Gemeinderatsmitglied Hermann Huber scheidet aus
Auszug aus der Gemeinderatssitzung Zangberg vom 14.11.2023
5. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Zangberg (Feuerwehrgebührensatzung); Anpassung der Pauschalsätze für Feuerwehrdienstleistenden
In diesem Jahr wurden bereits die Pauschalsätze für die Fahrzeug- und Personalkosten erhöht. Dabei hat man die Personalkosten je Einsatzkraft in der Stunde auf 20 Euro festgelegt. Von Seiten des Bayerischen Gemeindetages wurde in der Zwischenzeit eine Personalkostenpauschale in Höhe von 28 Euro pro Stunde errechnet. Aufgrund dessen hat man sich auch in der Gemeinde Zangberg dafür ausgesprochen, die Personalkosten auf 28 Euro je Einsatzkraft pro Stunde zu erhöhen. Mit dieser Pauschale sollen die Aufwendungen für Ausrüstung, Erstattung Verdienstausfall, Lehrgangskosten, Entschädigungen, usw. abgedeckt werden. Die Einnahmen werden ausschließlich für Ersatz-/Neubeschaffungen für die Freiwillige Feuerwehr Zangberg verwendet.
Erweiterung der Kindertagesstätte „Herz Jesu“; Entwurfsplanung für das Gebäude und Vorentwurfsplanung für die Technische Gebäudeausstattung
Aktuell werden vom Büro Elger die Entwurfsplanung und von den Planungsbüros Brandl und Ossner die Vorentwurfsplanungen für Elektro und HLS erarbeitet. Hierzu wurden in der Sitzung verschiedene Detailpunkte, wie u.a. Gebäudelüftung, Grundleitung und Küche usw. besprochen. Herr Elger war während der Sitzung in beratender Funktion anwesend und gab Ratschläge für die Entscheidungsfindung des Gemeinderats. Nach Abschluss der Beratungen wurde der Entwurfsplanung des Planungsbüros Elger vom 09.10.2023 für die Erweiterung der Kindertagesstätte Zangberg in Palmberg 4 zugestimmt. Die in vorheriger Diskussion eingebrachten Änderungen wurden ebenso beschlossen. Dem darauf basierenden Eingabeplan wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Gründung einer interkommunalen Gesellschaft („Landkreiswerk“) zur Betätigung im Bereich der Energieerzeugung und –vermarktung
Seitens des Gemeinderats wurde der Beteiligung an einem Landkreiswerk zur Betätigung im Bereich der Energieerzeugung und –vermarktung zugestimmt. Des Weiteren wurde eine Kostenbeteiligung in Höhe von bis zu 5 Euro je Einwohner in der Anfangsphase in Kauf genommen. Die Verwaltung wurde ermächtigt und beauftragt alle dafür erforderlichen Schritte einzuleiten, insbesondere das hierfür erforderliche Vertragswerk (v. a. Gesellschaftsverträge / Satzungen sowie Konsortialverträge) zu erstellen und hierfür erforderliche Beratungsleistungen – sofern sie die Beratungsleistung des Landkreises übersteigen sollten – in Anspruch zu nehmen.
Hintergrund ist, dass sich die Gemeinden in der Energieversorgung verstärkt engagieren sollen, ihnen aber das Know-how und vor allem das dafür nötige Personal fehlt. Gerade bei Freiflächen-PV-Anlagen wird von den Gemeinden meist eine Bürgerbeteiligung gewünscht, um die Akzeptanz solcher Anlagen zu erhöhen. Genau da setzt das Landkreiswerk an. Es soll Projekte im Bereich der Energieversorgung, z.B. Freiflächen-Photovoltaikanlagen, Windenergieanlagen oder Fernwärmeversorgungsanlagen zur Baureife bringen. Sobald die Baureife vorliegt wird eine GmbH & Co. KG gegründet mit der Gemeinde als Mehrheitseigner, über die dann das Projekt ausgeführt wird.
Die Wertschöpfung bleibt so in der Gemeinde und bei den Bürgern und geht nicht weitgehend an einen Investor, so die Theorie. Refinanzieren soll sich das Landkreiswerk über die baureifen Projekte. Bis es so weit ist, müssen Gelder vorgestreckt werden, deshalb die Kostenbeteiligung.
Ein großer Vorteil ist die Flächensicherung, die mit Beteiligung der Gemeinde über das Landkreiswerk erfolgen kann, ausgehend davon, dass so manchem Grundstückseigentümer die Gemeinde als Vertragspartner lieber ist als ein privater Investor.
In der anschließenden Diskussion im Gemeinderat gab es auch kritische Stimmen, werden durch Freiflächenanlagen doch wertvolle Flächen verbaut, letztlich stimmte der Gemeinderat der Gründung eines Landkreiswerkes einstimmig zu.
Ausscheiden eines Gemeinderatsmitgliedes
Gemeinderatsmitglied Herrmann Huber wird ab 01.12.2023 als IT-Mitarbeiter bei der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen beschäftigt. Laut Gemeindeordnung können hauptberufliche Arbeitnehmer, die erheblichen Einfluss auf die Verwaltungstätigkeit nehmen können in einer Verwaltungsgemeinschaft, der die Gemeinde angehört, keine ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder sein. Aus diesem Grund scheidet Herr Huber nach 16 Jahren im Gemeinderat aus.