Aufstellung des Bebauungsplanes Am Hang III muss nicht erneut begonnen werden

Auszug aus der Gemeinderatssitzung Oberbergkirchen vom 19.10.2023

Bauanträge
Zugestimmt wurde den Bauvorlagen für den Antrag auf Isolierte Befreiung für die Errichtung eines Zauns mit einer Höhe von 1,20 Metern in Am Stielhölzl 10. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Oberbergkirchen-Nord“, Deckblatt Nr. 1 und weicht davon hinsichtlich der geplanten Zaunhöhe ab. Seitens des Gremiums hat man sich für die Abweichung der Höhe von 1,20 m und der isolierten Befreiung des Vorhabens ausgesprochen.
Der Antrag auf Vorbescheid für den Anbau einer zweiten Wohneinheit mit Garage sowie Abbruch der bestehenden Doppelgarage in der Raiffeisenstr. 7 wurde zur Kenntnis genommen. Nach dem sich das Vorhaben anhand des Maßes der baulichen Nutzung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die Umgebungsbebauung einfügt, wurde das gemeindliche Einvernehmen versagt.
Den Bauvorlagen des SV 66 Oberbergkirchen für den Umbau der bestehenden Tennisplätze, der Erweiterung von Platz 3, der Errichtung einer Fertigteil-Stützwand und der Errichtung von vier Flutlichtmasten wurde durch das Gremium die Zustimmung erteilt. Ferner ist mit der Erteilung des Einvernehmens keine Zuschuss-Zusage verbunden. Für die Finanzierung der Baumaßnahme bzw. evtl. Zuschüsse durch die Gemeinde ist ein gesonderter Beschluss des Gemeinderates notwendig.

Bebauungsplan Am Hang III; Beendigung des Aufstellungsverfahrens nach §13 b BauGB
Nun ist die Begründung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes eingegangen. Hieraus kann entnommen werden, dass der §13b des Baugesetzbuches wegen Vorrang des Unionsrechts nicht mehr angewendet werden darf. Der Vorsitzende erläuterte hierzu die vorgeschlagene Vorgehensweise, um das Verfahren nicht vollständig wiederholen zu müssen, sondern zu heilen. Im Ergebnis hat man im August die richtige Entscheidung getroffen. Es wurde ein Flächennutzungsplandeckblattverfahren eingeleitet und bezüglich des Bebauungsplanverfahrens die Urteilsbegründung abgewartet, die etwas anderes aussagt als noch im August erwartet worden war. Abschließend hat man sich dafür entschieden, das Aufstellungsverfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes Am Hang III nicht zu beendenden, sondern in das Regelverfahren zu überführen. Des Weiteren wird ein Ergänzendes Verfahren als „Wiedereinsetzung in den letzten verfahrensfreien Verfahrensstand“ durchzuführen. In diesem Zuge erfolgt auch eine erneute Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. In der Bekanntmachung erfolgt ein ausdrücklicher Hinweis auf die Fortführung des Verfahrens im Regelverfahren.

Bebauungsplan Am Hang III; Entwurf für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung
Der zuständige Planer, Herr Breinl, hat einen neuen Planentwurf erarbeitet. Darin wurden auch Änderungen unter anderem anhand der Berücksichtigung eines Straßenbegleitgrünstreifens nördlich der Parzellen 1.2 bis 1.5, der Änderung der Lage der geplanten Verbindung vom Baugebiet zum Geh- und Radweg im Norden des Baugebietes und der Darstellung der Stichstraße im zentralen Bereich als öffentliche Straße vorgenommen. Abschließend hat man den Bebauungsplan Am Hang III in der Planfassung vom 19.10.2023 zum Zwecke der öffentlichen Auslegung gebilligt. In diesem Zuge wird auch die Behördenbeteiligung durchgeführt. In der Bekanntmachung erfolgt ein ausdrücklicher Hinweis auf die Fortführung des Verfahrens im Regelverfahren.

