Erster Entwurf für Umbau des Kramer-Anwesens

Auszug aus der Gemeinderatssitzung Schönberg vom 06.12.2023

Umbau des Kramer-Anwesens in der Hauptstraße 6 zu Wohnungen;
Vorentwurfsplanung des Architekten Lorenz
Vom Ingenieurbüro Georg Lorenz wurden zwei verschiedene Entwürfe für den Umbau des Kramer-Anwesens in der Hauptstraße 6 vorgelegt. Es gibt eine Variante mit fünf und eine mit sechs Wohnungen. Eine Kostenschätzung liegt zum Zeitpunkt der Sitzung nicht vor. Geplant ist für das Vorhaben Zuwendungen nach dem kommunalen Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) zu beantragen. Die Zuwendungshöhe beträgt im Bestand bis zum 40 % der Gesamtkosten einschließlich dem Wert des Baugrundstücks. Von Seiten des Bayerischen Gemeindetages wurde mitgeteilt, dass derzeit Planungen hinsichtlich der Erhöhung des Fördersatzes von 40 % auf 45 %, wenn 60 % der Wohnungen an Beschäftigte in der Daseinsvorsorge vermietet werden, laufen. Es könnte sich also lohnen, diese Änderung noch abzuwarten. Zusätzlich werden bis zu 60 % der Gesamtkosten als zinsverbilligtes Darlehen gewährt. Das Gremium nahm den Entwurf des Ingenieurbüro Georg Lorenz vom 29.11.2023 für die Sanierung und den Umbau eines bestehenden Wohnhauses zu einem Mehrfamilienhaus mit Wohnungen in Schönberg, Hauptstraße 6 zur Kenntnis. Die Planung soll hinsichtlich der Optimierung auf fünf oder sechs Wohneinheiten, der Umplanung der Südansicht sowie der Abstimmung der Dachform auf den Aufzug und der Klärung mit der kommunalen Wohnbauförderung bzgl. dem Einbau eines Aufzuges, abgeändert werden. Ferner wurde der Architekt Lorenz beauftragt, die Förderung für Einzelmaßnahmen nach BAFA und die Verwaltung, Förderanträge im Rahmen der kommunalen Wohnbauförderung, zu stellen. Die beiden Förderanträge sollen miteinander abgestimmt werden.

Änderung der Kindergartenordnung für die Kindertagesstätte „St. Michael“;
Erhöhung der Elternbeiträge
Die Elternbeiträge wurden in der Vergangenheit alle zwei Jahre erhöht. Zuletzt wurden diese zum September des Jahres 2022 um 9 % erhöht. Seitdem hat sich die Ausgabenseite, insbesondere bei den Personalkosten, deutlich verändert. Diese erhöhten sich im Jahr 2023 je Vollzeitkraft um 3.000 Euro. In 2024 erfolgt eine tarifliche Erhöhung um durchschnittlich 10,54 %. Aber auch die Aufwendungen für Ausbildung, Gebäude- und Grundstücksunterhalt, Versicherungen, Verbrauchsgebühren usw. steigen ständig. Somit kann man eher von einer Anpassung als von einer Erhöhung sprechen. Aus den genannten Gründen werden die Elternbeiträge ab September 2024 wie folgt erhoben:
Kindergartenkinder: jew. Zzgl. 4,– € Spielgeld
Nutzungszeit über 4 bis 5 Std.                                  120,00 €
Nutzungszeit über 5 bis 6 Std.                                  128,00 €
Nutzungszeit über 6 bis 7 Std.                                  149,00 €
Nutzungszeit über 7 bis 8 Std.                                  163,00 €
Nutzungszeit über 8 bis 9 Std.                                  178,00 €
Nutzungszeit über 9 bis 10 Std.                                195,00 €
Nutzungszeit über 10 Std.                                          213,00 €
Krippenkinder: bis 4 Std. jew. zzgl. 2,– € Spielgeld, ab 4 Std. jew. zzgl. 4,– € Spielgeld
Nutzungszeit über 2 bis 3 Std.                                  131,00 €
Nutzungszeit über 3 bis 4 Std.                                  146,00 €
Nutzungszeit über 4 bis 5 Std.                                  196,00 €
Nutzungszeit über 5 bis 6 Std.                                  211,00 €
Nutzungszeit über 6 bis 7 Std.                                  239,00 €
Nutzungszeit über 7 bis 8 Std.                                  260,00 €
Nutzungszeit über 8 bis 9 Std.                                  283,00 €
Nutzungszeit über 9 bis 10 Std.                                305,00 €
Nutzungszeit über 10 Std.                                          334,00 €
Schulkinder: jew. zzgl. 2,– € Spielgeld
Ohne Möglichkeit der Hausaufgabenausführung
Mittagsbetreuung über 1 bis 2 Std.                        59,00 €
Mittagsbetreuung über 2 bis 3 Std.                        66,00 €
Mittagsbetreuung über 3 bis 4 Std.                        89,00 €
Mit Möglichkeit der Hausaufgabenausführung
Mittagsbetreuung über 1 bis 2 Std.                        104,00 €
Mittagsbetreuung über 2 bis 3 Std.                        126,00 €
Mittagsbetreuung über 3 bis 4 Std.                        149,00 €
Mittagsbetreuung über 4 bis 5 Std.                        171,00 €
Bei allen Elternbeiträgen handelt es sich um Monatsbeiträge, welche 11x jährlich erhoben werden.
Im Hortbereich erfolgt eine Umstellung – hier wird künftig zwischen einer Betreuung mit bzw. ohne Hausaufgabenbetreuung unterschieden. Zudem fällt die Gebühr pro Nachmittag weg; diese ist in den Stundenbeiträgen eingerechnet. Trotz der Erhöhung sind die Elternbeiträge der Kindertagesstätte Schönberg im Landkreisvergleich günstig. Ferner werden derzeit in den vier Kitas im VGem-Bereich gleich hohe Elternbeiträge erhoben. Der vom Freistaat Bayern gezahlte Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 € pro Monat und Kindergartenkind ist noch nicht abgezogen. Eltern unter bestimmten Einkommensgrenzen erhalten zudem auf den Krippenbeitrag einen Zuschuss von 100 € monatlich. Möchte man das durch den Betrieb der Kindertagesstätte entstehende Defizit (ohne den gemeindlichen Anteil der Förderung) auf die Elternbeiträge umlegen, so hätten im Kalenderjahr 2022 die Beiträge um durchschnittlich 77 € pro Kind im Monat höher sein müssen.

