VGem Oberbergkirchen bildet wieder aus

Auszug aus der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen vom 18.03.2024

Örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2023
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses und Erster Bürgermeister der Gemeinde Zangberg, Georg Auer, berichtete vom Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung. Hierbei wurden unter anderem die Haushaltsüberschreitungen geprüft. Hinsichtlich des Familienstützpunktes wurde erwähnt, dass keine Aktionen im Ferienprogramm mehr angeboten werden sollen, da der Familienstützpunkt andere Prioritäten hat und es ein ausreichendes Angebot von den Vereinen gibt. Ansonsten konnte im Ergebnis festgestellt werden, dass es keinen Grund zur Beanstandung gibt. Dem Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wurde vollumfänglich zugestimmt. Einwendungen wurden nicht erhoben.

Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 und Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden
Die im Haushaltsjahr 2023 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) wurden, soweit sie nicht erheblich waren und die Genehmigung nicht schon in früherer Gemeinderatssitzung erfolgt ist, nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung für 2023 wurde mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Feststellung des Ergebnisses
Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt:     1.576.579,26 Euro
Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt:       74.245,30 Euro
Gesamthaushalt:                                                                           1.650.824,56 Euro
Stand des Vermögens und der Schulden
Entnahme aus der Rücklage VGem:                                             20.175,53 Euro
Zuführung zur Rücklage VG-Schulverband:                        4.624,08 Euro
Rücklagenstand VGem am 31.12.2023:                                       128.700,12 Euro
Rücklagenstand VG-Schulverband am 31.12.2023:          28.292,09 Euro
Gesamtrücklagenstand am 31.12.2023:                                156.992,21 Euro
Einwohnerstand:                                                                           5.048 Einwohner
Dem Gemeinschaftsvorsitzenden wurde einstimmig die Entlastung erteilt.

