Am Hang III beschlossen

Auszug aus der Gemeinderatssitzung Oberbergkirchen vom 22.02.2024

Bauanträge
Eingangs der Sitzung beschäftigte sich das Gremium mit den eingereichten Bauvorlagen.
Hierbei sprach sich der Gemeinderat für den Antrag auf Baugenehmigung hinsichtlich dem Neubau einer Doppelgarage mit Schmutzschleuse und Verbindungsbau zum bestehenden Wohnhaus sowie Errichtung eines überdachten Holzlagerplatzes in Erlham 3 aus.
Von den Eigentümern des Anwesens in Utzing 2a lagen Anträge auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Nebengebäudes zur Unterstellung von Pferden sowohl für die Errichtung eines Pferde-Paddocks vor. Diesen beiden Bauvorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Ferner wurde den Bauvorlagen zur Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren für die Errichtung eines Carports in Am Hang 25 zugestimmt.
Außerdem erhielt der Antrag auf Baugenehmigung bezüglich dem Ersatzbau eines Wohnhauses mit Garage und Freisitz sowie Abbruch der bestehenden Gebäude in Geiselharting 9 die Zustimmung des Gremiums. Das Vorhaben befindet sich größtenteils im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Geiselharting. Jedoch überschreitet dies im östlichen Bereich den Geltungsbereich um ca. 5m. Es kann aber bei der Errichtung von Ersatzbauten unter Umständen von der Lage des ursprünglichen Wohnhauses abgewichen werden.
Die Bauvoranfrage zum Anbau einer zweiten Wohneinheit mit Garage sowie Anbau der bestehenden Doppelgarage in der Raiffeisenstraße 7 wurde bereits in der Oktobersitzung des Jahres 2023 behandelt. Zu diesem Zeitpunkt hat man das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, da festgestellt wurde, dass sich das Vorhaben in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung sowie der überbaubaren Grundstücksfläche nicht in die Umgebungsbebauung einfügte. Diese Meinung vertrat auch das Landratsamt Mühldorf a. Inn und stellte somit die Genehmigung nicht in Aussicht. Darauffolgend hat man bei einem Ortstermin nach einer Lösung für die Genehmigung des Bauvorhabens gesucht. Abschließend hat man der geänderten Planung zum Antrag auf Vorbescheid für den Anbau einer zweiten Wohneinheit mit Garage sowie Abbruch der bestehenden Doppelgarage in der Raiffeisenstraße 7 zugestimmt.
Keinerlei Bedenken gab es hinsichtlich dem Antrag auf Vorbescheid in Bezug auf den Neubau eines Wohnhauses mit Nebengebäude in der Nähe des Anwesens Erlham 1a. Das gemeindliche Einvernehmen wurde unter der Voraussetzung erteilt, dass seitens des Antragstellers eine ordnungsgemäße Wasser- und Abwasserversorgung nachgewiesen wird und auch die Zufahrtsrechte dementsprechend geregelt werden, dass man das Grundstück eventuell als Baulücke sehen kann.

Beantragung von Fördermitteln für eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Kindertagesstätten
Nun beschäftigte sich auch der Oberbergkirchner Gemeinderat mit dem Thema der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Kindertagesstätten. Nähere Informationen zum Sachverhalt können aus dem Bericht der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen entnommen werden. Von Seiten des Gemeinderatsmitgliedes Manuela Brenninger wurden aus pädagogischer Sicht Bedenken zum Austausch des Personals in andere Einrichtungen genannt. Hierzu erläuterte Georg Obermaier, Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen, dass dies aus pädagogischer Sicht sicherlich nicht sinnvoll und in der Praxis auch nur im äußersten Notfall zur Anwendung kommen wird. Steht eine Gemeinde aber vor einem Förderausschluss, ist ein Austausch von Personal das mildere Mittel. Mit einer Gegenstimme hat sich das Gremium für eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Kindertagesstätten ausgesprochen.

Neubau eines Kinderhortes in Oberbergkirchen, Ziegelberg 4; Küchenplanung
Seitens der Firma Lehner wurde ein neuer Vorschlag für die Küche im Kinderhort in Oberbergkirchen erarbeitet. Diesen neuen Vorschlag stellte der Vorsitzende Michael Hausperger den Gremiumsmitgliedern vor. Möchte man auch für andere Einrichtungen kochen, kann diese Planung nicht umgesetzt werden, da die Küche dann an allen vier Seiten z.B. mittels Rollläden geschlossen werden muss. Resultierend daraus, hat man der Küchenplanung vom 17.01.2024 für den Neubau des Kinderhortes in Oberbergkirchen mit der Änderung der Einhausung an allen vier Seiten zugestimmt.

Neubau eines Kinderhortes in Oberbergkirchen, Ziegelberg 4; Vorentwurfsplanung für Freianlagen
Michael Hausperger erläuterte die vom Ingenieurbüro Link erstellte Vorentwurfsplanung für die Gestaltung der Freianlagen. Im Kostenvoranschlag zum Zeitpunkt November 2023 hat man für die Freianlagen eine Summe in Höhe von 75.000 Euro vorgesehen. Die Kostenschätzung des aktuellen Vorentwurfes liegt bei 276.000 Euro. Somit erhöht sich die Gesamtkostenschätzung von 3.711.000 Euro auf 3.912.000 Euro. Einstimmig wurde der Freianlagenplanung der Link Landschaftsarchitekten vom 08.01.2024 für den Neubau eines Kinderhortes in Oberbergkirchen mit Änderungen hinsichtlich der Größe des Mülltonnenhäuschens, der Umgestaltung der Zufahrt mit bereiterem Bankett und breiterem Tor sowie der Umgestaltung der Parkplätze zugestimmt.

Baugebiet Am Hang III; Grundstücksvergabe – Festlegung von Vergabekriterien
Nach Genehmigung des Flächennutzungsplanes konnte der Bebauungsplan „Am Hang III“ bekanntgemacht werden und trat anschließend in Kraft. Nun ist es möglich die Grundstücke an Bewerber zu vergeben. Für die Vergabe von Grundstücken hat man sich für die Festlegung von Vergabekriterien entschieden. Als Kriterien wurden unter anderem örtlicher Bezug, Ehrenamt in der Gemeinde Oberbergkirchen, Kinder sowie Behinderung oder Pflegebedürftigkeit ausgewählt.