Freiwillige Feuerwehr Schönberg;
Beschaffung von Schutzanzügen
Seitens des Ersten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Schönberg wurde ein Antrag auf Ersatzbeschaffung von Schutzanzügen gestellt. Derzeit ist die Feuerwehr Schönberg mit dem Schutzanzug Bayern 2000 ausgestattet. Da dieser Schutzanzug nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht, wird mittelfristig die Produktion eingestellt. Aufgrund der hohen Anzahl an Feuerwehranwärtern besteht auch bei der Ausrüstung der Jugendfeuerwehr Handlungsbedarf. Seitens der Vorstandschaft der Freiwilligen Feuerwehr e. V. wurde eine Beteiligung in Höhe von 10.000 € in Aussicht gestellt. Einstimmig hat man sich für die Neuanschaffung von Einsatzkleidung für die FFW Schönberg ausgesprochen. Der Erste Kommandant Benjamin Bock wurde gebeten den genauen Bedarf für Feuerwehr und Jugendfeuerwehr zu ermitteln und entsprechende Vergleichsangebote bei mehreren Anbietern einzuholen.

Nutzung des alten Feuerwehrhauses
Nachdem die Feuerwehr nun ins neue Feuerwehrhaus umgezogen ist, ist das alte Feuerwehrhaus ungenutzt. Dieses Gebäude wird für die Unterbringung von Gegenständen der Ortsvereine (z.B. Dorffest-Gegenstände, usw.) zur Verfügung gestellt. Die Einlagerung kontrolliert der gemeindliche Bauhof bzw. ist dieser dazu auch weisungsbefugt.

Anpassung der Hallenordnung für die Markt-, Kultur- und Sporthalle in Eschlbach
Die Hallenordnung für die Markt-, Kultur- und Sporthalle in Eschlbach wurde dahingehend abgeändert, dass die benutzten Räume am ersten Werktag nach der Veranstaltung (Mo-Fr) – bei Bedarf sofort oder zu einem gesondert vereinbarten Zeitpunkt – ordnungsgemäß gereinigt an die Gemeinde bzw. einen von der Gemeinde bestellten Verantwortlichen übergeben werden muss. Des Weiteren behält sich die Gemeinde bei unzureichender Reinigung das Recht vor, die Reinigungsarbeiten selbst auszuführen bzw. die Ausführung zu beauftragen und die Kosten für die ordnungsgemäße Ausführung dem Benutzer in Rechnung zu stellen. Auch soll das Anbringen von Nägeln, Reißnägeln etc. unterbleiben. Sofern dennoch solche Materialien angebracht wurden, sind diese zusammen mit der kompletten Dekoration nach der Veranstaltung wieder rückstandslos zu entfernen.

Unterbringung von Flüchtlingen
In der letzten Bürgermeisterversammlung wurde von Landrat Heimerl auf die Verknappung von Wohnungen zur Unterbringung von Flüchtlingen hingewiesen. Dem Landkreis werden 14-tägig 50 Flüchtlinge zugewiesen. Sollte dies so weitergehen, werden Ende Januar/Anfang Februar die vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten zu Ende gehen. Er bittet deshalb die Gemeinden, leerstehende Wohnungen, die für die Unterbringung von Flüchtlingen geeignet sind, dringend an das Landratsamt Mühldorf a. Inn zu melden. Sollten keine Wohnungen zur Verfügung stehen, wird eine Zwangszuteilung an die Gemeinden unausweichlich sein. Dabei werden denjenigen Gemeinden, die ihre prozentuale Quote nicht erfüllen, zuerst Flüchtlinge zugewiesen. Wie aus einer Aufstellung ersichtlich ist, hat die Gemeinde Schönberg die Quote übererfüllt, auch aufgrund der in den letzten Jahren durchgeführten Maßnahmen. Trotzdem hat der Erste Bürgermeister Alfred Lantenhammer die noch freistehende Flüchtlingsunterkunft in der Gewerbestraße 3 gemeldet sowie nach Rücksprache mit dem Eigentümer auch das Anwesen in Lerch 5.

Erhöhung der Anzahl der Feldgeschworenen
In der Vergangenheit wurde jeder Gemeindearbeiter auch zum Feldgeschworenen bestellt. Deshalb hat man sich dafür entschieden, die Anzahl der Feldgeschworenen von sechs auf sieben zu erhöhen. Im nächsten Schritt ist das Benehmen der Feldgeschworenen herzustellen. Erst danach kann die Bestellung eines neuen Feldgeschworenen erfolgen.