Grundstücksverkauf für die Finanzierung des neuen Feuerwehrhauses in Aspertsham

Auszug aus der Gemeinderatssitzung Schönberg vom 13.03.2024

Bauanträge
Dem Antrag auf Baugenehmigung für den Anbau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle in Oberweinbach 3 stimmte der Gemeinderat zu.
Ferner gab es die Zustimmung zum Antrag auf Baugenehmigung für den Einbau eines Melkroboters sowie Umbau und Erweiterung eines Milchviehstalles für mehr Tierwohl und Anbau einer Jungviehseite in Ellwichtern 3.
Das weitere Bauvorhaben betrifft das Grundstück Wargling 1. Das Gremium nahm hierzu den Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung einer Garage für Pkw mit Holzlager zur Kenntnis. Dem Vorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Einstimmig wurde für den Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer ehemaligen landwirtschaftlichen Maschinenhalle zu einer gewerblichen Halle für einen Zimmereibetrieb, die Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Teilgebäudes in eine gewerbliche Lagerhalle mit Büroräumen, die Nutzungsänderung eines ehemaligen landwirtschaftlichen Stalles in eine gewerbliche Lagerhalle für einen Zimmereibetrieb sowie den Einbau einer Hackgutheizung in einen bestehenden Gebäudeteil in Frosching 1 votiert.

Beantragung von Fördermitteln für eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Kindertagesstätten
Der Vorsitzende Alfred Lantenhammer erläuterte den Sachverhalt. Nähere Informationen dazu können aus dem Bericht der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen entnommen werden. Betriebswirtschaftlich macht dies sicherlich Sinn, so Gemeinderatsmitglied Robert Kleindienst, jedoch könnten Probleme bei der Umsetzung entstehen. Zum einen haben sich die Mitarbeiter bewusst für eine Einrichtung entschieden. Zum anderen handelt es sich beim Fachpersonal um Bezugspersonen für Kinder, die wenn möglich in der Einrichtung bleiben sollten. Der Erste Bürgermeister Alfred Lantenhammer ergänzte, dass vor wenigen Jahren die Küche neu eingerichtet wurde. Auch ist das selbständige Kochen ein Markenzeichen der Kita. Im Ergebnis war sich der Gemeinderat einig, dass eine gut funktionierende Einrichtung vorhanden ist, die nicht verändert werden soll. Somit wurde eine interkommunale Zusammenarbeit von Seiten des Schönberger Gemeinderates abgelehnt.

Neubau eines Feuerwehrhauses mit Schützenheim in Aspertsham; Finanzierungs- und Durchführungskonzept
Bereits in der Januar-Gemeinderatssitzung wurde der Planentwurf für die Errichtung eines Feuerwehrhauses mit Schützenheim in Aspertsham den Gremiumsmitgliedern vorgestellt. Dabei wurde zum Ausdruck gebracht, dass der Gemeinderat grundsätzlich gewillt ist, dieses Gebäude zu errichten, solange die Finanzierung gesichert ist. Auch wurde die Verwaltung im Januar beauftragt ein Finanzierungskonzept zu entwerfen. Aufgrund der angespannten Finanzsituation ist eine Finanzierung aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln in den kommenden Jahren nicht möglich. Als einzige Finanzierungsmöglichkeit bietet sich der Verkauf der landwirtschaftlichen Fläche bei Gauling an. Damit könnte der gemeindliche Anteil an Baukosten ohne die Aufnahme eines zusätzlichen Darlehens geleistet werden. Von Seiten des Bauausschusses wurde angeregt, das Grundstück in Gauling erst zu verkaufen, wenn eine Baugenehmigung für den Neubau des Feuerwehrhauses vorliegt. Mehrere Gemeinderatsmitglieder sprechen sich für den Bau des Feuerwehrhauses aus, würden aber das Grundstück nur ungern verkaufen, da es sich um die letzte landwirtschaftliche Fläche der Gemeinde handelt, welche später eventuell zu einem Grundstückstausch benötigt wird. Gemeinderatsmitglied Mayrhofer wies nochmal auf die anstehenden hohen Investitionen für z.B. Hackschnitzelheizung usw. hin. Im Gegenzug betonte Lantenhammer die Wichtigkeit dieses Projektes für den Erhalt der Dorfgemeinschaft in Aspertsham. Des Weiteren merkte Gemeinderatsmitglied Weindl an, dass die Zinssätze sinken werden und der Baubeginn dieses Projektes ohnehin frühestens in einem Jahr wäre. Zunächst soll alles abgeklärt werden, um eine Baukostenschätzung erstellen zu können. Mit einer Gegenstimme wurde sowohl dem Finanzierungs- als auch dem Durchführungskonzept zugestimmt. Der gemeindliche Kostenanteil muss sich im Rahmen der zugesagten 600.000 Euro halten. Des Weiteren hat man sich grundsätzlich für den Planentwurf ausgesprochen, damit dieser mit den zuständigen Fach- und Förderstellen abgeklärt werden kann. Sobald die Genehmigung des Bauvorhabens vorliegt und der Gemeinderat dem Bau des Feuerwehrhauses mit Schützenheim zugestimmt hat, berät dieser nochmals über eine mögliche Finanzierung. Sollte es keine Alternative zum Verkauf der landwirtschaftlichen Fläche in Gauling geben, wird diese Möglichkeit wahrgenommen.

Örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2023
Diesbezüglich erläuterte Elisabeth Sporrer die stichprobenartige Prüfung zur Mitte Februar durchgeführten Rechnungsprüfung. Es wurde festgestellt, dass die Kasse ordnungsgemäß geführt wurde, es wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt. Alle Fragen konnten noch vor Ort geklärt werden. Der Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wurde bekanntgegeben, hierzu wurden keine Einwendungen erhoben.

Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 und Entlastung des Ersten Bürgermeisters
Die im Haushaltsjahr 2023 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) wurden, soweit sie nicht erheblich sind und die Genehmigungen nicht schon in früheren Gemeinderatssitzungen erfolgt sind, genehmigt.
Die Jahresrechnung für 2023 wurde mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Feststellung des Ergebnisses
Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt:
2.863.655,28 €
Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt:
3.770.230,58 €
Gesamthaushalt: 6.633.885,86 €
Stand des Vermögens und der Schulden
Zuführung zur Rücklage: 474.765,73 €
Rücklagenstand am 31.12.2023: 640.026,61 €
Schuldenstand am 31.12.2023: 4.721.295,00 €
Einwohnerstand: 1.156 Einwohner
Dem Ersten Bürgermeister Alfred Lantenhammer wurde die Entlastung erteilt.

Antrag auf Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße 49 von der Siedlung Lerch zur Hauptstraße
Von Seiten eines Anwohners der Siedlung Lerch wurde ein Antrag auf Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße von der Siedlung Lerch zur Hauptstraße gestellt. Derzeit ist die Straße als Gemeindeverbindungsstraße gewidmet und damit in der Baulast der Gemeinde Schönberg. Ob der Ausbau gefördert werden würde, kann erst nach Stellung eines Zuwendungsantrages anhand eines Bauentwurfes abschließend geklärt werden. Derzeit kommt ein Ausbau dieser Gemeindeverbindungsstraße angesichts der aktuellen Haushaltslage der Gemeinde Schönberg nicht in Betracht. Der Antrag wird in die Liste der möglichen zukünftigen Investitionen mit aufgenommen.

Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße „Von Schönberg nach Frosching“
Vom Dritten Bürgermeister Reinhard Obermeier wurde ein Antrag auf Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße „Von Schönberg nach Frosching“ gestellt. Auch diesem Antrag kann aufgrund der finanziellen Situation nicht stattgegeben werden. Vorgeschlagen wurde jedoch, dass die Gemeindearbeiter notwendige Reparaturen durchführen sollen. In diesem Zuge stellte Gemeinderatsmitglied Josef Leitl einen Antrag, dass auch an der Straße in der Unteren Hofmark notwenige Reparaturen vollzogen werden sollen. Einstimmig hat man sich dafür ausgesprochen, dass hinsichtlich der Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße „Von Schönberg nach Frosching“ sowie der Gemeindeverbindungsstraße in der Unteren Hofmark eine Begutachtung vor Ort durch den Ersten Bürgermeister, den Gemeinderat sowie die Gemeindearbeiter stattfinden soll, damit festgestellt werden kann, welche Arbeiten gemacht werden müssen/können. Die Sanierungskosten dürfen das im Verwaltungshaushalt festgelegte Budget für Straßensanierungen nicht übersteigen.