Flächennutzungsplan der Gemeinde Oberbergkirchen, Deckblatt Nr. 11; Behandlung der bei der frühzeitigen Träger- und Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Billigungsbeschluss
Das Landratsamt, Bereich Abfallrecht, wies auf die bautechnischen Vorgaben für die Bemessung der Verkehrsflächen hin, um die Befahrung mit den Müllfahrzeugen zu gewährleisten. Hier wurde festgestellt, dass die Verkehrsflächen auf der Ebene des Bebauungsplanes geplant werden und entsprechend bemessen werden. Der Bereich Naturschutz aus dem Landratsamt merkte an, dass die Eingriffsregelung und der Artenschutz im Rahmen des Bebauungsplanes abzuarbeiten sind. Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
Von Seiten des Bayerischen Bauernverbandes wurde festgestellt, dass durch die Planung ein Verbrauch guter landwirtschaftlicher Nutzfläche stattfindet. Es soll deshalb bei der Umsetzung verstärkt auf eine Minimierung des Flächenverbrauchs durch Projekt- und Ausgleichsflächen geachtet werden. Es wurde gefordert, in Zukunft verstärkt auf einen Lückenschluss zwischen bestehender Bebauung zu achten, um eine gesunde Koexistenz zwischen Wohnbebauung und Landwirtschaft zu gewährleisten. Eine weitere Entwicklung des Dorfes in süd-östlicher Richtung wäre kritisch zu betrachten. Falls Leerstand im Dorfkern vorhanden ist, sollte vorrangig dieser vermieden werden. Die Hinweise und Forderungen wurden zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde versucht seit Jahren Innenentwicklungspotentiale zu nutzen, häufig scheitert dies an den Besitzverhältnissen und fehlender Erwerbs- bzw. Zugriffsmöglichkeit. Um künftig den Verbrauch an landwirtschaftlicher Fläche zu reduzieren, wird die Gemeinde noch mehr Möglichkeiten aktivieren um Leerstände im Innenbereich zu reduzieren.
Zudem wurde auf eine Stellungnahme aus dem letzten Jahr verwiesen, die eine Lösung hinsichtlich bestimmter Bewirtschaftungseinschränkungen für die umliegende Landwirtschaft gefordert hat. Hier wurde in der Planung bereits ein Grenzabstand zwischen Zaun und Grundstücksgrenze in den Festsetzungen des Bebauungsplanes eingearbeitet. Zudem ist geplant, eine privatrechtliche Vereinbarung mit dem Landbewirtschafter abzuschließen.
Die Regierung von Oberbayern steht der Planung grundsätzlich positiv gegenüber, machte aber auf unbebaute, bereits im Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbauflächen (zwischen Hofmark und Am Hang) aufmerksam. Der Gemeinderat wies in seinem Beschluss darauf hin, dass diese Flächen, wie in der Begründung zum Bebauungsplan aufgeführt, derzeit für eine Bebauung nicht zur Verfügung stehen. Auch die Regierung hat auf die Notwendigkeit einer schonenden Einbindung in die Landschaft hingewiesen. Hierzu wurde vom Gemeinderat festgestellt, dass eine ortstypische Bautypologie festgesetzt und differenzierte Festsetzungen zur Höhenlage und Geländeveränderung der Gebäude getroffen wurden. Zudem wurden umfangreiche grünordnerische Maßnahmen festgesetzt. Bezüglich erneuerbarer Energien verwies die Regierung auf die Festlegungen des Landesentwicklungsplanes, wonach erneuerbare Energien verstärkt zu erschließen und zu nutzen sind. Ebenso wurde mitgeteilt, auf den Klimawandel und die damit verbundenen räumlichen Auswirkungen von klimabedingten Naturgefahren zu achten. Im Bebauungsplan wurden bereits Festsetzungen zur Nutzung erneuerbarer Energien wie z.B. Nutzung von Photovoltaik auf den Dächern festgesetzt, außerdem wurden Festsetzungen die dem Klimawandel entgegen wirken und Vorkehrungen zum Umgang mit Starkregenereignissen treffen aufgenommen.
Auch das Wasserwirtschaftsamt wies auf die Zunahme von Starkregenereignissen hin, ebenso auf die exponierte Hanglage, wodurch wild abfließendes Wasser nicht auszuschließen ist. Das Gremium nahm dies zur Kenntnis, entgegnete aber darauf, dass Festsetzungen bzw. Hinweise zu diesen Bereichen bereits im Bebauungsplan „Am Hang III“ aufgenommen wurden.
Der Flächennutzungsplan wurde im Anschluss in der Planfassung vom 19.10.2023 zum Zwecke der öffentlichen Auslegung Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gebilligt.

Ehem. Bäckeranwesen in der Hofmark 37; Weitere Vorgehensweise
Durch das Gremium wurde in vergangener Sitzung beschlossen, die Sanierungsfähigkeit der ehem. Bäckerei in der Hofmark 37 überprüfen zu lassen, um ggf. Archiv-/Registraturräume einbauen zu können. Der Erste Bürgermeister Michael Hausperger erläuterte das Protokoll der monumentconsult GmbH über die Ersteinschätzung der Bausubstanz bzgl. einer evtl. Sanierungsfähigkeit des ehem. Bäckeranwesens in der Hofmark 37. Dabei kristallisierte sich heraus, dass der Sanierungsaufwand in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum Nutzen stehen wird. Eine Sanierung des Gebäudes wird nach derzeitigem Stand nicht in Betracht gezogen. Auch ein Abriss/Neubau ist mangels Finanzierbarkeit mittelfristig ebenfalls nicht geplant.

Straßenbestandsverzeichnis
Im Rahmen der Flurbereinigung wurde der Straßenverlauf des FW 48 „Von Oberbergkirchen nach Irl“ verändert. Im südlichen und westlichen Bereich wurde jeweils eine Teilstrecke zum bestehenden öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet.