Planungen für Erweiterung der Kindertagesstätte schreiten voran

Auszug aus der Gemeinderatssitzung Lohkirchen vom 09.11.2023

Erweiterung der Kindertagesstätte Lohkirchen; Entwurfsplanung
Aktuell wird die Entwurfsplanung für die Erweiterung der Kindertagesstätte Lohkirchen vom Architekturbüro Bichler erarbeitet. Parallel dazu wurde die Leitungsführung mit den Projektanten abgestimmt. Aufgrund dessen waren Planänderungen erforderlich, die in den Entwurf eingearbeitet wurden. Mittlerweile liegt eine Kostenschätzung für Elektro, Heizung, Lüftung und Sanitär vor, jedoch fehlt noch die Kostenberechnung auf Basis der Entwurfsplanung. Beiden Projektanten wurde die Vorgabe gemacht, nur das einzubauen, was zwingend notwendig ist. Diesbezüglich wurden in verschiedener Hinsicht Einsparungsmöglichkeiten aufgezeigt. Wenn die Gemeinde im kommenden Frühjahr mit dem Bau beginnen möchte, sollte die fertige und vom Gremium genehmigte Entwurfsplanung zeitnah eingereicht werden. Zu dieser Gemeinderatssitzung waren die Kita-Leitung, die stellvertretende Leitung und der Architekt anwesend und erarbeiteten mit dem Gemeinderat weitere kleine Änderungen. Der Entwurfsplanung des Architekturbüros Bichler für die Erweiterung der Kindertagesstätte Lohkirchen am Schulweg 7 vom 07.11.2023 wurde mit den noch eingebrachten Änderungen zugestimmt. Dem auf der Basis der geänderten Entwurfsplanung erstellten Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Bauanträge
Ohne Gegenstimmen sprach sich der Gemeinderat für den Antrag auf Baugenehmigung bezüglich der Errichtung eines Zaunes in Hilgersöd 3 aus.
Die Bauvorlagen hinsichtlich dem Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung des Wohnhauses in Grün 4 wurden vom Gremium zur Kenntnis genommen. Bedenken hat man hierzu keine geäußert.

Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 6; Behandlung der bei der Träger- und Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss
Da bei der förmlichen Träger- und Bürgerbeteiligung keine Stellungnahmen eingegangen sind und sich daher keine Änderungen am Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 6, ergeben haben, wurde von einer erneuten förmlichen Auslegung abgesehen. Folgend wurde der Flächennutzungsplan in der Planfassung vom 13.07.2023 festgestellt und ist nun dem Landratsamt Mühldorf a. Inn als untere Bauaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

Änderung des Bebauungsplanes Schmiedleiten III durch Deckblatt Nr. 1; Behandlung der bei der Träger- und Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Bei der förmlichen Träger- und Bürgerbeteiligung in der Zeit vom 13.09.2023 bis 14.10.2023 wurde von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes um Übernahme einer Festsetzung gebeten, wonach die Rohfußbodenoberkante des EG geplanter Gebäude mind. 25 cm über der höchsten Geländekante liegen soll und die Keller bis zu dieser Kote wasserdicht zu errichten sind. Ebenso soll eine wassersensible Gebäudeplanung festgesetzt werden. Nachdem das Baugebiet bereits vollständig bebaut ist und der zu überplanende Bereich ausschließlich der Errichtung von Schüttgutboxen dient, sieht die Gemeinde jedoch von einer solchen Festsetzung ab. Eine wassersensible Gebäudeplanung ist nicht als eindeutig definierbar festzusetzen. Somit wird auch hier keine Änderung vorgenommen.

Gründung einer interkommunalen Gesellschaft („Landkreiswerk“) zur Betätigung im Bereich der Energieerzeugung und –vermarktung
Der Beteiligung an einem Landkreiswerk zur Betätigung im Bereich der Energieerzeugung und –vermarktung stimmte der Gemeinderat zu. Eine Kostenbeteiligung in Höhe von bis zu 5 Euro je Einwohner in der Anfangsphase wird dabei in Kauf genommen. Die Verwaltung wurde ermächtigt und beauftragt, alle dafür erforderlichen Schritte einzuleiten, insbesondere das hierfür erforderliche Vertragswerk (v. a. Gesellschaftsverträge/Satzungen sowie Konsortialverträge) zu erstellen und hierfür erforderliche Beratungsleistungen – sofern sie die Beratungsleistung des Landkreises übersteigen sollten – in Anspruch zu nehmen.
Hintergrund ist, dass sich die Gemeinden in der Energieversorgung verstärkt engagieren sollen, ihnen aber das Know-how und vor allem das dafür nötige Personal fehlt. Gerade bei Freiflächen-PV-Anlagen wird von den Gemeinden meist eine Bürgerbeteiligung gewünscht, um die Akzeptanz solcher Anlagen zu erhöhen. Genau da setzt das Landkreiswerk an. Es soll Projekte im Bereich der Energieversorgung, z.B. Freiflächen-Photovoltaikanlagen, Windenergieanlagen oder Fernwärmeversorgungsanlagen zur Baureife bringen. Sobald die Baureife vorliegt wird eine GmbH & Co. KG gegründet mit der Gemeinde als Mehrheitseigner, über die dann das Projekt ausgeführt wird.
Die Wertschöpfung bleibt so in der Gemeinde und bei den Bürgern und geht nicht weitgehend an einen Investor, so die Theorie. Refinanzieren soll sich das Landkreiswerk über die baureifen Projekte. Bis es so weit ist, müssen Gelder vorgestreckt werden, deshalb die Kostenbeteiligung.
Ein großer Vorteil ist die Flächensicherung, die mit Beteiligung der Gemeinde über das Landkreiswerk erfolgen kann, ausgehend davon, dass so manchem Grundstückseigentümer die Gemeinde als Vertragspartner lieber ist als ein privater Investor.
In der anschließenden Diskussion im Gemeinderat gab es auch kritische Stimmen, werden durch Freiflächenanlagen doch wertvolle Flächen verbaut, letztlich stimmte der Gemeinderat der Gründung eines Landkreiswerkes einstimmig zu.

Kriterienkatalog für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen
In vergangener Sitzung wurde dieser Kriterienkatalog bereits ausführlich besprochen und auch wurde den Gemeinderatsmitgliedern die Möglichkeit eingeräumt, bis zu dieser Sitzung, noch weitere Änderungen vornehmen zu lassen. Die noch vorgebrachten Änderungen wurden eingearbeitet und abschließend mit zwei Gegenstimmen beschlossen.