Beantragung von Fördermitteln für eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Kindertagesstätten
Aktuell stehen wichtige Entscheidungen bezüglich der baulichen Ausgestaltung und der Ausstattung der Küchen in den Kindertagesstätten Lohkirchen, Oberbergkirchen und Zangberg an. Voraussichtlicher Baubeginn für alle drei Bauprojekte ist Frühjahr 2024, eine Fertigstellung 2025. In allen drei Kindertagesstätten ist eine Küche mit Speiseraum vorgesehen. In den Kitas der Gemeinden Lohkirchen und Zangberg wurde bislang nicht selbst gekocht sondern nur Brotzeiten zubereitet und angeliefertes Mittagessen ausgegeben. Der Wunsch nach selbstgekochtem Essen ist jedoch in beiden Einrichtungen da. Wird mehr als nur gelegentlich, also täglich gekocht, dann fordert das Gesundheitsamt eine Küche, die an drei Seiten geschlossen ist, was baulich nicht so ohne weiteres umzusetzen ist. Es könnte sich also anbieten, eine Küche besser auszustatten und Essen an die anderen Kitas mittels Thermoporte auszuliefern. In den aktuellen Planungen ist die Küche in Oberbergkirchen an drei Seiten geschlossen, in Lohkirchen und Zangberg an zwei. In den aktuellen Planungen ist vorgesehen, dass die Küche in der Kindertagesstätte in Oberbergkirchen gut ausgestattet wird. Soll jedoch das Essen in Oberbergkirchen zubereitet und anschließend an die anderen Kitas ausgeliefert werden, hat das einerseits Auswirkungen auf den Platzbedarf und andererseits wird vom Gesundheitsamt eine vierseitig geschlossene Küche gefordert. Dies könnte beispielsweise an der vierten Seite mittels Jalousien erfolgen. Die Finanzlage der vier Gemeinden verschlechtert sich gerade drastisch, wodurch finanzieller Druck entstehen wird. Das eigene Kochen in den Kitas, teilweise sogar unter Einbindung der Kinder, ist eine hervorragende Sache, die auch bei den Eltern gut ankommt und die Qualität der Einrichtung erheblich aufwertet. Leider ist das eigene Kochen aber alles andere als kostendeckend. Ein weiteres laufend bestehendes Problem in allen vier Kindertagesstätten sind die hohen bürokratischen Hürden für den Erhalt des Personalkostenzuschusses. Aufgrund deren erheblicher Höhe können die Gemeinden den Betrieb der Kitas nur mit diesen staatlichen Personalkostenzuschüssen aufrechterhalten. Um diese Personalkostenzuschüsse zu erhalten, muss ein Anstellungsschlüssel und ein Qualifikationsschlüssel eingehalten werden. Werden die Schlüssel nicht eingehalten, entfällt der Förderanspruch komplett. Eine Konsequenz, die sich keine Gemeinde erlauben kann. Grundlage für den Anstellungsschlüssel sind die Buchungszeiten der Kinder. Da im Laufe des Kindergartenjahres meist Kinder hinzukommen, wird zu Beginn des Kindergartenjahres in der Regel ein großzügiger Anstellungsschlüssel gewählt, um bei Neuaufnahmen nicht in Bedrängnis zu geraten. Bisher konnten sich die Gemeinden das leisten, aktuell sieht die finanzielle Situation weniger rosig aus, wodurch Spardruck entstehen wird. Richtig problematisch wird die Situation bei längeren Krankheitsfällen des Personals, da der Anstellungs- und Qualifikationsschlüssel trotzdem eingehalten werden muss. Untereinander dürfen die Kitas derzeit kein Personal austauschen, da die jeweilige Gemeinde der Arbeitgeber ist. Einsparungen in spürbarer Höhe bei Beibehaltung des Status quo wären beispielsweise bei interkommunaler Zusammenarbeit möglich. Hierfür könnte Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen als „Dienstleister“ fungieren und das Personal für alle vier Kitas bereitstellen. In der Praxis muss sich dadurch wenig ändern, aber ein Austausch von Personal wäre dann möglich sowie das gemeinsame Kochen unproblematisch. Seitens des Freistaates Bayern werden derartige Bestrebungen unterstützt, 90.000 Euro bei einem Fördersatz von 85 % können beantragt werden. Für den Erhalt der Förderung muss eine Einsparung von 15 % nachgewiesen werden, was speziell bei den Küchen nicht sehr schwierig sein sollte, weil statt drei Küchen nur eine gut ausgestattet werden müsste. In Bezug auf die Küchensituation stehen den Gemeinden Lohkirchen, Oberbergkirchen und Zangberg drei Möglichkeiten zur Verfügung. Zum einen, wie vorschlagen, interkommunale Zusammenarbeit, zum anderen die Küchen für selbstständiges Kochen ausstatten oder es bleibt wie es ist. Oberbergkirchen kocht für die eigene Einrichtung und in den anderen beiden Gemeinden wird nicht gekocht. In anschließender Beratung wurde angemerkt, dass die Umsetzung des vorgeschlagenen Konzeptes mit sehr hohem Aufwand und auch vielen Diskussionen verbunden sein wird. Um diesen Aufwand rechtfertigen zu können, ist es sinnvoll, diesen nur zu betreiben, wenn alle vier Gemeinden mitwirken. Vorgeschlagen wurde, für die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Kindertagesstätten Zuwendungen bei der Regierung von Oberbayern nach der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit zu beantragen. Durch die Interkommunale Zusammenarbeit soll insbesondere eine gemeinsame Personalbereitstellung in den Kindertagesstätten durch Personalübertragung auf die Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen incl. juristischer Klärung der Fördersituation und Erarbeitung einer Zweckvereinbarung, der Betrieb einer gemeinsamen und gut ausgestatteten Küche an einem der Standorte und Auslieferung mittels E-Fahrzeug an die anderen Kindertagesstätten sowie die Einstellung eines/r Hauswirtschaftsmeister/in für die Koordination der Aufgaben, Kochen mit den Kindern in allen vier Einrichtungen und die Koordination des Reinigungspersonals usw. erreicht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sich alle vier Gemeinden/mindestens drei Gemeinden beteiligen. Mit einer Mehrheit von acht Stimmen hat man sich gegen eine interkommunale Zusammenarbeit in diesem Bereich entschieden.

