Haushalt der VGem Oberbergkirchen für 2024 beschlossen
Auszug aus der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen vom 04.12.2023
Grundschule VGem Oberbergkirchen; Förderprogramm DigitalPakt – Vorstellung zweiter und letzter Beschaffungsvorgang
Im Förderprogramm DigitalPakt steht der Grundschule VGem Oberbergkirchen eine Förderung in Höhe von insgesamt 75.308 Euro zur Verfügung. Bezuschusst werden hierbei alle Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur einschließlich der Endgeräte. Der Fördersatz beträgt 90 %, sogenannte schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets) werden mit maximal 25.000 € oder 20 % des Gesamtinvestitionsvolumens gefördert. Im ersten Beschaffungsvorgang wurden bereits zwei Tageslichtbeamer, AccessPoints, zwei Whiteboards sowie eine Dokumentenkamera und ein Tabletsatz erworben. Hierfür betrug das Investitionsvolumen rund 49.000 Euro, die Fördersumme dürfte zwischen 38.000 Euro und 40.000 Euro liegen. Die Förderung wurde bislang noch nicht ausbezahlt, obwohl eine erste Sichtung des Verwendungsnachweises bereits im Sommer erfolgte. Bei dem kürzlich geführten Gespräch mit der Schulleitung, Frau Mooser, dem Schulbeauftragen Herrn Lantenhammer, dem Vorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen, Herrn Hausperger, dem Kämmerer der VGem Oberbergkirchen, Herrn Obermaier, und der Beraterin für Digitale Bildung des Landkreises, Frau Vogel, hat man sich über die Investitionen im zweiten Beschaffungsvorgang beraten. Von Seiten der Beraterin für Digitale Bildung des Landkreises wurde vorgeschlagen, die Klassenzimmer mit Laserbeamer mit Miracast-Unterstützung für eine drahtlose Bildübertragung auszustatten. Sollten die Maßnahmen derartig umgesetzt werden können, würde das eine deutliche Veränderung der vorhandenen digitalen Infrastruktur bedeuten. Ferner bedarf es für diese Lösung größerer Investitionen hinsichtlich der Anschaffung von Lehrertablets, Beamer, Dongle sowie weiteres Zubehör. Für jedes Klassenzimmer wird mit einem Aufwand von 4.500 Euro bis 5.000 Euro gerechnet. Alternativ könnten die älteren Beamer, welche ohnehin nach und nach ausfallen, ersetzt werden. Wenn gewünscht, könnten Whiteboards mit aufgesetztem Beamer erworben werden. Auch Dokumentenkameras könnten teilweise erneuert werden. Ersatzbeschaffungen für Laptops sind möglich, bis die Grenze von 25.000 Euro erreicht wird. Letztendlich hat man sich dafür ausgesprochen, dass sämtliche Klassenzimmer weiterhin mit kabelgebundenen Bildübertragungen ausgestattet werden sollen. Bestandsgeräte sollen soweit notwendig ersetzt werden, insbesondere die vorhandenen Beamer durch Laserbeamer. In Absprache mit der Grundschule VGem Oberbergkirchen können weitere Anschaffungen hinsichtlich z.B. Whiteboards, usw. getätigt werden.
Investitionsprogramm und Finanzplan 2023 – 2027; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024
Hierzu erläuterte Georg Obermaier, Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen, die wichtigsten Festsetzungen im Haushaltsplan. Als positiver Aspekt wurde erwähnt, dass die Umlage des Schulverbandes trotz höherer Kosten für die Schülerbeförderung bei 750 Euro pro Schüler bleiben kann. Die Umlage der Verwaltungsgemeinschaft hingegen bedarf aufgrund der deutlich ansteigenden Personalkosten einer Erhöhung um 25 Euro pro Einwohner. Die VGem-Umlage beträgt somit künftig 218 Euro pro Einwohner.
Ohne Gegenstimme wurde dem Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027 wie folgt zugestimmt:
Jahr Einnahmen Ausgaben
2023 1.903.142 Euro 1.903.142 Euro
2024 2.102.118 Euro 2.102.118 Euro
2025 1.919.230 Euro 1.919.230 Euro
2026 1.917.630 Euro 1.917.630 Euro
2027 1.912.630 Euro 1.912.630 Euro
Auch das Investitionsprogramm für diese Zeit wurde bewilligt, dieses stellt sich folgendermaßen dar:
Jahr Ausgaben
2023 186.200 Euro
2024 157.000 Euro
2025 41.000 Euro
2026 31.000 Euro
2027 31.000 Euro
Der Haushaltsplan für 2024 schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.861.400 Euro, im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 240.718 Euro. Im Haushaltsjahr 2024 wurden keine Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Verwaltungshaushalt sowie Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt vorgesehen. Zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wurde ein Höchstbetrag der Kassenkredite von 100.000 Euro festgesetzt.