Umbau des Leitl-Anwesens zu barrierefreien und altersgerechten Wohnungen
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 04.10.2023
Bauantrag
Keinerlei Einwände gab es hinsichtlich dem Antrag auf Baugenehmigung für den Abbruch des vorhandenen Wohnhauses und Errichtung eines neuen Einfamilienhauses mit angebauter Garage in Peitzing 15. Derzeit ist die Löschwasserversorgung nicht gesichert, daher ist nördlich des Bauobjektes eine Löschwasserquelle mit einer Mindestlöschwassermenge von 10 bis 15 m² zu schaffen.
Leitlinien für die Errichtung von Freiflächenfotovoltaikanlagen im Gemeindebereich Schönberg
Von Seiten des Gemeinderates wurde ein Grundsatzbeschluss über die zukünftige Genehmigung von Freiflächenfotovoltaikanlagen gefasst. Danach sollen Ausschlussgebiete, in denen die Genehmigung der Errichtung von Freiflächenfotovoltaikanlagen ausgeschlossen wird, festgelegt werden. Vorgeschlagen wurden hierzu die Ortschaften Hofmark, Schönberg, Lerch, Peitzing, Unterweinbach und Aspertsham. Abschließend sollen die Leitlinien in der November-Sitzung behandelt werden.
Feuerwehrgerätehaus mit acht Wohnungen; Gestaltung der Außenanlagen
Im Vorfeld hat sich der Bauausschuss einen Überblick über die örtlichen Begebenheiten verschafft. Anhand dessen wurde vorgeschlagen, die Pflasterflächen mit viereckigem gerumpeltem Pflaster, wie die bereits fertiggestellten Flächen, zu versehen. In der Grünanlage soll eine Rasen- und Spielfläche angelegt werden. Die Spielfläche soll außerdem mit einem Spielgerät ausgestattet werden. Des Weiteren soll auch eine Sitzgruppe errichtet werden. Ferner wurde die Anschaffung von je einem Hochbeet pro Wohnung thematisiert. Hierzu hat man sich jedoch dafür ausgesprochen, dass die Hochbeete durch die Mieter selbst angeschafft werden müssen. Trotzdem werden bereits Beetflächen angelegt.
Straßenbestandsverzeichnis; FW 135 „In Schönberg“ Aufstufung zur Ortsstraße
Aufgrund der Entwicklungssatzung „Hofmark II“ soll der Feld- und Waldweg Nr. 135 verlegt werden. Der Beschluss dafür wurde bereits im Mai vergangenen Jahres gefasst. Zu dieser Zeit hat man vereinbart, dass der öffentliche Feld- und Waldweg, sobald mit der Errichtung des Wohnhauses begonnen wurde, zur Ortsstraße aufgestuft werden soll, da sich die künftige Nutzung der Straße dadurch verändert. Vor Baubeginn wurde dieser Weg lediglich zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt, jetzt aber dient dieser als Zufahrt zum neuen Wohnhaus. Resultierend daraus hat man die Aufstufung des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 35 zur Ortsstraße beschlossen.
Personalangelegenheit; Arbeitgeberzuschüsse zur Entgeltumwandlung zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung
Wie bereits in den anderen Gemeinden, hat sich auch der Schönberger Gemeinderat für die Gewährung des Arbeitgeberzuschusses zur Entgeltumwandlung zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung entschieden.
Vorfahrtsänderung in der Hofmark
Seitens einer Anwohnerin der Hofmark wurde der Antrag gestellt, die Vorfahrt an der Unteren Hofmark in „Rechts-vor-Links“ zu ändern. Begründet wurde der Antrag damit, dass an allen Kreuzungen der Gemeindeverbindungsstraßen in der Hofmark und im Bondlfeld die Vorfahrtsregel „Rechts-vor-Links“ gilt. Außerdem würde die „Rechts-vor-Links-Regel“ an der Kreuzung der Unteren Hofmark die Fahrzeuge, die von der Oberen Hofmark kommen, aufgrund der Vorfahrtsberechtigung zur Geschwindigkeitsreduzierung veranlassen. Dies würde zur Verkehrssicherheit an dieser Kreuzung beitragen. Einstimmig hat man sich für das Beibehalten der derzeit geltenden Vorfahrtsregelungen an der Kreuzung der Unteren Hofmark ausgesprochen. Begründet wurde dies damit, dass sich an dieser Kreuzung noch kein Unfall ereignet hat. Da diese Strecke hauptsächlich von Anliegern benutzt wird und sich diese an die Vorfahrtsregel gewöhnt haben, könnte eine Änderung der Vorfahrtsregel vielleicht eher aus Gewohnheit missachtet werden, was dann zu Unfällen führen könnte.
Vorgaben für die Sanierung des Leitl-Anwesens
Im Sommer dieses Jahres wurde durch mehrere Zeitungsannoncen und Internetauftritten geworben, dass das Leitl-Anwesen zu einer Tagespflege oder für betreutes Wohnen umgebaut werden könnte. Alternativ wurde auch der Einbau eines Ladengeschäftes für einen interessierten Nutzer in Aussicht gestellt. Weder zu der Möglichkeit der Einrichtung eines Ladengeschäftes, noch einer Tagespflege gingen Anfragen ein. Aufgrund dieser Erkenntnisse hat man sich für den Umbau des Leitl-Anwesens in barrierefreie und altersgerechte Wohnungen ohne Ladengeschäft geeinigt.