Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Hang III“ abgeschlossen

Auszug aus der Gemeinderatssitzung Oberbergkirchen vom 18.12.2023

Bauanträge
Das Gremium hat die Bauvorlagen zum Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Utzing 5 zur Kenntnis genommen. Der Bauvoranfrage hinsichtlich Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage wurde grundsätzlich zugestimmt. Auch gegen die Anträge auf Abweichung der Abstandsflächen wurden keine Einwände vorgebracht. Des Weiteren gab es bezüglich der beantragten Dachneigung zwischen 20 und 30 Grad keine Beanstandungen. Die neu geplante Zufahrtsstraße liegt im Kurvenbereich, allerdings nördlich davon, sodass beim Aus- und Einfahren dennoch eine relativ gute Übersichtlichkeit gegeben sein dürfte. Dem Gesamtvorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Der Antrag auf Vorbescheid für die Verfüllung mit belastetem Material Kategorie B (früher Z1.2-Material) auf der westlichen Teilfläche und Rekultivierungsmaßnahmen und Anlage eines Ökokontos in der Nähe von Aubenham wurde abgelehnt. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ziegelberg I und weicht davon u. a. anhand der festgelegten Nutzungsart der Fläche, der Auffüllung der Fläche auf bis zu 9,42 m und Entfernung des Walls aus Oberboden ab. Seitens der Gemeinde wurde den geplanten Abweichungen nicht zugestimmt. Insbesondere die geplante Auffüllung auf 9,42 m Höhe sowie die Auffüllung mit Z 1.2-Material wurde abgelehnt. Lediglich gegen die Entfernung des Walls aus Oberboden wurden keine Bedenken vorgebracht.

Aufstellung des Bebauungsplanes Am Hang III; Behandlung der bei der Träger- und Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Am Hang III musste im August nochmal gestoppt und unter neuen rechtlichen Vorgaben weitergeführt werden. Nun konnte im November die öffentliche Auslegung erfolgen. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurden lediglich redaktionelle Änderungen bzw. Ergänzungen in den Hinweisen beschlossen, so z. B. hinsichtlich von Ausgleichsmaßnahmen für Zauneidechsen oder bzgl. der Freihaltung von Notwasserwegen.

Aufstellung des Bebauungsplanes Am Hang III; Satzungsbeschluss
Ohne Gegenstimme wurde der Bebauungsplan Am Hang III in der Fassung vom 18.12.2023 als Satzung beschlossen.

Änderung der Kindergartenordnung für das Haus der Kinder „St. Martin“; Erhöhung der Elternbeiträge
In der Vergangenheit wurden die Elternbeiträge im Turnus von zwei Jahren erhöht. So wurden diese zuletzt zum September 2022 erhöht. Durch ständig ansteigende Kosten insbesondere Personalkosten, hat sich die Ausgabenseite seither deutlich verändert. Die Kosten je Vollzeitkraft sind im Jahr 2023 um 3.000 Euro angestiegen, in 2024 erfolgt eine tarifliche Erhöhung um durchschnittlich 10,54 %. Nicht außer Betracht gelassen werden sollten die ständig ansteigenden Aufwendungen für Ausbildung, Gebäude- und Grundstücksunterhalt, Versicherungen, Verbrauchsgebühren, usw. Zudem steigt die Förderung des Freistaates nicht in dem Maße wie die zu leistenden Ausgaben. Die Erhöhung ist deshalb eher als Anpassung zu betrachten. Vorgeschlagen wurde deshalb, die Elternbeiträge um 25 % anzuheben. Trotz der vorgeschlagenen Steigerung sind die Elternbeträge vom Haus der Kinder Oberbergkirchen im Landkreisvergleich günstig, wie eine Sicht auf die Elternbeiträge von mehreren Einrichtungen zeigte. Zu beachten ist dabei, dass die Beiträge der fremden Einrichtungen für das laufende Jahr gelten, viele Einrichtungen werden diese jedoch zum September 2024 teilweise deutlich anheben. Die Höhe der Elternbeiträge in den vier Kitas im VGem-Bereich bleibt gleich. Einstimmig sprach sich der Gemeinderat für folgende Elternbeiträge ab September 2024 aus:
Kindergartenkinder:  jew. zzgl. 4,– Euro Spielgeld
Nutzungszeit über 4 bis 5 Std.                                  120,00 €
Nutzungszeit über 5 bis 6 Std.                                  128,00 €
Nutzungszeit über 6 bis 7 Std.                                  149,00 €
Nutzungszeit über 7 bis 8 Std.                                  163,00 €
Nutzungszeit über 8 bis 9 Std.                                  178,00 €
Nutzungszeit über 9 bis 10 Std.                                195,00 €
Krippenkinder: jew. zzgl. 2,– Euro Spielgeld bis 4 Std. NZ, ab 4 Std. zzgl. 4,– Euro Spielgeld
Nutzungszeit über 2 bis 3 Std.                                  131,00 €
Nutzungszeit über 3 bis 4 Std.                                  146,00 €
Nutzungszeit über 4 bis 5 Std.                                  196,00 €
Nutzungszeit über 5 bis 6 Std.                                  211,00 €
Nutzungszeit über 6 bis 7 Std.                                  239,00 €
Nutzungszeit über 7 bis 8 Std.                                  260,00 €
Nutzungszeit über 8 bis 9 Std.                                  283,00 €
Nutzungszeit über 9 bis 10 Std.                                305,00 €
Schulkinder: jew. zzgl. 2,– Euro Spielgeld
Ohne Möglichkeit der Hausaufgabenausführung,
Mittagsbetreuung über 1 bis 2 Std.                        59,00 €
Mittagsbetreuung über 2 bis 3 Std.                        66,00 €
Mittagsbetreuung über 3 bis 4 Std.                        89,00 €
Mit Möglichkeit der Hausaufgabenausführung
Mittagsbetreuung über 1 bis 2 Std.                        104,00 €
Mittagsbetreuung über 2 bis 3 Std.                        126,00 €
Mittagsbetreuung über 3 bis 4 Std.                        149,00 €
Mittagsbetreuung über 4 bis 5 Std.                        171,00 €
Bei allen Elternbeiträgen handelt es sich um Monatsbeiträge, welche 11 x jährlich erhoben werden. Der vom Freistaat Bayern gezahlte Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 € pro Monat und Kindergartenkind ist noch nicht abgezogen. Eltern und bestimmten Einkommensgrenzen erhalten zudem auf den Krippenbeitrag einen Zuschuss von 100 € monatlich.

