Freiwillige Zusatzleistung für VGem-Mitarbeiter beschlossen
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 05.10.2023
Örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2022
Hierzu berichtete der Erste Bürgermeister der Gemeinde Zangberg,Georg Auer, über die durchgeführte Rechnungsprüfung. Besonders hat man auf die Haushaltsüberschreitungen geachtet. Diese waren alle begründbar. Auch war bei den Buchungen erkennbar, dass versucht wird, Maßnahmen günstig umzusetzen. Ohne Gegenstimme wurde dem Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 zugestimmt.
Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 und Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden
Die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) wurden, soweit sie nicht erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinschaftsversammlungen erfolgt ist, nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung wurde mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Feststellung des Ergebnisses
Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt:
1.438.420,15 Euro
Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt:
126.982,51 Euro
Gesamthaushalt: 1.565.402,66 Euro
Stand des Vermögens und der Schulden
Zuführung zur Rücklage VGem: 57.098,68 Euro
Entnahme aus der Rücklage VGem-Schulverband: 51.820,69 Euro
Rücklagenstand VGem am 31.12.2022: 148.875,65 Euro
Rücklagenstand VGem-Schulverband am 31.12.2022: 23.668,01 Euro
Gesamtrücklagenstand am 31.12.2023: 172.543,66 Euro
Einwohnerstand: 5.005 Einwohner
Abschließend wurde dem Gemeinschaftsvorsitzenden Michael Hausperger die Entlastung erteilt.
Personalangelegenheit; Arbeitgeberzuschüsse zur Entgeltumwandlung zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung
Ab Juni 2023 wurde es auch für kommunale Arbeitgeber ermöglicht, auf Basis des Betriebsrentenstärkungsgesetzes Zuschüsse zur Entgeltumwandlung zum Zwecke der betrieblichen Altersvorsorge zu zahlen. Die Arbeitgeber haben nun die Möglichkeit, freiwillig einen zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung von bis zu 15 % des umgewandelten Entgeltes, höchstens jedoch in Höhe der durch die freiwillige zusätzliche Entgeltumwandlung eingesparten Sozialversicherungsbeiträge, als übertarifliche Leistung zu zahlen. Diese Zusatzleistung gilt nur für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TV-EUmw/VKA fallen und die eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung mit ihrem Arbeitgeber vereinbart haben oder noch vereinbaren. Des Weiteren betrifft dies nur die versicherungsförmigen Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds bei den Anbietern Zusatzversorgungskasse, Versicherungskammer Bayern und Sparkassenfinanzgruppe. Von Seiten des Gremiums wurde dieser Zusatzleistung für die Mitarbeiter/innen der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen zugestimmt.