 

Änderung der Geschäftsordnung für die Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen (GeschO);
Anpassung aufgrund der Kommunalrechtsnovelle 2023 u. a. insbesondere hinsichtlich der ausschließlich digitalen Veröffentlichung im gemeindlichen Amtsblatt

Mit der Kommunalrechtsnovelle 2023 sind Änderungen der Gemeindeordnung hinsichtlich der Möglichkeit einer ausschließlich digitalen amtlichen Bekanntmachung von Ortsrecht usw. in Kraft getreten. Derzeit werden die amtlichen Bekanntmachungen noch mittels Niederlegung im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen und Aushang mit Bekanntmachungshinweis in den vier Schaukästen der Mitgliedsgemeinden abgehandelt. Diese Vorgehensweise ist mit einem hohen Zeitaufwand verbunden, da die Bekanntmachungen angefertigt und anschließend in allen vier Schautafeln ausgehängt werden müssen. Es wäre eine erhebliche Arbeitserleichterung, wenn die Bekanntmachung samt Ausfertigung des bekanntzumachenden Dokuments in einem digitalen Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen zur Verfügung gestellt werden könnte. Die Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Lohkirchen, Oberbergkirchen, Schönberg und Zangberg sollen ebenfalls im digitalen Amtsblatt der VGem Oberbergkirchen veröffentlicht werden. Einstimmig hat man den Änderungen der Geschäftsordnung bezüglich der ausschließlich elektronischen Bekanntmachung sowie auch weiteren redaktionellen Änderungen zugestimmt. Die Änderung in Bezug auf die Bekanntmachungen tritt zum 01.06.2024 in Kraft.

Mitteilungsblatt; Erhöhung der Kosten für Anzeigen
Die Preise für Anzeigen im Mitteilungsblatt wurden zuletzt zum 01.07.2013 erhöht. Im Vergleich zum Vilstalboten oder gar Mühldorfer Anzeiger sind die Kosten für eine Anzeigenveröffentlichung extrem günstig. Aktuell kosten die ersten drei Zentimeter einer Anzeige 4,–Euro/cm, jeder weitere Zentimeter kostet dann noch 3,– Euro, bei einer einspaltigen Anzeige. Wird die gleiche Anzeige zwei oder mehrere Male veröffentlicht, wird ein Rabatt von 20 % gewährt. Der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen entstanden im Jahr 2023 für das Mitteilungsblatt Kosten in Höhe von 26.350 Euro, dem stehen Einnahmen aus Anzeigen von 13.450 Euro gegenüber. Nicht mit eingerechnet sind hier die anteiligen Personalkosten, der Aufwand für das monatliche Mitteilungsblatt ist nicht unerheblich. Seitens des Ersten Bürgermeisters der Gemeinde Schönberg Alfred Lantenhammer wurde vorgeschlagen, künftig alle 2-3 Jahre den Anzeigenpreis zu überprüfen, um sprunghafte Erhöhungen der Anzeigenpreise zu vermeiden. Laut Martin Gruber, Mitglied der Gemeinschaftsversammlung, soll zumindest eine Kostendeckung erreicht werden. Ohne Gegenstimme hat man sich für die Erhöhung der Kosten für Anzeigen im Mitteilungsblatt zum 01.07.2024 ausgesprochen. Ab diesem Zeitpunkt kostet bei einer einspaltigen Anzeige jeder cm 6,– Euro. Auf die Gebührenerhöhung wird in der nächsten Ausgabe des Mitteilungsblattes gesondert hingewiesen. Ferner wird bei einer Wiederveröffentlichung der gleichen Anzeigen ab der zweiten Anzeige weiterhin ein Rabatt von 20 % gewährt.

Personalangelegenheit; Einstellung einer/s Auszubildenden (m/w/d) für die Ausbildung zur/m Verwaltungsfachangestellten, Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung (VFA-K) ab 2025
Seitens der Gemeinschaftsversammlung wurde für die Einstellung einer/s Auszubildenden (m/w/d) in der Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung (VFA-K) für den Ausbildungszeitraum 2025 bis 2028 gestimmt.