Änderung des Bebauungsplanes Ortsmitte beschlossen

Auszug aus der Gemeinderatssitzung Zangberg vom 10.10.2023

Bauantrag
Keinerlei Einwände gab es hinsichtlich der Bauvorlagen zum Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für den Anbau eines Vordachs an der Westseite in der Mozartstraße 8. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Unteres Feld II und weicht davon anhand der Errichtung außerhalb der Baugrenzen, der Dachneigung und der Dacheindeckung in Glas ab. Diesen Abweichungen wurde zugestimmt und somit die notwendige Isolierte Befreiung erteilt.

Änderung des Bebauungsplanes Ortsmitte durch Deckblatt Nr. 3; Behandlung der bei der Träger- und Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Für die Aufstockung der Kinderkrippe ist eine Bebauungsplanänderung des Bebauungsplanes Ortsmitte in die Wege geleitet worden. In der letzten Gemeinderatssitzung wurden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange dazu behandelt. Das Staatliche Bauamt hatte eine Anpassung der Sichtdreiecke an die gültigen gesetzlichen Anforderungen angeregt. Nachdem aber keine Änderungen in den Einfahrtsbereichen zur Staatsstraße hin geplant sind, wurde von einer Änderung und Bemaßung abgesehen. Des Weiteren hatte das Wasserwirtschaftsamt wiederholt vorgebracht, die Rohfußbodenoberkante mindestens 25 cm über der höchsten Geländeoberkante festzusetzen und die Gebäude bis zu dieser Kote wasserdicht errichten zu lassen. Da das Baugebiet jedoch bereits vollständig bebaut ist, sieht die Gemeinde diese Festsetzung nicht als erforderlich an.
Ferner bemängelte das Landratsamt Mühldorf eine schlechte Leserlichkeit der Nutzungsschablone. Dies wird geändert werden. Auch soll auf Anregung der Energienetze Bayern die neue Hochdruckanbindung zu der neu errichteten Gasdruckregelanlage am Mitterbachweg dargestellt werden. Ansonsten wurden keine weiteren Stellungnahmen abgegeben. So hat der Gemeinderat den Bebauungsplan Ortsmitte, Deckblatt Nr. 3 mit den beschlossenen Änderungen als Satzung beschlossen.

Aufstellung von Schulbuswartehäuschen; Kostenbeteiligung der Gemeinde
Von Seiten der Anlieger aus Kaps wurde beim Ersten Bürgermeister Georg Auer ein Antrag auf Aufstellung eines neuen Schulbauswartehäuschens in Kaps gestellt, da sich das alte in einem sehr maroden Zustand befindet. Die Kosten für ein Wartehäuschen liegen je nach Größe bei 2.000 bis 5.000 Euro ohne Unterbau. Als Problematisch stellt sich in manchen Fällen auch der Grundstückszugriff dar. Einstimmig wurde die Aufstellung eines Buswartehäuschens in Kaps befürwortet. Die Planung und Ausführung sowie die anfallenden Kosten hierfür übernimmt die Gemeinde Zangberg. Künftig sollen die Schulbuswartehäuschen selbstständig von den Anliegern in Eigenregie gebaut oder beschafft werden, wie es bereits in der Gemeinde Schönberg geregelt ist. Oft werden die Schulbuswartehäuschen nicht genutzt, da die Kinder bei schlechtem Wetter im Auto auf den Schulbus warten. Die Gemeinde gewährt hierfür einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro. Außerdem obliegt auch der Unterhalt dem Aufsteller. Die Aufstellung der Wartehäuschen ist mit der Gemeinde abzustimmen.

Zuschussantrag für Jugendheim Zangberg
Für die Renovierung und den laufenden Betrieb des Jugendheimes im Kalenderjahr 2023 wird von der Gemeinde Zangberg für die katholische Kirchenstiftung Zangberg ein Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro gewährt.

Sanierung der Kläranlage; Gestaltung der Außenanlagen
Die beiden Zangberger Gemeindearbeiter machten den Vorschlagen, dass die Altglascontainer sowie die Behälter für Bioabfälle und Altkleider an die Nordseite der neuen Kläranlagenhalle verschoben werden könnten. Dadurch würde am bisherigen Standort Platz für Parkplätze geschaffen werden. Festgestellt wurde, dass durch die Standortänderung das Wenden für PKWs schwieriger wird. Auch für Entsorgungsfahrzeuge wäre die Entleerung komplizierter. Aus diesem Grund hat man sich gegen die Standortänderung ausgesprochen. Am östlichen Kläranlagentor soll in Eigenregie mit Unterstützung einer Baufirma eine Stützmauer mittels Schalung in Massivbauweise errichtet werden.

Personalangelegenheit; Arbeitgeberzuschüsse zur Entgeltumwandlung zum Zwecke der betrieblichen Altersvorsorge
Auf Basis des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist seit 01.06.2023 auch für kommunale Arbeitgeber möglich, Zuschüsse zur Entgeltumwandlung zum Zwecke der betrieblichen Altersvorsorge zu zahlen. Diese Regelung wurde bereits für die Mitarbeiter der VGem Oberbergkirchen sowie den weiteren Mitgliedsgemeinden beschlossen. Weitere Ausführungen hierzu können Sie den Beschlüssen der anderen Kommunen entnehmen.