Umbau des Kramer-Anwesens erst im Jahr 2026

Auszug aus der Gemeinderatssitzung Schönberg vom 07.02.2024

Bauantrag
Zu Beginn der Sitzung behandelte der Gemeinderat den eingereichten Bauantrag.
Der Antrag auf Baugenehmigung für die Einwallung der bestehenden Biogasanlage in Stangelszell 1 wurde vom Gremium zur Kenntnis genommen. Dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Bauleitplanung; Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schönberg
Der Gemeinde Schönberg liegt ein Antrag vor in der Nähe von Höhfurth auf dem Grundstück mit der Flur-Nr. 431, Gemarkung Schönberg, eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten. Zur Deckung des Bedarfs an Flächen zur Nutzung regenerativer Energien (Photovoltaik) ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes, vorzugsweise als vorhabenbezogener Bebauungsplan, erforderlich. Hierfür wurde der Aufstellungsbeschluss bereits gefasst. Seitens der Gemeinde Schönberg wird die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 9 beabsichtigt. Die Änderung sieht insbesondere die Festsetzung eines Sondergebietes für die Nutzung der Sonnenenergie zur Stromerzeugung vor. Das Deckblatt zum Flächennutzungsplan umfasst das Gebiet mit der Flur-Nr. 431, Gemarkung Schönberg. Ferner wird das Gebiet im Norden durch die Staatsstraße 2086 und im Osten, Westen und Süden durch landwirtschaftliche Fläche umgrenzt.
Der genaue Umgriff ist nachfolgend im Lageplan dargestellt:

Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung des Planentwurfs wird der Entwurf, zusammen mit der Begründung, öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.

Umbau des Kramer-Anwesens in der Hauptstraße 6 zu Wohnungen; Änderung des Entwurfes
In der vergangenen Gemeinderatssitzung wurde dem Bauentwurf vom Architekten Georg Lorenz mit Änderung der Dachgestaltung zugestimmt. Nach einer Bestandsvermessung, insbesondere des Dachstuhles, wurde festgestellt, dass die Dachneigung nicht wie im Bestandsplan eingezeichnet 40 Grad, sondern tatsächlich nur 30 Grad beträgt. Bei 30 Grad kann keine Wohnung im Dachgeschoss eingebaut werden. Alternativ müsste man den Dachstuhl erneuern und mit einer höheren Dachneigung errichten, um im Dachgeschoss doch noch eine Wohnung einbauen zu können. Von Seiten des Architekten wurde dazu die Kostenschätzung überarbeitet. Die Kosten für fünf Wohnungen ohne Dachgeschossausbau würden ca. 669.000 Euro abzüglich des Zuschusses der Kommunalen Wohnbauförderung in Summe von 517.812 Euro (Eigenanteil der Gemeinde 151.188 Euro) betragen. Würde das Dachgeschoss ausgebaut werden und sodann sechs Wohnungen errichtet werden, würden die Kosten ca. 878.000 Euro ausgenommen der Zuwendungen der Kommunalen Wohnbauförderung in Höhe von 601.412 Euro (Eigenanteil der Gemeinde 276.588 Euro) entstehen. Einstimmig hat man sich dafür ausgesprochen, dass das Dachgeschoss des Kramer-Anwesens nicht als Wohnung ausgebaut werden soll. Mit dieser Vorgabe soll nun der Eingabeplan vom Architekten Georg Lorenz erstellt werden. Durch die Verwaltung soll ein Antrag zur Kommunalen Wohnbauförderung gestellt werden. Aufgrund der finanziellen Lage und der Projekte, welche in den nächsten beiden Jahren auszuarbeiten sind (Feuerwehrhaus und Fernwärme), hat man entschieden, dass der Beginn der Umbauarbeiten erst im Jahr 2026 angestrebt werden soll. Da sich das Gebäude in einem sehr guten Zustand befindet, soll das Gebäude bis dahin vermietet werden.