Grunderwerb für Radweg entlang Staatsstraße erfolgt

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 14.09.2023

Bauleitplanung; Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes Wotting I
Seitens des Gemeinderates wurde die Änderung des Bebauungsplanes Wotting I beschlossen. Ferner trägt der Bebauungsplan die Bezeichung „Wotting I, Deckblatt Nr. 1“ und umfasst die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 174/2, 174/3, 174/4, 174/1 und 174 (Tfl.), Gemarkung Lohkirchen. Folgend wird der genaue Umgriff im beiliegenden Lageplan dargestellt:

Änderungen hinsichtlich der Zulassung eines Wohnhauses mit zwei Vollgeschossen auf der Flur-Nr. 174/2 (oder auch auf anderen Parzellen), die Zulassung von Einfriedung auch aus Metallstabzäunen, die Zulassung von Flach- oder Pultdächern für Terrassen- und Hauseingangsüberdachungen sowie die flächenmäßige Korrektur der Ausgleichsfläche werden beabsichtigt. Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung des Planentwurfs wird dieser, zusammen mit der Begründung, öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.

Kriterienkatalog für die Zulassung von Freiflächenphotovoltaikanlagen
Aktuell liegt eine Anfrage für die Zulassung einer Freiflächenphotovoltaikanlage vor. Um den weiteren Zubau von Freiflächenphotovoltaikanlagen steuern zu können, sollte die Gemeinde allgemein gültige Kriterien festlegen. Vom Vorsitzenden Schick wurde der vorab erstellte Kriterienkatalog vorgestellt. Bei der anschließender Diskussion wurde klar, dass der Kriterienkatalog keine abschließenden Festsetzungen enthalten soll, sondern vielmehr als Leitfaden dienen soll. Die in der Gemeinderatssitzung angesprochenen Änderungen sollen eingearbeitet und der aktualisierte Kriterienkatalog den Gemeinderatsmitgliedern zugesandt werden. Diese können sich bis zur nächsten Sitzung noch einmal Gedanken darüber machen und in der folgenden Gemeinderatssitzung abschließend darüber abstimmen.

Geh- und Radweg entlang der Staatsstraße 2091 zwischen Wotting und Holzstraß; Abschluss einer Grunderwerbsvereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim
Von Seiten des staatlichen Bauamtes Rosenheim wurde empfohlen, den in Aussicht gestellten Grunderwerb bereits vorab durchzuführen, da sich dadurch die Wahrscheinlichkeit erhöht, in das nächste Radwegebauprogramm aufgenommen zu werden. Die Grunderwerbsvereinbarung sieht im Wesentlichen vor, dass die Gemeinde den Grunderwerb vorab tätigt incl. notarieller Verbriefung und Auszahlung des Kaufpreises. Nach Messungsanerkennung, also nach Abschluss der Baumaßnahme, erstattet die Straßenbauverwaltung den Kaufpreis, allerdings nur maximal in Höhe des Bodenrichtwertes. Nach dem Grunderwerbsplan des Staatlichen Bauamtes Rosenheim ist eine Grundabtretung von insgesamt 5.594 m² erforderlich. Beim Ansatz der Bodenrichtwerte ergibt dies einen Kaufpreis von insgesamt 64.441,10 € zzgl. Kosten für Notar, Grunderwerbsteuer und Vermessung. Dem Abschluss der Grunderwerbsvereinbarung wurde mit der Änderung, dass anstatt Grunderwerb incl. notarieller Verbriefung und Auszahlung des Kaufpreises lediglich Bauerlaubniserklärungen abgeschlossen werden, zugestimmt.

Personalangelegenheit; Arbeitgeberzuschüsse zur Entgeltumwandlung zum Zwecke der betrieblichen Altersvorsorge
Den kommunalen Arbeitgebern wurde ab Juni 2023 ermöglicht, Zuschüsse zur Entgeltumwandlung zum Zwecke der betrieblichen Altersvorsorge auf Basis des Betriebsrentenstärkungsgesetzes zu zahlen. Es besteht nun seitens der Arbeitgeber die Möglichkeit, freiwillig einen zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung von bis zu 15 % des umgewandelten Entgeltes, höchstens jedoch in Höhe der durch die freiwillige zusätzliche Entgeltumwandlung eingesparten Sozialversicherungsbeiträge, als übertarifliche Leistung zu zahlen. Diese Zusatzleistung gilt nur für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TV-EUmw/VKA fallen und die eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung mit ihrem Arbeitgeber vereinbart haben oder noch vereinbaren. Insofern betrifft dies nur die versicherungsförmigen Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds bei den Anbietern Zusatzversorgungskasse, Versicherungskammer Bayern und Sparkassenfinanzgruppe. Ohne Einwände wurde dieser Zusatzleistung für die Mitarbeiter/innen zugestimmt.

Sanierung des Trinkwasserbrunnen im Feuchtholz; Zwischenstandsbericht der hydrogeologischen Beurteilung und weitere Vorgehensweise
Vom Büro Crystal Geotechnik wurde ein Pumpversuch durchgeführt und eine Beprobung des Trinkwassers veranlasst. Resultierend daraus konnte festgestellt werden, dass eine Überbohrung des Brunnens notwendig sein wird. Auch kann das vom Brunnen entnommene Wasser nicht beliebig mit dem Trinkwasser der Mettenheimer Gruppe gemischt werden, da die Calcitlösekapazität nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung genügt. Damit das Wasser vermischt werden kann, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Aufbereitung nötig sein. Dass nach Aufbereitung die beiden Wässer gemischt werden können, ist wahrscheinlich, aber nicht sicher. Das Gremium nahm den Zwischenbericht des Büros Crystal bezüglich der Untersuchung des Brunnen Lohkirchen zur Kenntnis. Eine Sanierung wird weiterhin angestrebt.