Bevölkerung soll Vorschläge für Straßennamen vorbringen

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 28.09.2023

Anschluss des Ortsteils Wolfhaming an die gemeindliche Wasserversorgung
Der Vorsitzende erläuterte, dass seitens Anwohner aus Wolfhaming ein Antrag auf Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage gestellt wurde. Auf den Antrag bezugnehmend hat sich das Gremium für den Anschluss des Ortsteils Wolfhaming an die gemeindliche Wasserversorgung ausgesprochen. Sollten die zu erwartenden Kosten für den Anschluss der beiden Anwesen, Wolfhaming 1 und 2, die zu erwartenden Beträge mehr als nur geringfügig übersteigen, soll mit den beiden Anschlussnehmern eine Sondervereinbarung abgeschlossen werden.

Erschließung des Neubaugebietes „Am Hang III“; Vorentwurfsplanung
Durch das Ingenieurbüro Behringer wurden im Rahmen der Vorentwurfsplanung für die Erschließung des Neubaugebietes „Am Hang III“ mehrere Varianten untersucht, über die es zu entscheiden galt. Infolge der Erläuterung der unterschiedlichen Varianten, hat man sich beim Thema Schmutzwasserbeseitigung für die Varianten entschlossen, anhand der das Schmutzwasser durch eine DN 150 Leitung vom Neubaugebiet bis zur bestehenden Kläranlage in geschlossener Bauweise beseitigt wird. Ferner wird die Abweichung von den technischen Vorschriften hinsichtlich einer DN 150 anstatt einer DN 200 Leitung in Kauf genommen, da das Risiko einer Verstopfung als sehr gering eingeschätzt wird. Es soll eine DN 150 Leitung verwendet werden, da diese im Spühlbohrverfahren verlegt werden kann. Auch soll in der Mitte der Spühlbohrung ein Kontrollschacht gesetzt werden. Zunächst konnte man sich bzgl. der Regenwasserbeseitigung auf die Einleitung des Oberflächenwassers über die bestehende Asbestzement-Trinkwasserleitung DN 300 in den Graben bei der Kläranlage, sofern dies wasserrechtlich genehmigungsfähig ist, einigen. Im „Wohnhof“ soll je Einzelgrundstück ein Kontrollschacht vorgesehen werden. Des Weiteren soll die durch das Baugebiet führende Wasserleitung verlegt werden und für die Versorgung des Baugebietes verwendet werden. Darüber hinaus ist die Lärmschutzwand als Wall-/Wandkombination auszuführen. Die Wandkonstruktion soll kostengünstig in Stahl/Holz ausgeführt und straßenseitig mit bodengebundenen Selbstklimmern (z.B. Efeu, Wilder Wein usw.) begrünt werden. Grundstücksseitig sollen eine einfache Rankhilfe und bodengebundene schlingende Pflanzen vorgesehen werden (z.B. Geißblatt, Mini-Kiwi, Winterjasmin usw.). Insgesamt wurde der Vorentwurfsplanung für die Erschließung des Neubaugebietes „Am Hang III“ mit Straßenerschließung, Abwasserbeseitigung im Trennsystem, Wasserversorgung vom 04.09.2023 mit den vorher bezeichneten Änderungen zugestimmt.

Baugebiet „Am Hang III“; Vergabe eines Straßennamens
Hierzu wurde seitens des Bauausschusses vorgeschlagen, dass die Vergabe des Straßennamens im Mitteilungsblatt ausgeschrieben werden soll. Die Bevölkerung darf hierfür Vorschläge bringen. In der November-Sitzung soll dann darüber entschieden werden.

Neubau eines Kinderhortes in Oberbergkirchen, Ziegelberg 4; Vorentwurfsplanung der Technischen Geräteausstattung
Der Erste Bürgermeister Michael Hausperger stellte die Vorentwurfsplanung bezüglich der Technischen Gebäudeausstattung vor. Um die Planungen weiterführen zu können, mussten mehrere grundlegende Entscheidungen getroffen werden. Hinsichtlich der Ableitung des Schmutzwassers hat man sich für einen Freigefällekanal nach Aubenham entschieden. Für die Oberflächenentwässerung soll ein Sickerschacht mit Rückhaltevolumen eingebaut werden. Dazu soll der alte Tank des Rathauses als Regenzisterne für die Tennisplätze verwendet werden. Zusätzlich hat man sich für die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von bis zu 30 kWp und einem Stromspeicher mit ca. 10 kWh ausgesprochen. Außerdem sollen in den Gruppenräumen dezentrale Lüftungsgeräte und in den übrigen Räumen, in denen eine mögliche Gefährdung vorliegt, eine zentrale Lüftungsanlage vorgesehen werden. Abschließend wurde die Kostenberechnung (Kostenanschlag) abgelehnt. Hier soll in Zusammenarbeit mit Architekt/Projektanten nach Einsparmöglichkeiten gesucht werden.

Asphaltierung Parkplatz Rathaus
Aufgrund der Verlegung einer Fernwärmeleitung und dem Ausbau des Heizöl-Erdtankes wurde ein erheblicher Teil des Asphaltes im Bereich der Rathausparkplätze ausgebaut. Deswegen soll die komplette Fläche neu asphaltiert werden. Einstimmig wurde der Asphaltierung der Parkplatzfläche am Rathaus sowie der Auftragserteilung an die Firma Spie Deutschland & Zentraleuropa auf Grundlage des Angebotes vom 08.08.2023 zugestimmt. Es wird eine Trag- und Feinschicht eingebaut.

Personalangelegenheit; Arbeitgeberzuschüsse zur Entgeltgewährung zum Zwecke der betrieblichen Altersvorsorge
Seit 01.06.2023 ist es auch für kommunale Arbeitgeber möglich, auf Basis des Betriebsrentenstärkungsgesetzes Zuschüsse zur Entgeltumwandlung zum Zwecke der betrieblichen Altersvorsorge zu zahlen. Den Arbeitgebern wurde nun die Möglichkeit eingeräumt, freiwillig einen zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung von bis zu 15 % des umgewandelten Entgeltes, höchstens jedoch in Höhe der durch die freiwillige zusätzliche Entgeltumwandlung eingesparten Sozialversicherungsbeiträge, als übertarifliche Leistung zu zahlen. Diese Option steht ferner nur Beschäftigte zu, die unter den Geltungsbereich des TV-EUmw/VKA fallen und die eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung mit ihrem Arbeitgeber vereinbart haben oder noch vereinbaren. Außerdem betrifft dies nur die versicherungsförmigen Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds bei den Anbietern Zusatzversorgungskasse, Versicherungskammer Bayern und Sparkassenfinanzgruppe. Ohne Gegenstimme konnte dieser Zusatzleistung zugestimmt werden.