Finanzielle Lage der Gemeinden verschlechtert sich drastisch
Auszug aus der Gemeinderatssitzung Zangberg vom 20.02.2024
Beantragung von Fördermitteln für eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Kindertagesstätten
Derzeit stehen wichtige Entscheidungen in den Kindertagesstätten Lohkirchen, Oberbergkirchen und Zangberg bezüglich der baulichen Ausgestaltung und der Ausstattung der Küchen an. Der Baubeginn für alle drei Bauprojekte ist im Frühjahr 2024 geplant, eine Fertigstellung 2025. In allen drei Kindertagesstätten ist eine Küche mit Speiseraum vorgesehen. Bislang wurde in den Kitas der Gemeinden Lohkirchen und Zangberg nicht selbst gekocht. Es wurden nur Brotzeiten zubereitet und angeliefertes Mittagessen ausgegeben. Jedoch ist der Wunsch nach selbstgekochtem Essen in beiden Einrichtungen da. Wird mehr als nur gelegentlich, also täglich gekocht, dann fordert das Gesundheitsamt, dass die Küche an drei Seiten geschlossen sein muss, was baulich nicht so ohne weiteres umzusetzen ist. Es könnte sich also anbieten, eine Küche besser auszustatten und Essen an die anderen Kitas mittels Thermoporte auszuliefern. In den aktuellen Planungen ist die Küche in Oberbergkirchen an drei Seiten geschlossen, in Lohkirchen und Zangberg an zwei. In Oberbergkirchen soll die neue Küche gut ausgestattet werden. Ist jedoch beabsichtigt Essen an andere Kitas auszuliefern, hat das Auswirkungen auf den Platzbedarf und das Gesundheitsamt fordert, dass die Küche an vier Seiten geschlossen ist. Dies könnte beispielsweise an der vierten Seite mittels Jalousien erfolgen. Die Finanzlage der vier Gemeinden verschlechtert sich gerade drastisch, wodurch finanzieller Druck entstehen wird. Das eigene Kochen in den Kitas, teilweise sogar unter Einbindung der Kinder, ist eine hervorragende Sache, die auch bei den Eltern gut ankommt und die Qualität der Einrichtung erheblich aufwertet. Leider ist das eigene Kochen aber alles andere als kostendeckend. Ein weiteres laufend bestehendes Problem in allen vier Kindertagesstätten sind die hohen bürokratischen Hürden für den Erhalt des Personalkostenzuschusses. Aufgrund deren erheblicher Höhe können die Gemeinden den Betrieb der Kitas nur mit diesen staatlichen Personalkostenzuschüssen aufrechterhalten. Um diese Personalkostenzuschüsse zu erhalten, muss ein Anstellungsschlüssel und ein Qualifikationsschlüssel eingehalten werden. Werden die Schlüssel nicht eingehalten, entfällt der Förderanspruch komplett. Eine Konsequenz, die sich keine Gemeinde erlauben kann. Grundlage für den Anstellungsschlüssel sind die Buchungszeiten der Kinder. Da im Laufe des Kindergartenjahres meist Kinder hinzukommen, wird zu Beginn des Kindergartenjahres in der Regel ein großzügiger Anstellungsschlüssel gewählt, um bei Neuaufnahmen nicht in Bedrängnis zu geraten. Bisher konnten sich die Gemeinden das leisten, aktuell sieht die finanzielle Situation weniger rosig aus, wodurch Spardruck entstehen wird. Richtig problematisch wird die Situation bei längeren Krankheitsfällen des Personals, da der Anstellungs- und Qualifikationsschlüssel trotzdem eingehalten werden muss. Untereinander dürfen die Kitas derzeit kein Personal austauschen, da die jeweilige Gemeinde der Arbeitgeber ist. Einsparungen in spürbarer Höhe bei Beibehaltung des Status quo wären bei interkommunaler Zusammenarbeit möglich. Die Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen könnte als „Dienstleister“ fungieren und das Personal für alle vier Kitas bereitstellen. In der Praxis muss sich dadurch wenig ändern, aber ein Austausch von Personal wäre dann möglich und auch gemeinsames Kochen unproblematisch. Seitens des Freistaates Bayern werden derartige Bestrebungen unterstützt, 90.000 Euro bei einem Fördersatz von 85 % können beantragt werden. Für den Erhalt der Förderung muss eine Einsparung von 15 % nachgewiesen werden, was speziell bei den Küchen nicht sehr schwierig sein sollte, weil statt drei Küchen nur eine gut ausgestattet werden müsste. In Bezug auf die Küchensituation stehen den Gemeinden Lohkirchen, Oberbergkirchen und Zangberg drei Möglichkeiten zur Verfügung. Zum einen, wie vorschlagen, interkommunale Zusammenarbeit, zum anderen die Küchen für selbstständiges Kochen ausstatten oder es bleibt wie es ist. Oberbergkirchen kocht für die eigene Einrichtung und in den anderen beiden Gemeinden wird nicht gekocht. Hierzu erläuterte der Vorsitzende Georg Auer, dass die Kosten pro Essen bei der Belieferung durch Oberbergkirchen wohl teurer werden. Nach kurzer Diskussion stellte sich heraus, dass ein selbstständiges Kochen in der Kindertagesstätte Herz Jesu in Zangberg derzeit nicht angestrebt werden soll. Auch wurde eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Kindertagesstätten seitens der Gemeinde Zangberg abgelehnt.
Erweiterung der Kindertagesstätte Herz Jesu Zangberg; Entwurfsplanung für Heizung, Lüftung und Sanitär
Zuerst stellte der Vorsitzende die Entwurfsplanung für Heizung, Lüftung und Sanitär vor. Hierfür werden Kosten in Höhe von 196.197 Euro eingeplant. Der Entwurfsplanung des Planungsbüro MB Ingenieure für die Erweiterung der Kindertagesstätte Herz Jesu in Zangberg wurde mit der Änderung hinsichtlich dem Streichen der Position des Werkraumbeckens mit Schlammfang zugestimmt.
Investitionsprogramm und Finanzplan 2023-2027; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024
Herr Obermaier, Kämmerer der VGem Oberbergkirchen und Herr Auer, Erster Bürgermeister der Gemeinde Zangberg, stellten dem Gemeinderat den aktuellen Stand der Finanzen sowie die wichtigsten Festsetzungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt vor. Nach Klärung verschiedener Fragen wurde noch über den hohen Stromverbrauch der Kläranlage diskutiert.
Das Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027 wurde mit folgenden Ausgaben angesetzt:
2023 3.162.500 Euro
2024 3.157.400 Euro
2025 1.479.500 Euro
2026 645.700 Euro
2027 407.500 Euro
Der Finanzplan wurde für den gleichen Zeitraum in den Einnahmen und Ausgaben wie folgt beschlossen:
2023 5.739.300 Euro
2024 6.303.000 Euro
2025 4.217.700 Euro
2026 3.380.000 Euro
2027 3.279.000 Euro
Zugestimmt wurde auch der Haushaltssatzung. Der Haushaltsplan für 2024 schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.643.700 Euro sowie im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.659.300 Euro. Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe wird sich künftig auf 450 v.H. belaufen, die Grundsteuer B wurde auf 360 v.H. festgelegt, der Gewerbesteuersatz wurde mit 380 v.H. beschlossen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wurde auf 400.000 Euro festgesetzt.