Neubau eines Kinderhortes in Oberbergkirchen, Ziegelberg 4; Küchenplanung
Der von der Firma Großküchen Lehner GmbH & Co. KG erarbeitete Konzeptplan wurde vom Vorsitzenden den Gemeinderatsmitgliedern vorgestellt. Von Seiten der Kindergartenleitung wurde dem Konzept zugestimmt, wenn nur für den Hort gekocht werden soll. Ist jedoch geplant mit dieser Küche für beide Einrichtungen zu kochen, dann ist die Küche zu klein, es fehlen Lager- und Zubereitungsflächen. Die Kosten dafür werden auf 120.000 Euro geschätzt, einkalkuliert wurden dafür jedoch nur 70.000 Euro. Deshalb wurden verschiedene Optionen, um einerseits die Kosten zu senken und andererseits die Nutzbarkeit der Küche zu verbessern, erarbeitet und vorgestellt. Erster Bürgermeister Hausperger merkte an, dass der Hort so gebaut werden soll, dass auch für den Kindergarten und die Krippe mitgekocht werden kann. Hauptgrund hierfür sind die geringeren laufenden Kosten, insbesondere bei den Personalkosten. Einstimmig wurde dem Konzeptplan der Großküchen Lehner GmbH & Co. KG vom 27.11.2023 für die Ausstattung der Küche im Hort mit den besprochenen Änderungen zugestimmt. Änderungen sollen u. a. bei der Ausführung der Küche vorgenommen werden. Es soll eine Kombination aus Gastro- und Haushaltsküche angestrebt werden. Der Spühlbereich soll in Edelstahl ausgeführt werden, ebenso der Elt-Ceran-Vollherd mit Bratrohr und Sockelblende sowie die Arbeitsflächen. Der übrige Bereich, insbesondere beim Ausgabebereich zum Speiseraum, soll als Haushaltsküche geplant werden. Des Weiteren soll durch das Versetzen des Kühlschrankes, die Arbeitsfläche als Buffet- und Arbeitsfläche für Kinder vergrößert werden. Für die Kinder soll eine Stufe und ein Handwaschbecken vorgesehen werden. Ergänzend soll gegenüber der Kochzeile ein Kragarmregel vorgesehen sowie das Trockenlager vergrößert und dafür der Raum daneben verkleinert werden.

Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oberbergkirchen durch Deckblatt Nr. 11;
Behandlung der bei der Träger- und Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
Der Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 11, wurde im November bis Mitte Dezember öffentlich ausgelegt. Es wurden von den Trägern öffentlicher Belange keine Einwände mehr vorgebracht, welche eine Änderung des Entwurf des Flächennutzungsplanes, Deckblatt Nr. 11, zur Folge gehabt hätten.

Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oberbergkirchen durch Deckblatt Nr. 11;
Feststellungsbeschluss
Zunächst wurde durch das Gremium festgestellt, dass keine Änderungen des Flächennutzungsplanes, Deckblatt Nr. 11 aufgrund der öffentlichen Auslegung vorzunehmen sind. Von einer erneuten öffentlichen Auslegung wurde deshalb abgesehen. Der Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 11 wurde in der Planfassung vom 18.12.2023 festgestellt. Das Deckblatt Nr. 6 ist dem Landratsamt Mühldorf a. Inn zur Genehmigung vorzulegen.

Neubau einer Trinkwasser-Verbindungsleitung zwischen Bichling und Irl; Beantragung von Zuwendungen
Herr Hausperger stellte dem Gemeinderat den aktuellen Planentwurf vor. Vom Ingenieurbüro Sehlhoff wird aktuell der Förderantrag für die Maßnahme erarbeitet. Damit die Gemeinde bereits im kommenden Jahr die Radwege entlang der Staatsstraße 2086 und 2354 realisieren kann, ist zeitnah ein Antrag zu stellen. Im Einvernehmen hat man sich dafür entschieden, dass ein Zuwendungsantrag für den Neubau einer Trinkwasser-Verbindungsleitung zwischen Bichling und Irl gestellt werden soll. Auch hat man sich dafür ausgesprochen, das Vorhaben nach Nr. 8.2 der Richtlinie für Zuwendungen zu wasserrechtlichen Vorhaben – RZWas 2021 durchzuführen.

Straßenbestandsverzeichnis
Die Gemeinde hat beschlossen, die öffentlichen Feld- und Waldwege mit den Nrn. 45 „In Bichling“, 46 „Der Heider Wiesenweg“ und 99 „Von Utzing nach Bindlhub – I“ komplett einzuziehen.